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Vertrag und Vertragsrecht
> Thomas Hobbes
< legitimiert in „Leviathan“ den Staat auf Basis eines
Gesellschaftsvertrages
> Situation in der
BRD
< eine Annahme dieses Grundgesetzes durch das Volk war nicht vorgesehen
damit ist kein
Gesellschaftsvertrag ! - es entfaltet keine Bindewirkung zwischen Staat und Volk
>
Baron de Montesquieu, auf den das Prinzip der
Gewaltenteilung
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Jean-Jacques Rousseau Vom Gesellschaftsvertrag oder
Prinzipien des Staatsrechtes
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Jean-Jacques Rousseau (1712-1778) Identitätstheorie
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Jean-Jacques Rousseau Der Gesellschaftsvertrag oder die Grundsätze des
Staatsrechtes 4. Kapitel Sklaverei
>
Das deutsche Grundgesetz - weder Verfassung noch
Gesellschaftsvertrag
> Identitätspolitik
Zur Frage eines
Gesellschaftsvertrag
bedarf es erst einmal einer Klärung: Staat und Gesellschaft
=> Mensch <=> Menschenbild - das
Individuum
Was ist der Mensch ?
laut BGB §1 "Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der
Geburt." - erklärende Randnotiz im Palandt zum BGB §1:
Randnotiz zu rechtsfähig
Eine
weitere Randnotiz im Palandt zum BGB §1:
Randnotiz zu Tod
Also:
zuerst muß Klarheit und Einigkeit über die Vertragspartner herrschen
- dafür muß die jeweilige Identität
(die Übereinstimmung der personenbezogenen Daten mit einer natürlichen Person)
zuverlässig festgestellt worden sein ( siehe jede Ger.verhandlg ).
Hinweis: ein Rechtssubjekt ist direkt Träger
(Inhaber) von Rechten, im Gegensatz zu Rechtsobjekt.
Dank an
Erwin, die ursprüngliche, kaiserliche Definition des BGB §1
Dennoch fällt auch eine Art von Mixen von Personen
und Menschen auf: §1 I. Rechtsfähigkeit des Menschen ...
Im ersten Abschnitt steht zu Personen, daß sie Subjekte von Rechten und
Pflichten sind ..
Es heißt aber eben nicht (zwingend), daß - obwohl Personen Träger (Inhaber)
von Rechten und Pflichten sind - sie, die Personen eine Rechtsfähigkeit
(gleich) wie der Menschen inne haben !! Man nehme nur das Bsp. einer
juristischen Person - GmbH - dieses künstliche Konstrukt ist durch das GmbH
Gesetz in Rechte und Pflichten eingebunden - sie braucht aber den
Geschäftführer für die Handlungsfähigkeit ( denn der Geschäftführer als Mensch
kann hören, sehen, reden, denken, .. ).
Vertrag und Vertragsrecht: Ein Vertrag regelt
durch eine gegenseitige Selbstverpflichtung und wird freiwillig zwischen den
Parteien geschlossen; daher ist eine stillschweigende Übereinkunft unmöglich.
Wenn eine Partei den Vertrag bricht, so kann dieses die andere Partei ganz oder
teilweise von ihrer Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrags entbinden.
Der Inhalt der vertraglichen Vereinbarung muss von den Vertragsparteien im
gleichen Sinne verstanden werden. Deshalb sind auch Täuschungen der anderen
Partei über das Vereinbarte unzulässig ( BVerfGE zum GG Art 105 und dass ein
Steuerzahler stillschweigend angenommen wird - nach int. Vertragsrecht kann man
eine stillschweigende Übereinkunft nur als arglistige Täuschung ansehen ).
Die Selbstverpflichtung durch Versprechen setzt voraus, dass die betreffende
Partei bezüglich des Vertragsgegenstandes mündig ist und für sich selber
sprechen und entscheiden kann und darf. Siehe dazu die von der BRD geschaffene
juristische Person ( im Gegensatz zu BGB §1 ) - wodurch eine
Personenstandserklärung notwendig wird, wobei eine juristische Person
weder für sich selber sprechen noch entscheiden kann !
Jede Partei muss außerdem grundsätzlich befähigt und berechtigt sein, wie
versprochen zu handeln. Insofern müssen die Parteien entsprechend autonom und
verfügungsberechtigt sein.
<< der BRD wurde von mir willentlich keine Verfügungsberechtigung erteilt - von
Ihnen ?
Thomas Hobbes engl. Philosoph 1588 –
1679 legitimiert in seinem Werk „Leviathan“ den Staat auf Basis eines
Gesellschaftsvertrages; in seiner Staatsphilosophie ging Hobbes vom Naturzustand
einerseits und vom Staatsvertrag andererseits aus.
Wir wissen ohne Volk kein Staat !
- das Volk ist mehr als nur ein Haufen Leibeigener. Bei jedem Staat und
Gesellschaftsvertrag sind immer zu berücksichtigen: kein Gesetz ohne legale
Verfassung (regelt alle Rechte & Pflichten) -
verabschiedet durch das Volk, nachdem eine Nationalversammlung diese erarbeitet
hat.
