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BRD / BUND sind die
Zentralverwaltung
im Personalverband
> I <
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> Staatenlose
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> Erkenntnisse
> Zentralverwaltung
> Personalverband
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> Vasal des Lehensherrn
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Heimat
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> Verfassungsstaat
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Mandatarstaat
> dismembratio
> II <
> Gesellschaftsvertrag
> souveränes Volk
> Hi Jacking
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> glaube staat
gesellschaft
> Der gordische Knoten
> die Zeit vor der
Ausrufung der BRD
> Völkerrecht ,
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1. historische
Zusammenhänge
1.1 Justinian
1.2 Asgard und das
Volk der Asen
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Odalverfassung
1.4
Ewiger Bund,
genannt DR
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2. was ist ein
Rechtsstaat
>> Zeit vor Ausrufung
der
BRD
>> indigenes Volk
Gesellschaftsvertrag
Souveränität
- ein souveränes Volk ?
> Rechtssubjekt
> nichts ist, wie es scheint
> Naturrecht
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3. was ist
Demokratie
3.1 Verfassung
vom 30.05.1949
3.2
bürgerlicher Tod
3.3 lex legis das Gesetz
3.4 Rechtsvermutung
Rechtskreise
und Ebenen
3.5. Illusion und Fiktion
____________________
4. Welt des Geldes
4.1 globale
Zusammenhänge
Legalismus und
Christentum
____________________
5. Treuhand, globale
Bedeutung & N W O
5.1. Weltrezession
5.2. Weltdepression
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6. geistige Welt
6.1 Alles ist Energie
6.2 Schöpfungskraft
6.3 Zeremonien und
Traditionen
6.4 Einheit
6.5 Glaube, Staat und
Gesellschaft
6.6 Unterwerfung
Traum_in_einem_Traum
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7.
unsere Entstehung
Prophezeiungen
7.1 Geoengineering
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8. Lösungsansätze
8.1. Erkenntnisse
8.2. Asgard
8.3. nation_versus_staat
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> die Welt, in der
wir leben
> Computer
> Zusammenhänge
> was daraus folgt ...
Unsere Ziele
> Krise bedeutet
> Staat für den Bürger
> Ausbildung
> Wasser ist ...
unsere eigene,
individuelleLösung
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<= Wechsel zum Ting
Thing:
unsere Vergangenheit
und unsere Zukunft
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tingg:
heimatland





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Was ist unter Rechtsvermutung, Rechtskreise und Rechtsebenen zu verstehen ?
1.) Rechtsvermutung =
presumption
2.) Rechtsebenen
3.) Rechtskreise
4.) Völkergewohnheitsrecht
5.) Wir
unterlägen immer dem römischen Recht Justinian´s
6.) Eine Körperschaft des
öffentlichen Rechts
7.) Unterscheidung Elemente
des Staatsrechts
8.)
die uns tangierenden Rechtskreise und Rechtsebenen grafisch dargestellt
9.) ius gentium <=> ius civil <=> ius naturalis
10.)
Kann ein Staat eine Firma sein
?
11. ) inhärente Rechte - zu dt: innewohnend
siehe PDF

Rechtsvermutung = presumption -
ist in vielen Gerichtsverfahren der Startpunkt des eigentlichen Verfahrens und
stammt aus der angelsächsischer Rechtstradition.
Beispiele für diese Vermutungen sind: Die Vermutung des Todes.
Wenn eine Person sich mehr als sieben Jahre ohne Mitteilung "an einen
unbekannten Ort verschwunden" ist - hier wird aus dem Gewohnheitsrecht ihr Tod
angenommen / vermutet <> CQV Act.
Die Unschuldsvermutung, wodurch die Staatsanwaltschaft die Beweislast in einem
Strafverfahren trägt.
Der Angeklagte hat keine Verpflichtung, Beweismittel einzubringen, bis die
Staatsanwaltschaft einen Anscheinsbeweis gemacht hat.
Quelle: wiki: http://en.wikipedia.org/wiki/Presumption
A number of presumptions are found in most common law
jurisdictions. Examples of these presumptions include: The presumption of death.
A person who has been absent for seven years without explanation and "gone to
parts unknown" is presumed dead at common law. The presumption of innocence,
which holds that the prosecution bears the burden of proof in a criminal case,
and that the accused has no obligation to introduce evidence until the
prosecution has made a prima facie case.
In the law of evidence, a presumption of a particular fact can be made without
the aid of proof in some situations. The types of presumption includes a
rebuttable discretionary presumption, a rebuttable mandatory presumption, and an
irrebuttable or conclusive presumption. ...
In dem Gesetz bzgl. Beweismitteln, kann in manchen Situationen die Vermutung
einer bestimmten Tatsache, ohne Zuhilfenahme eines Nachweises, getroffen werden.
Die Arten der Vermutung sind: widerlegbare Vermutung nach Ermessen, eine
verpflichtend widerlegbare Vermutung und eine unwiderlegbare d.h. schlüssige
Vermutung. Der Aufruf einer Vermutung verschiebt die Beweislast von einer Partei
auf der gegnerischen Partei in einem Gerichtsverfahren. In den USA sind
Vermutungen in Strafverfahren unzulässig.
Das alte jüdische Gesetzbuch, der Talmud enthält bereits Vermutungen (hazakah)
und wurde ins antike römische Recht ( Testament mit der Vermutung, daß es
zugunsten des Kindes gedacht war ) sowie ins kanonische Recht übernommen; von
dort gelangt es im siebzehnten Jahrhundert durch Edward Coke ins englische
Recht.
Damit wäre die Aufgabe vor Gericht klar: deren Vermutung einer bestimmten
Tatsache ( wir wären der Treunehmer, wir würden konkludent handeln, wir wären
tot, .. ) zu widerlegen, da diese entgegen deren Annahme eben keine schlüssige
oder gar unwiderlegbare Vermutung sein kann.
Auch wenn alles - nach verschiedenen Ansichten ( Tobias ) "presumption-based"
ist, hat der CQV gerade durch die Tod-Vermutung weiterhin seine Relevanz. Auch
wenn heute die Rechtsvermutung = presumption auf die angelsächsischer
Rechtstradition <Common Law> bezogen wird, fand sie über den Talmut in das
Derivat des jüd. Glaubens, das Christentum, die paulinische Kirche und so auch
in das Civil Law.
Das Ausstellen der Geburtsurkunde ist gleichzeitig der Fakt der Eröffnung
der Treuhand: des CQV-Trusts (nicht zu vergessen, daß es ohne Hoheitlichkeit
keine Urkundsbeamten geben kann!). Da wir das WIE nicht kennen, hat sich niemand
innerhalb 7 Jahre als lebendiger Mensch gemeldet - daher sind wir alle für tot
erklärt.
Unabhängig von der Vergangenheit und der Herleitungen / Rechtsannahmen wird
dieses in dem System gegen uns verwendet, da Tote / Subjugierte rechtlos sind,
nichts - auch sich selbst nicht definieren können und Äußerung von Sklaven
rechtsunerheblich sind - so ist das Spiel eingerichtet.
Oli: "unser Geldsystem ist ein System, in dem nur Schuldgeld existiert und
Schuld nur mit anderen Schulden ausgeglichen wird". Das ganze System
funktioniert nur durch die 1928 - 1933 Bankrotterklärung der Staaten und eben
auf Schulden. Nicht zu vergessen ist, daß die Kriegsmacht USA die letzten IMF (
international monetary found ) - freien Länder mit ihrer "demokratischen
Freiheit" zu knechten haben - Syrien, Iran ( auch der Irak gehörte dazu,
weiterhin Nordkorea, .. ), denn die IMF hält im ersten Schritt unsere
Geburtsurkunde als Pfand ( es würde ja Sinn machen, daß die geknechteten Länder
den Kreditrahmen der Kriegsmacht USA durch ihre Bürger erhöhen ). Gegenüber wem
werden wohl die Staaten 1928 - 1933 ihre Bankrotterklärung abgegeben haben ?
- der ( dem Vorläufer ) IMF ! - nicht zu vergessen, daß die BIZ in Basel die
Zentralbank für 130 Landeszentralbanken und ebenso wie die City of London
exterritoreales Gebiet ist und ebenso wenig der Kontrolle eines Staates
unterliegt wie die Vatikanbank.