Situation in der BRD
- in dem offiziell noch geltenden Grundgesetz ( als "Verfassung deklariert" )
steht
Artikel 144 [Annahme des Grundgesetzes]
(1) Dieses Grundgesetz bedarf der Annahme durch die
Volksvertretung in zwei Dritteln der deutschen Länder,
in denen es zunächst gelten soll.
(2) Soweit die Anwendung dieses Grundgesetzes in einem
der in Artikel 23 aufgeführten Länder oder in einem Teile eines
dieser Länder Beschränkungen unterliegt, hat das Land oder der Teil des Landes
Recht, gemäß Artikel 38 Vertreter in den Bundestag und gemäß Artikel 50
Vertreter in den Bundesrat zu entsenden.
Artikel 23 [Europäische Union, Mitwirkung von Bund und Ländern]
< es sind keine deutschen Länder im Artikel 23 genannt - in welchen gilt es also
?
< dieses Grundgesetz bedarf der Annahme durch die Volksvertretung - diese ist
jedoch von den Alliierten
eingesetzt und damit nicht vom Volk legitimiert - es existierte also zu keiner
Zeit eine Volksvertretung
Artikel 145 [Inkrafttretung durch Verkündigung]
(1) Der Parlamentarische Rat stellt in öffentlicher Sitzung unter
Mitwirkung der Abgeordneten Groß-Berlins die Annahme dieses Grundgesetzes fest,
fertigt es aus und verkündet es.
(2) Dieses Grundgesetz tritt mit Ablauf des Tages der Verkündung in Kraft.
< eine Annahme dieses Grundgesetzes durch das Volk war nicht vorgesehen
damit ist kein Gesellschaftsvertrag ! - es
entfaltet keine Bindewirkung zwischen Staat und Volk
Situation in der BRD
3.1. im GG festgelegte Gewaltenteilung auf 3 unabhängige Gewalten: Legislative,
Exekutive und Judikative - dieses bzw. das GG ist die Basis eines jeden
Gesellschaftsvertrages zwischen BRD und den dt. Bürgern. Jeder einzelne GG
Verstoß ist ein Vertragsverstoß und muss zur Auflösung des
Gesellschaftsvertrages durch den Bürger führen, denn die BRD ist bereits min. 1x
Vertragsbrüchig geworden ( nicht Einführung der 3 Gewalten seit 1949 ).
Baron de Montesquieu, auf den das Prinzip der Gewaltenteilung
zurückgeht, spricht von der „Verteilung der drei Gewalten“. Ziel sei es, durch
Machtbegrenzung dem Missbrauch der Macht vorzubeugen. Macht steht gegen Macht:
„Damit niemand die Macht missbrauchen kann, muss, durch die Anordnung der Dinge,
die Macht der Macht Einhalt gebieten.
Alles wäre verloren, wenn ein und derselbe Mann beziehungsweise die gleiche
Körperschaft alle drei Gewalten ausübte.
1748 Das Buch Vom Geist der Gesetze von Charles de Secondat, Baron de
Montesquieu : „Ein Staat kann so aufgebaut werden, dass niemand gezwungen ist,
etwas zu tun, wozu er nach dem Gesetz nicht verpflichtet ist, und niemand
gezwungen ist, etwas zu unterlassen, was das Gesetz gestattet.“ – Ebd. Buch 11,
Kap. 4
Die Freiheit als Bürgerrecht sei dann gegeben, wenn der staatliche Zwang
ausschließlich auf die Gesetze beschränkt wird. Wenn der Staat nur noch den
gesellschaftlich unbedingt notwendigen Zwang ausübt < dieses fällt heute unter
das Subsidiaritätsprinzip, welches auch in der EU gilt>, ist die maximal
mögliche bürgerliche Freiheit gegeben.
Die erste Bedingung für bürgerliche Freiheit ist also, dass die Regierenden an
Gesetze gebunden werden. Die zweite Bedingung aber ist, den Regierenden auch die
Macht über die Gesetze zu nehmen. "Es wäre nämlich zu befürchten, daß derselbe
Monarch oder derselbe Senat tyrannische Gesetze erließe und dann tyrannisch
durchführte" (Ebd. Kap. 6), dass also die Willkürakte der Herrschenden zwar in
Gesetze gekleidet werden, doch trotzdem Willkürakte sind. Deshalb müssen die
Befugnis getrennt werden
Der Gesellschaftsvertrag
1762 -
Jean-Jacques Rousseau Vom Gesellschaftsvertrag oder Prinzipien des
Staatsrechtes
fr.: Du Contract Social ou Principes du Droit Politique
=> Für Rousseau konnte die alleinige Grundlage legitimer politischer Macht nur
der allgemeine Wille (volonté générale) sein, welcher immer auf das Gemeinwohl
abzielt.
Rousseaus Werk geht von drei Grundannahmen aus:
1. Wie der Titel bereits ankündigt, Voraussetzung der menschlichen Gemeinschaft
ist
– im Gegensatz zum Menschen im Naturzustand – ein Vertrag.
2. Grundlage dieses Vertrages ist der 'Gemeinwille' , der nicht der Summe der
Einzelinteressen
entspricht, sondern absolut ist. Er geht von allen aus und
zielt auf das Wohl aller.