Ziel des ganzen Systems: uns - gemäß dem eröffneten Rechtsrahmen - in ihrem
Pfandsystem zu Gunsten der eigenen Landesbank, damit zu Gunsten der BIZ und
damit zu Gunsten der IMF für ihre eigene Kreditwürdigkeit zu halten.
Ich wiederhole: es ist nicht vorgesehen, daß
Tote bzw. Subjugierte sich dem System entziehen können - die Lösung: wieder
Menschwerdung - siehe TG
Glaubensgemeinschaft - Wiedergeburt .

< als PDF - Bild anklicken > es gibt keine Anspruch auf
Vollständigkeit - es soll die Dinge verständlicher darstellen
Für das einzelne Land ist die Basic - Rechtsebene
seine Verfassung.
Darauf bauen allen anderen Rechtsebenen auf ( siehe sog. einfachgesetzliches
Recht ).
Für die Staatengemeinschaft gibt es mehrere Basic - Rechtskreise: Völkerrecht
und
Völkergewohnheitsrecht.
Wie der Name schon sagt - Völkerrecht - ist die Rechtsbasis für die
rechtliche Interaktion und Verbindlichkeiten zwischen den Völkern dieser Erde -
wobei es hier sowohl Vertragsrecht als ein Rechtskreis und das Gewohnheitsrecht
als ein weiterer gibt.
Nun befinden wir uns im Irrtum, wenn wir den Worten glauben schenken, daß die
Vorgaben von EU und UN Recht wäre oder irgendwelche rechtliche Belange hätten -
es sind nur Empfehlungen, wie mir jemand bei der Frage nach dem Weg empfehlen
kann so oder anders zu fahren.
Erst durch die Umsetzung in nationale Gesetze wird es verbindlich - in diesem Rechtskreis; daß dies i.d.R. erfolgt, liegt an den Sanktionen, welche skrupellos von EU und
UN verhängt werden.
Jedoch stellt bereits die Umsetzung einer einzigen EU oder UN
Empfehlung als Gesetz einen Verfassungsbruch dar. In demokratischen
Rechtsstaaten ist der oberste Souverän das Volk ( die sog. Staatsbürger ) und
eben nicht ein EU Parlament oder UN Ausschuß ( wobei auch in der Industrie immer
noch zu viel Ausschuß produziert wird ); d.h. bei dieser Vorgehensweise wird
immer die jeweilige Verfassung ausgehebelt ( Verfassungshochverrat ! ) und der
Machtinhaber: Volk seiner Entscheidungsmacht beraubt. Gesetze, welche durch
Verfassungshochverrat oder Verfassungsbruch zustande kommen, sind immer nichtig
und entwickeln weder Rechtskraft noch Rechtswirksamkeit.
Rechtskreise
die besondere Situation in Deutschland wird nicht durch wilde Verknüpfung von
unvereinbaren Rechtskreise und Rechtsebenen (auf)geklärt.
Fangen wir mal wieder mit der Historie an <siehe verfassungen.de>:

Der Begriff BUND begleitet uns bis zum heutigen Tage (Bundeswehr,
GG: Artikel 133 [Bund als Rechtsnachfolger der
Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes] Der Bund tritt in die Rechte und
Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.) - und
nur dieser ist der wahre Halter der hoheitlichen Rechte. Allerdings kann ich die
Menschen oder Organisationen nicht benennen, welche heute den Bund verkörpern -
vermutlich die Nachfahren der damaligen Fürsten.

Marquis de
Lafayette war nach USA gereist und Zeuge (Schüler) des vom Freimaurer Georg
Washington durchgeführten Unabhängigkeitskampfes.
Er brachte diese Ideen nach Paris ( wobei sowieso die USA Ableger der
europäischen Großlogen waren, die zuerst von England aus, dann von Paris aus
geführt wurden ).