Gemeinwille und Gerechtigkeit fallen bei Rousseau zusammen.
Sie haben ihren gemeinsamen Ursprung in der Vernunft und
beruhen auf Gegenseitigkeit.
3. Alle ordnen sich diesem Vertrag freiwillig unter.
Da der Gemeinwille unfehlbar ist, ist die freiwillige
Zustimmung aller selbstverständlich.
Rousseau baute sein Gemeinwesen auf das Prinzip der universellen Richtigkeit,
die da heißt volonté générale. Sie besitzt ihre Gültigkeit jenseits von Rechten
und Privilegien. Rousseaus Ansatz identitärer
Demokratie ist dem Repräsentationsprinzip angelsächsischer Demokratie
- Theorien diametral entgegengesetzt. Geht es bei Rousseau um den allgemeinen
Willen, hinter dem sich die Vorstellung verbirgt, dass es ein Gemeinwohl gäbe,
was allen Mitgliedern der Gesellschaft gleichermaßen dienlich sei ( siehe
TING / THING ), so ist die
moderne Auffassung von Demokratie diesem Gedanken insofern entgegengesetzt, als
es hier um ein Verständnis von Demokratie im Sinne konkurrierender Auffassungen
und Interessen geht.
Der Gesellschaftsvertrag ist grundlegende Voraussetzung:
Eine Menge von Menschen, bis dato im sog. Naturzustand verweilend, schließt
sich, da die Vorteile hierfür überwiegen, zu einer Gemeinschaft zusammen, indem
sie ihre natürliche Freiheit, die sie bis dahin hatten, aufgeben zugunsten einer
gesellschaftlichen Ordnung.
Der Gesellschaftsvertrag bedeutet letztlich "die völlige Entäußerung jedes
Mitglieds mit allen seinen Rechten an das Gemeinwesen als Ganzes". Es entsteht
eine öffentliche Person ( Republik oder
staatliche Körperschaft ).
Diese
Gemeinschaft stellt ein untrennbares Ganzes dar.
Jedes Mitglied dieser Gemeinschaft verpflichtet sich in zweierlei Hinsicht: Zum
einen als Glied des Souveräns gegenüber dem Einzelnen und zum anderen als Glied
des Staates gegenüber dem Souverän.
Der Souverän stellt
eine Körperschaft dar, in der keines seiner Glieder verletzt werden kann, ohne
dass diese selbst damit angegriffen wird, ebenso kann die Körperschaft nicht
angegriffen werden, ohne dass ihre Mitglieder dies spüren würden. Das
bedeutet, dass so kein der Körperschaft widersprechendes Interesse bestehen
kann.
Rousseau zur bürgerlichen Freiheit, "die durch den Gemeinwillen begrenzt ist,
und den Besitz" (Besitznahme definiert Rousseau mit den entsprechenden
Ausführungen von Locke: 1. Das in Besitz zu nehmende Gebiet ist nicht bereits
bewohnt, 2. man nimmt nur soviel, wie man zum Unterhalt braucht und 3. man
ergreift durch Arbeit und Anbau Besitz von dem Gebiet - zumal dies der einzige
Ausweis von Eigentum ist). Gemäß Rousseau entsteht das Eigentumsrecht an
dinglichem Besitz mit Einführung des Gesellschaftsvertrages : Mit dem Erhalt der
bürgerlichen Freiheit erhält der Mensch ein Recht an allem, was er besitzt,
der Verlust der natürlichen Freiheit bedeutet
den Verlust des damit verbundenen Rechts an allem, was er begehrt und
bekommen kann; erklärt dies, wieso der künstlich geschaffene und weiterhin
andauernde Zustand des c.d.m. für die Deutschen besteht, sowie dass alle vom
Volk geschaffenen und verabschiedeten Verfassungen seit ca. 200 Jahren nur auf
dem Papier "existieren" ?
Jean-Jacques Rousseau (1712-1778)
Identitätstheorie
- der gesellschaftliche Wille darf kein anderer sein als der des natürlich
freien Menschen; es muss eine Identität von Einzelwillen und
Gemeinwillen bestehen. Das Ziel einer idealen Gesellschaft sei darum die
Vereinigung von Einzelinteressen zum Gemeinwillen.
Dadurch wird der Unterschied zwischen Herrschenden und Beherrschten (Volk)
aufgehoben
- Intention: die
vollkommene Volkssouveränität (Volksherrschaft).
Die Identitätstheorie Rousseaus formuliert das Ideal freier und gleicher Bürger,
die in Volksversammlungen über die
Belange der Gemeinschaft abstimmen, ohne dieses Stimmrecht an repräsentative
Vertretungskörperschaften zu delegieren. Über die Summe der Einzelinteressen (volonté
de tous) hinaus soll in diesem Prozess der freiwilligen Übereinkunft der
Gemeinwillen (volonté générale) extrahiert und offenbar werden ( gebunden: an
eine homogene Gesellschaft mit einer bewussten Erziehung zur
Staatsbürgertugend).
Jean-Jacques Rousseau entwickelte die Idee der Volkssouveränität in seiner
staatstheoretischen Contrat social (Gesellschaftsvertrag) 1762.
Die Volkssouveränität bestimmt das
Volk zum souveränen Träger der Staatsgewalt. Das Volk in seiner
Gesamtheit steht einzig über der Verfassung. Die Verfassung als
politisch-rechtliche Grundlage eines Staates beruht danach auf der
verfassungsgebenden Gewalt des Volkes.
Die demokratische Anwendung des Volkssouveränitätsprinzips bestehe nicht in
einer Durchsetzung des Willkürwillens der Mehrheit, sondern in der Achtung der
Rechte einzelner und der gesellschaftlichen Minderheiten und Gruppen < Konsens =
Thing >.
Ist die Staatsgewalt an eine
Verfassung gebunden, so bezeichnet man sie als pouvoir constitué, als „verfasste
Gewalt“. Eine Verfassung entsteht kraft verfassunggebender Gewalt, kraft des
pouvoir constituant. Im demokratischen Verfassungsstaat ist die
verfassungsgebende Gewalt ein unveräußerliches Recht des Volkes < wäre dies
in Dtl. / dem DR / der BRD oder der DDR angewandtes Recht, lebten wir nach der
Paulskirchenverfassung vom März 1849 ( wären wir nicht subjugiert, dann wäre die deutsche Verfassung vom 30. Mai
1949 ein guter Einstiegspunkt ) - dies wurde den Deutschen immer gewaltsam verweigert.
Eine Verfassung
und die daraus entspringende Staatsgewalt kann durch das Prinzip der
Volkssouveränität legitimiert sein / werden.
In freiheitlich-demokratischen Verfassungsstaaten westlicher Prägung müßten sich
die staatlichen Institutionen durch eine als „checks and balances“ bezeichnete
dreifache Gewaltenteilung auszeichnen, so dass von der verfassten Staatsgewalt
nicht nur im Singular, sondern auch im Plural als pouvoir constitués, als
„verfasste Staatsgewalten“, gesprochen werden kann. Bei der klassischen
Dreiteilung staatlicher Gewalt, auch Trias politica genannt, unterscheidet man
gesetzgebende Gewalt, ausführende Gewalt und richterliche Gewalt. Diese drei
Staatsgewalten hätten die Pflicht, sich gegenseitig zu kontrollieren und sich
durch weitreichende Verschränkungen gegenseitig zu bremsen sowie ihre
Machtpositionen untereinander auszutarieren: Eine Konzentration staatlicher
Gewalt in einer Hand soll auf diese Weise verhindert werden.
=> trotz GG Art 20.2 ist die Volkssouveränität nur Makulatur: GG II. Der Bund
und die Länder
Artikel 20 [Staatliche Grundordnung; Widerstandsrecht]
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer
Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.
<< exklusive und uneingeschränkte Volkssouveränität
Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe
der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
<< besondere Organe, jedoch sind die Gewalten nicht dreigeteilt (rein politische
Richter)!
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung,
die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht
gebunden.
<< verfassungsmäßige Ordnung - unmöglich, da es keine Verfassung gibt, welche
anzuwenden wäre, sondern nur ein GG welches nach HLKO Art. 43 entstand / auf
oktroyiert wurde
Aus rein theoretischer, jedoch in der Praxis nicht einforderbarer
rechtspositivistischer Sicht gibt es nach geltendem deutschem Verfassungsrecht
kein deutsches Recht, das dem Zugriff des deutschen Souveräns – des Volkes –
entzogen wäre - siehe deshalb
sei die deutsche Demokratie eine
rein repräsentative Demokratie. In einem freien Staat soll jeder Mensch, durch
sich selbst regiert werden: daher muß das Volk als Gesamtkörper die legislative
Befugnis innehaben.
Jean-Jacques Rousseau Der Gesellschaftsvertrag oder die
Grundsätze des Staatsrechtes
4. Kapitel Sklaverei
"Wenn ein einzelner", sagt Grotius, "seine Freiheit
veräußert und sich zum Sklaven eines Herrn machen kann, weshalb sollte dann
nicht auch ein ganzes Volk die seinige veräußern und sich einem Könige
unterwerfen können?"
Sogar wenn ein jeder sich selbst veräußern könnte, kann er doch nicht seine
Kinder veräußern; sie werden als Menschen und als Freie geboren; ihre Freiheit
gehört ihnen, und sie allein besitzen das Recht, über dieselbe zu verfügen. Vor
ihrem Erwachsenwerden kann der Vater in ihrem Namen zum Zwecke ihres
Wohlbefindens Bestimmungen treffen
Auf seine Freiheit verzichten, heißt auf seine Menschsein, auf seine Rechte und
auch auf seine Pflichten zu verzichten. Eine solche Entsagung ist mit dem
Menschen unvereinbar, und man entzieht, wenn man ihm, seinem Willen, alle seine
Freiheit nimmt, seinen Handlungen allen sittlichen Wert.