Ausgehend von der franz. Revolution, initiiert und geführt durch Freimaurer
schwappte der Freiheitsgedanke auf ganz Europa auf die durch die Kirche
(kein Kind und kein Rock war bzw. ist vor priesterlicher Vergewaltigung
sicher) und Grafen (primus noctae) gepeinigte Bevölkerung über - 1832 das
Hambacher Fest mit seinen Studenten zeigt ein überzeugtes, gemeinsam
handelndes Volk.
Daraus entstand die Paulskirchen Verfassung - 28.3.1849, im RGBl.
veröffentlicht 28.4.1849 - als souveräner Ausdruck des Volkes nach einer
konstituierten parlamentarischen Monarchie.
Diese wurde mit Waffengewalt und vielen Toten niedergeschlagen; nachfolgend
kam es zu 3 Bürgerkriegen des süddeutschen Bundes gegen den norddeutschen
Bund (Kriegsende 1866), wodurch Preußen führende Macht wurde. |
 |

<= Hambacher Fest Die vorher ca. 300 kleinen Fürstentümer = Deutschland wurden zu 25
souveränen Bundesstaaten mit jeweils eigener Staatsbürgerschaft im EWIGEN BUND
zusammengefaßt und Deutsches Reich genannt, in dem der deutsche Kaiser diesen
EWIGEN BUND nur außenpolitisch und militärisch vertrat ( in ihrer Innenpolitik
blieben sie souverän ). Damit die im EWIGEN BUND zusammengefaßten
Staatsbürgerschaft auch außerhalb ihres Heimatstaates gleiche Rechte genossen,
bekamen sie noch die Reichsbürgerschaft verliehen.
Als Folge des Versailler Diktates ( ein Vertrag ist der Ausdruck des freien
Willens aller Vertragspartner aber nicht die Folge einer Hungerblockade und
Verhaftung der deutschen Abgeordneten ) wurde sowohl die WRV als auch das
Weimarer Reich aufgezwungen ( eine Verfassung - gilt auch für die WRV - ist der
Ausdruck der Souveränität eines Volkes !! - aber niemals eine rechtschaffende
Folge eines Friedensdiktates ). Nach wie vor haben wir innerstaatlich souveräne
Bundesstaaten; erst A.H. hat im Januar 1934 alle Bundesstaaten eleminiert und
damit das noch heute direkt durch die BRD angewandte Staatsangehörigkeitsgesetz
vom 5. Februar 1934 geschaffen.
Erst jetzt kann man von einem Deutschen Reich sprechen - alles vorherige
waren ein Bund / Bündnisse - gemäß der Wiener Schlußakte vom 15. Mai 1820. Nach
der debellatio des Deutschen Reichs wurde
völkerrechtswidrig - durch die debellatio jedoch (er)möglich(t) - von den
Alliierten Preußen aufgelöst und neu, nach ihren Gesichtspunkten ohne
Berücksichtigung der Historie, Bundesländer ( keine Staaten, auch wenn sie sich
so nennen lassen ) geschaffen - vereint in einem Bund ( 15.5.1820 ).
Wir finden leider in den Argumentationen derjenigen, welche sich
gegen Übergriffe der BRD schützen wollen, eine komplette Vermischung aller
Rechtskreise und Rechtsebenen. Es dürfte doch wohl klar sein: BRD ist kein DR;
also gehören sie vollständig getrennten Rechtskreisen an. Kann DR Recht noch
angewandt werden ? - ich meine NEIN, da das Völkerrechtssubjekt DR durch die
debellatio ( mit Verhaftung Regierung Dönitz ) erloschen ist - etwas erloschenes
ist inexistent und kann daher in keiner Weise mehr wirken oder gar Rechtskraft
entfalten.
Auf der einen Seite weisen sich genügend Leute mit einem DR Personenausweis (
eine Person ist wie ein BRD Personal kein Mensch, d.h. führ ihn gelten ebenso
wenig die Menschenrechte, sondern eine Sache als Eigentum seines Staates - aber
der die Person besitzende Staat DR ist inexistent / erloschen ) gegenüber BRD
Bediensteten aus, argumentieren mit Grundgesetz und dem BGB bzw. verweisen auf
BGH oder BVerfG Urteile.