Jeder Kriegsstand geht um Eigentum, nicht die Verhältnisse zwischen den Menschen
begründen den Krieg. Privatkriege oder der kriegerische Kampf von Mann gegen
Mann sind daher unmöglich. Der Krieg ist demnach kein Verhältnis eines Menschen
zum andern, sondern das Verhältnis eines Staates zum andern, bei dem die
einzelnen Individuen nur zufällig Feinde sind.
Ein gerechter Fürst Sogar bemächtigt sich auch mitten im Kriege im Feindeslande
wohl allen Staatseigentums, aber er verschont die Person und das Vermögen der
einzelnen, er achtet ihre Rechte, wie die seinigen gegründet sind.
"Ein Volk", sagt Grotius, "kann sich an einen König
verschenken". Nach ihm ist also ein Volk schon ein Volk, bevor es sich an einen
König verschenkt. Was würde dann, sollte die Wahl nicht einstimmig ausfallen
etwa für die Minorität die Verpflichtung erwachsen, sich der Wahl der Majorität
zu unterwerfen? Und woher besäßen hundert, die sich einen Herrn wünschen, das
Recht, für zehn, die sich keinen wünschen, mit zu stimmen? Das Gesetz der
Stimmenmehrheit ist bereits eine Sache des Übereinkommens / eines
Gesellschaftspaktes und setzt wenigstens eine einmalige Einstimmigkeit voraus.
In wie große die Anzahl auch einzelner Menschen auch sei
und von einem Einzelnen durch Abhängigkeiten unterjocht werden, so sehe ich
dabei doch immer nur einen einzigen Herrn und seine Sklaven, aber ich erblicke
darin niemals ein Volk und sein Oberhaupt; das Recht der Sklaverei ist immer
nichtig, nicht allein weil es ungesetzmäßig, sondern auch weil es sinnlos und
bedeutungslos ist. Die Worte "Sklave" und "Recht" stehen im Widerspruche; sie
heben sich gegenseitig auf: soll eine willkürliche Regierung rechtmäßig sein,
müsste das Volk jederzeit das Recht besitzen, sie anzunehmen oder verwerfen.
Das deutsche Grundgesetz - weder
Verfassung noch Gesellschaftsvertrag
=================================================================
Zitat aus Das deutsche Grundgesetz - Ein Provisorium wird 60 Jahre alt
bearbeitet von Christian Kolle
"Am 1. September 1948 trat der parlamentarische Rat im
Auftrag der drei Militärgouverneure der westlichen Besatzungsmächte
zusammen" Siegfried Schomisch Mai 2009 GESIS - Leibniz-Institut für
Sozialwissenschaften Lennéstr. 30, 53113 Bonn, Tel.: (0228)2281-0
[12-L] Gabriel, Karl; Große Kracht, Hermann-Josef (Hrsg.): Brauchen wir einen
neuen Gesellschaftsvertrag?, Wiesbaden: VS Verl. für Sozialwiss. 2005, 210 S.,
ISBN: 3-531-14766-8 (Standort: UB Bonn(5)-2006-1262) "Das Konzept des
Gesellschaftsvertrags gehört seit langem zum Grundbestand der normativen
Selbstwahrnehmung moderner Gesellschaften."
Man achte bitte auf die Details:
Parlamentarischer Rat und nicht Nationalversammlung !
Dieser Parlamentarische Rat hat das GG beschlossen, unter Ausschluß des Volkes
- damit weder Verfassung noch Gesellschaftsvertrag
Auftrag ( alternativ kann man auch
Mandat mit identischer Bedeutung sagen ) kam also von
den Alliierten => Auftrag- oder Mandatgeber sind damit die Feinde / Feindstaaten
des
deutschen Volkes.
Das GG wurde verkündet = ausgerufen, war aber KEIN Teil eines (Staats-)Gründungsaktes
!
Im Original vom Mai 1949 ist noch auf
der Seite 6 zu lesen .. es gibt nur eine westdeutsche
BRepublik in Deutschland.
Die BR ist weder Deutschland noch Gesamt-Deutschland, sondern hat sich hier nur
wie eine
Made im Speck breit gemacht, um alle Lebenskraft auf dem deutsche Volk zu ziehen
/ auszu-
saugen ( Bram Stocker ).
Auch beweist diese S. 6 die realisierte dismembratio =>
www.dismembratio.de
Die Folge einer dismembratio ist die debellatio, das Erlöschen des
Völkerrechtssubjektes.
die BpB spricht von einem
Referendum - als Teil eines verfassungsgebenden Prozesses,
welchen es in der BR nie gab. Gemäß Carlo Schmitt gab es keinen neuen Staat, nur
eine
Treuhandverwaltung (West), welche die BR zusammen mit dem GG verkündete.
Wiederum die dismembratio, wobei die Ostgebiete unerwähnt bleiben:
Sudentendeutschland ( Benischdekrete ), polnisch verwaltet ( Danzig ), russisch
verwaltet
( Königsberg => Kaliningrad ).
Man sieht also -
Das Grundgesetz, auf dem Artikel 43 der Internationalen
Übereinkunft betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkriegs beruhend ist
keine Verfassung .... ein
Grundgesetz ist niemals eine Verfassung
Theodor Schweisfurth. geboren 1937 verfaßte in seinem Buch Völkerrecht von 2006
unter Völkerrechtssubjekt
V. Scheinstaaten
Rn 95 Scheinstaaten, im politischen Sprachgebrauch auch "Puppenstaaten" oder
"Marionettenstaaten" genannt, sind solche Gebilde, die ihre Entstehung einem
anderen Staat verdanken, von dessen Macht auch ihre Fortexistenz abhängt. So
erklärte Japan die von ihm 1931 besetzte Mandschurei im Nordosten Chinas am
18.2.1932 zum unabhängigen Staat MandschukuoS1; während des Zweiten Weltkrieges
etablierte das Deutsche Reich die Slowakei und Kroatien. Diese Gebilde
bezeichnen VerdrosstSimma als,, scheinsouveräne Staaten", denn sie seien
"mangels des Merkmals der Unabhängigkeit keine souveränen Staaten i. S. des VR"
gewesen. Da es aber der von diesen Gebilden ausgeübten Hoheitsgewalt schon an
der Aussicht auf Dauerhaftigkeit mangelte, waren es überhaupt keine Staaten. Man
sollte sie daher besser als Scheinstaaten bezeichnen.
VI. Total besetzte Staaten
Rn 96 Der rechtliche Status Deutschlands ab 1945 gibt Anlaß, innerhalb der hier
behandelten Gruppe der nichtsouveränen Staaten auch total besetzte Staaten
anzuführen. Total besetzte Staaten können in den Zustand der
Handlungsunfähigkeit und des Verlustes ihrer Unabhängigkeit verfallen.
Deutschland bot dafür ein Exempel.
Mit der
Ausrufung des Grundgesetzes wurde der Schein- oder Vasallenstaat Bundesrepublik
geboren
Durch das Abhängigkeitsverhältnisse zu den Alliierten, welche mittels
Bombenterror etc. den Genozid am deutschen Volke durchführen wollten. Worin
unterscheiden sie sich vom Protektorat ? - denn dem Protektorat ähnelt das
Vasallen- oder Suzeränitätsverhältnis
http://de.wikipedia.org/wiki/Vasall
Ein Vasall (lat. vassus „Knecht“) war ein Herr, der sich freiwillig als
Gefolgsmann in den Dienst eines anderen Herren stellte und sich diesem für
bestimmte militärische oder diplomatische Dienstleistungen verpflichtete.
http://de.wikipedia.org/wiki/Vasallenstaat
Ein Satellitenstaat oder Vasallenstaat ist eine Bezeichnung für einen Staat,
der sich in einem Abhängigkeitsverhältnis zu einem größeren, insbesondere einer
Großmacht, befindet. Häufig sind Satellitenstaaten nur formal unabhängig und
werden politisch vom stärkeren Staat dominiert. Die Deutsche Demokratische
Republik wurde dabei beschrieben als ein „Satellitenstaat, der im Kern auf der
Präsenz des sowjetischen Militärs beruhte“, und dass die DDR als Satellitenstaat
der Sowjetunion von dieser ihre eigene Souveränität habe ableiten müssen. Die
DDR galt aber auch vor dem Hintergrund ihrer Anerkennung als UNO-Mitglied 1973
für den Westen „nach wie vor als Satellitenstaat der Sowjetunion“. die USA die
DDR bereits seit dem Volksaufstand vom 17. Juni 1953 „erstmals als sowjetischen
Satellitenstaat begriffen“ (Christian M. Ostermann, in: ibid., S. 169 f.).
Im antiken Rom sprach man (analog...) von Klientelstaaten, diese standen
unter Kontrolle des Imperium Romanum und verfügten nur über eingeschränkte
Souveränität. Der König oder die Königin eines Klientelstaates (rex socius)
durfte keine eigene Außenpolitik betreiben, war aber verpflichtet, dem Römischen
Reich im Krieg Beistand zu leisten. <= siehe Bundeswehr: wenn die NATO ruft,
kommt sie angerannt.
Klientelkönige mussten die Nachfolgeregelung durch Rom genehmigen lassen.
Auch das Münzrecht der Klientelstaaten war eingeschränkt ; in Einzelfällen waren
die Klientelkönige tributpflichtig. <= die DM wurde in USA gedruckt und dem
deutschen Volk aufgedrückt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Suzer%C3%A4nit%C3%A4t
Als Suzeränität wurde Jahrhunderts eine machtpolitische Staatenverbindung
bezeichnet, in der ein Staat (Suzerän, Oberstaat) wichtige Befugnisse eines
anderen souveränen Staates (Unterstaat) ausübt, meist Militär- und Außenpolitik,
und dafür im Gegenzug die Verpflichtung zu dessen Schutz übernimmt. Die
Suzeränität wies starke Ähnlichkeit zum Protektoratsverhältnis auf. <= das
Grundgesetz hat seinen Ursprung bei den Alliierten
Eine historische Definition für Suzeränität lautet: “[S]uzerainty” is a term
applied to certain international relations between two sovereign States whereby
one, whilst retaining a more or less limited sovereignty, acknowledges the
supremacy of the other. Das Verhältnis der beiden Staaten zueinander war von
einer faktischen Überlegenheit des Oberstaates gekennzeichnet, die es ihm
ermöglichte, die Befugnis des Unterstaates zur eigenen Wahrnehmung der inneren
Angelegenheiten von einer Erlaubnis abhängig zu machen. Entwickelt wurde diese
Rechtsfigur zur Beschreibung der Abhängigkeit Indiens vom Vereinigten Königreich.