Frage:
> wie soll ein NICHT-Staatsgericht ( AG, OLG, BGH oder BVerfG ) Urteile fällen
können ? - es sind maximal Schiedsstellen mit einem Ombudsmann, der sich als
Richter ansprechen läßt ( nachzulesen GG Art. 101, GVG § 16, gelöscht GVG § 15
).
> in einem Rechtsstaat bzw. einem Staat der Volkssouveränität - dazu gehört jede
Republik und jeder sich als Rechtsstaat bezeichnendes Land - gibt kein gültiges
Gesetz ohne gültige Verfassung. Auf welche Verfassung beziehen sich die sog. BRD
Gesetze sowie das sog. Bundes_Verfassungs_Gericht ?
> wie soll solch ein BVerfG im Juli 1973 ein Urteil zum DR gefällt haben können,
wo schon allein weder die Rechtskreise noch die Rechtsebenen unvereinbar sind ?
Allein über die Rechtsebene Völkerrecht gibt es keine Verbindung zwischen BRD
und DR, wobei der Nichtstaat BRD sowieso über keinen Staat ein Urteil fällen
könnte, dabei ist das DR sowieso erloschen, egal welche Lügen uns in der BRD
erzählt werden ( wir sind Staat, wir haben Ämter, wir haben (Urkunds-)Beamte,
wir haben Richter, das GG ist unsere Verfassung, .. - warum sollen sie 1973 in
der Illusion eines Gerichts die Wahrheit gesagt haben ?)
> die BRD hat das DR BGB übernommen und die Artikel sowohl in ihrem Sinne
abgewandelt, als auch durch sog. Urteile ( siehe Randnummer u.a. im Palandt )
neu bzw. um-definiert. Auf welches BGB (ZPO, StPO, .. ) beziehen sich die
Argumentierer ?
Auf das ursprüngliche Werk aus dem 19. Jahrhundert oder auf die abgewandelten
Bücher ?
> Wie sollte ein BRD -sog.- Richter Recht aus dem DR / aus dem 19. Jahrhundert
anwenden können, er wurde doch nur auf BRD "Recht" geschult und nur auf die BRD
"beamtlich eingeschworen". Er kann, selbst wenn er wollte, nicht im DR-Recht
urteilen.
- hier wird von BRD Angestellten namens Richter unmögliches verlangt,
gerade so, als ob ich vom China der Mingdynastie Entscheidungen für das heutige
Deutschland einfordern würde. Hier sind weder die Rechtskreise noch die
Rechtsebenen vereinbar.
> Nachdem also alle - inkl. Richter und Staatsanwälte - Angestellte der BRD
Treuhandverwaltung sind, gilt der Rechtsgrundsatz:
Nemo iudex in causa sua - keiner kann Richter in eigener Sache sein - sie
können und dürfen kein Recht sprechen.
> üblicher Weise steht in den Schreiben "Richter am Amtsgericht" - wie es ja
auch "Domcafe am Dom" heißt.
Wegen der Exaktheit der Sprache ist zwingend davon auszugehen, daß der Absender
dieses Schreiben KEIN Richter im Amtsgericht ist. Aus der Historie wissen
wir, daß ein Vogt solch ein Gebäude leitete und seine lateinische Bezeichnung
advocatus lautete - es wäre daher nicht verwunderlich, wenn das, was uns als
Amtsgericht offeriert wird, auf das Geschäftszimmer begrenzt ist ( welche
Geschäfte werden in diesem Geschäftszimmer ausgehandelt - HGB ?) ..
Dann machen Begriffe wie: ".. ich eröffne die Verhandlung" auch Sinn, denn hier
wird Handel betrieben. Mein Bestreben bei Gericht ist aber die ERÖRTERUNG von
TATSACHEN - und genau dieses wird mir mit der Erörterung von Sachverhalten
vorenthalten.