Potsdamer Abkommen vom 2.8.1945 III. Deutschland "das deutsche Volk
fängt an, die furchtbaren Verbrechen zu büßen, ..“ – daher blieben die NS
Richter im Amt (BGH Persilschein-Urteil ´56), damit das deutsche Volk unter der
richterlichen und Exekutivgewalt dasselbe Leid erlebt, wie diejenigen, welche
durch dieselben Richter ermordet wurden.
Ist es die Aufgabe der bundesrep. Fremdverwaltung das subjugierte Volk für NS
Verbrechen leiden zu lassen?
Eine Erklärung der Wehrlosigkeit aller Deutschen gegen BR Unrecht durch
Jugendamt, ihre Beamte etc.
Potsdamer Abkommen vom 2.8.1945 III. 16. "Zur Einführung und
Unterstützung der wirtschaftlichen Kontrolle, die durch den Kontrollrat
errichtet worden ist, ist ein deutscher Verwaltungsapparat zu schaffen. Den
deutschen Behörden ist in möglichst vollem Umfange die Verwaltung dieses
Apparates zu fördern und zu übernehmen. So ist dem deutschen Volk klarzumachen,
daß die Verantwortung für diese Verwaltung und deren Versagen auf ihm ruhen
wird. Jede deutsche Verwaltung, die dem Ziel der Besatzung nicht entsprechen
wird, wird verboten werden.“
Und was für eine Funktion haben dann die Bundes-/Landtagswahlen?
Aus o.g. Fakten -
inkl. > 16. < - folgt das sog. bundesrepublikanische Recht dem vorgegebenen Ziel
einer ausschließlich autokratischen, fiktiv - demokratischen Regierung als
„Ausdruck“ der friedlichen fiduciarischen Besetzung der 3 Mächte - und dies
ununterbrochen seit 1949.
Sowohl die
bundesdeutsche Historie, wie auch Ihr Aufbau zeigt, daß ein BVerfGG Artikel 31,
im Widerspruch zu jeder staatsrechtlichen Pflicht der Gewaltenteilung steht, da
es BVerfGE ( ohne GVG §15 ) Gesetzeskraft verleihen soll - siehe dazu als Bsp. 2
BVF 1 / 73, in welchem von einem Fortbestand des Deutschen Reichs - mit
Gesetzeskraft durch den BVerfGG Artikel 31 - ausgegangen wird, welches nur
handlungsunfähig sei.
In der Mitteilung über die
Dreimächtekonferenz von Berlin "Potsdamer Abkommen" vom 2. August 1945" Jede
deutsche Verwaltung, die dem Ziel der Besatzung nicht entsprechen wird, wird
verboten werden." ebenso wie die Rede Ihres Carlo Schmitt vor dem
Parlamentarischen Rat im September 1948 läßt nur den einen Schluß zu, daß es
sich bei der Bundesrepublik um eine Verwaltung aber keinen Staat im Sinne eines
originären Völkerrechtssubjektes handelt - damit kann sie auch kein
Verfassungsstaat und somit auch kein Rechtsstaat sein.
Logischerweise müßten nach dem 2 BvF 1 / 73 alle diplomatischen Beziehungen mit
einem handlungsunfähigen Deutschen Reich aufgenommen werden - welches jedoch in
Folge des Kondominiums mit anschließender Dismembratio debelliert wurde.
http://de.wikipedia.org/wiki/Falsa_demonstratio_non_nocet
Falsa demonstratio non nocet bedeutet eine falsche Bezeichnung schadet nicht.
D.h. für das Zustandekommen und die Wirksamkeit eines Vertrages oder einer
Willenserklärung ist es unschädlich, wenn die Parteien übereinstimmend dasselbe
wollen aber falsch bezeichnen, bzw. wenn der Erklärende seinen Willen unrichtig
zum Ausdruck gebracht hat, aber der Erklärungsempfänger dies erkennt oder
erkennen muss.
Im 2 BVF 1 / 73, wird von
einem handlungsunfähigen DR ausgegangen. Wir aber wissen, daß mehrfache
Debellatio vorliegt, denn eine Debellatio ist immer die Folge, nie die
ursächliche Handlung:
1. Debellatio: Verhaftung Regierung Dönitz am 25.5.1945
2. Debellatio: Kondominium (gemeinsame Herrschaft der Alliierten über Dtl.)
3.Debellatio: dismembratio - zerteilen Deutschlands in viele Einzelteile
( UN / UNO amerikanisch besetzte BR in D, DDR, polnisch, russisch besetzte
Gebiete, etc. )
Natürlich ist ein debelliertes Deutsches Reich handlungsunfähig - aber die
Ursache, der wahre Grund für die Handlungsunfähigkeit ist die debellatio - und
dieses wird absichtlich vermieden auszusprechen, denn eine debellatio ist
unumkehrbar.
Allgemein kann
positives Recht als auf einer Verfassung ( Rechtsnorm; provisorisch: Grundgesetz
- hier insbesondere Artikel 123 und Artikel 19 sowie die Grundrechte ), auf
einem Verfassungsstaat basierende geringwertige einfachgesetzliche Gesetze /
Gesetzbücher eines einfachgesetzlichen Gesetzgebers bezeichnet werden.
Grundsätzlich ist jedes Gesetzbuch nichtig, wenn es gegen eine Rechtsnorm oder
ein höherrangiges Gesetz ( bspw. Völkerrecht ) oder internationale Normen ( ius
cogens, objektive Verfassungsgrundsätze etc. ) bzw. Rechtsebenen ( lex divia,
lex aeterna, ius naturae ) verstößt.
Jedes Recht und
damit jedes Gesetz - begründet in einer fiktiv - demokratischen Autokratie,
welche zwangsläufig jeden Bürger und jeden Menschen rechtlos werden läßt, da sie
rein rechtsfiktional mit fiktiven Verwaltungsakten agiert bzw. nur damit
agieren kann - ist ebenso wie jedes Gesetzbuch ohne Rechtskraft oder
Rechtswirkung, da es der Autokratie dem auf einem Verfassungsstaat basierenden
Rechtsstaat mangelt.
Dies beschreibt
die Situation der Bundesrepublik in Deutschland, denn erst ein
verfassungsstaatlicher Rechtsstaat ist befähigt einfachgesetzliche Gesetzbücher
im positiven Recht zu erstellen, mit der Aufforderung an die
gesellschaftsvertraglich eingebundene Bevölkerung eines durch einen ordentlich
legitimierten ( und nicht fiduciarisch eingesetzten ) einfachgesetzlichen
Gesetzgeber geschaffene Ordnungsprinzip zu (be)achten.
Sollte jedoch
diese Beachtung nicht in der erwarteten Form oder Umfang erfolgen, ist der
verfassungsstaatlich legitimierte einfachgesetzliche Gesetzgeber gefordert,
seine Gesetzbücher mit dem Willen des Souveräns, also des Staatsvolkes in
Einklang zu bringen - ohne durch Gewalt- oder Manipulationsmaßnahmen das Volk
seinen Vorstellungen gefügig zu machen ( denn dies sind immer Terrorakte ).
http://de.wikipedia.org/wiki/Fiduziarit%C3%A4t
Fiduziarität ist das Substantiv von fiduziarisch (lat. fiducia
„Vertrauen“, „Selbstvertrauen“, „Unterpfand“; fiduciarius „auf Treu und Glauben
anvertraut“) und benennt treuhänderisches Eigentum an einer Sache sowie die
treuhänderische Inhaberschaft einer Forderung oder eines anderen Rechtes. Dies
bedeutet, dass ein treuhänderisch übertragener Gegenstand später an einen
anderen herausgegeben werden muss. Ein fiduziarischer Erbe ist beispielsweise
ein einstweiliger Vermächtnisnehmer oder Nießbrauchserbe, der das Ererbte an den
Fideikommissar abzugeben hat. Eine fiduziarische Sicherheit / Sicherungsrechte
ist die Grundschuld
Identitätspolitik
Identitätspolitik wird sowohl von dominanten Gruppen zur Erhaltung als auch von
dominierten Gruppen zur Änderung des Status quo benutzt.
Als Identitätspolitik von dominanten Gruppen bezeichnet man Vorstellungen zur
Gestaltung der gesellschaftlichen und staatlichen Verhältnisse, die die Subjekte
dadurch bindet, dass sie diese auf die Verwirklichung
einer vermeintlich in ihrem Wesen liegenden Norm verpflichtet.
Beim Menschen bezeichnet Identität die ihn kennzeichnende und als Individuum von
anderen Menschen unterscheidende Eigentümlichkeit seines Wesens. Analog wird der
Begriff auch zur Charakterisierung von Entitäten ( ist in der
Philosophie ein ontologischer Sammelbegriff für alles Existierende bzw. Seiende.
So gehören Gegenstände, Eigenschaften, Prozesse ... zur Klasse der Entitäten.
Traditionell bezeichnet der Ausdruck Entität das unspezifizierte Dasein von
etwas - wozu wir durch c.d.m. gemacht wurden ) verwandt.
Identität im Recht Im Kontext des Rechts bezeichnet Identität die
Übereinstimmung der personenbezogenen Daten mit einer natürlichen Person - daher
müssen wir zurück zum exklusiven Recht der eigenen Identität und diese darf nie
an eine (staatl.) Körperschaft abgegeben werden ( siehe dazu auch
Identitätsausweise ).
Als Identitätsdiebstahl wird die missbräuchliche Nutzung personenbezogener Daten
(der Identität) einer natürlichen Person durch Dritte bezeichnet.
„Identitätsmissbrauch“ wird dem Berechtigten etwas weggenommen wird - was hier
mit der Geburt und durch die Ausstellung der Geburtsurkunde beginnt.