> wenn nun ( am Bsp. eines Anwaltes ) jemandem seine Berufslizenz entzogen wurde
und dieser sich als Angehöriger des vollständig untergegangenen / erloschenen
DRs sieht, wie soll da ein BRD Ombudsmann (Richter) ihm eine Berufslizenz
entziehen oder zurückgeben ? - DR Berufslizenz kann es nicht geben, da dieses
erloschen ist bzw. keine staatlichen Strukturen mehr existiert haben, als dieser
seine Berufsausbildung abgeschlossen hatte. Bei seiner Berufslizenz ist doch
sicher davon auszugehen, daß seine Berufsausbildung innerhalb der BRD
stattgefunden hat; also hat er niemals den Rechtskreis DR betreten - ja auch
seine Ausbilder konnten ihn im DR Recht nicht schulen; also kann solch eine
Berufslizenz auch nicht existieren, ebenso wenig wie DR Mandanten oder ein
Gerichtshof ( mit beamteten DR Richtern ), wo er seiner Professur nachgehen
könnte, etc.
> Dabei schließe ich die Frage an, ob ein völkerrechtlicher Verein Staatsrichter
/ -Gerichte haben kann. Wobei ich auch dort entmenschlicht und zur Person
gemacht wurde / worden wäre !

wiki - in Auszügen:
Völkergewohnheitsrecht ist eine Form ungeschriebenen
Völkerrechts, das durch allgemeine Übung, getragen von der Überzeugung der
rechtlichen Verbindlichkeit der
Norm,
entsteht.
Völkervertragsrecht kann Gewohnheitsrecht kodifizieren und dann für die
Mitgliedstaaten des Vertrages vertraglich bindende Formen festhalten; dies
gilt z. B. für weite Teile des
Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen. Die Rechtsübung muss
von der Überzeugung rechtlicher Verbindlichkeit getragen sein (opinio iuris).
Der Akt darf also nicht nur politisch gemeint oder Ausdruck internationaler
Höflichkeit (courtoisie) oder auch
Arroganz sein. Entscheidend ist daher, dass nach außen erkennbar wird,
dass die Akteure ihre Handlungen deshalb an einer internationalen Übung
ausrichten, weil sie diese als Recht begreifen. Die Rechtsübung muss
hinreichend einheitlich sein; die beteiligten Völkerrechtssubjekte müssen sich
weitestgehend gleich verhalten.
IGH: die Form von allgemeiner Übung ist konstitutives Element des
Völkergewohnheitsrechts - Art. 38 Abs. 1; d.h. Völkergewohnheitsrecht
entsteht durch eine übereinstimmende gemeinsame Rechtsüberzeugung (lat.
opinio iuris sive necessitatis) der Rechtsgenossen – hier konkret der
Völkerrechtssubjekte – und die allgemeine Übung (lat. consuetudo).
Bestimmte völkerrechtliche Regeln gelten sowohl vertraglich zwischen den
Vertragsparteien als auch gewohnheitsrechtlich im Verhältnis aller Staaten
untereinander – also auch der Nichtmitgliedstaaten.
Für die
Rechtsgeltung von Gewohnheitsrecht bedarf es der Praktizierung (Übung) !
Die
UN-Generalversammlung kann kein Völkerrecht setzen. Verlautbarungen und
Abstimmungen können eine Überzeugung eines entsprechenden
Völkergewohnheitsrechts sein und sind damit Indiz für das Bestehen einer
opinio iuris = Übung. Bei der Entstehung von Völkergewohnheitsrecht kann
ein Staat zwar nicht die Entstehung von Völkergewohnheitsrecht verhindern,
wohl aber die Geltung. Dadurch, dass ein Staat sich von Anfang an dagegen
widersetzt, hat das entstandene Völkergewohnheitsrecht keine Geltung für ihn (persistent
objector).
Aus meinem Vortrag: gerade durch die vereinfachte, unvollständige
Skizzierung mehr als Hinweis / Anregung zu betrachten.

Wir unterlägen
immer dem römischen Recht Justinian´s ( = dem Vatikan ). => siehe dazu auch
die Site Justinian
Überall werden wir mit Wortspielereien geblendet. Justinian ist dieselbe
Wortwurzel wie Justus, der Gerechte.
Daher hat sich unsere Justiz dieses Wort zum Vorbild genommen - entweder weil
sie sich einmal der Gerechtigkeit verpflichtet fühlte ( bevor jede Zeitrechnung
begann .. )? - oder weil wir uns täuschen lassen, daß wir bei der Justiz
Gerechtigkeit erfahren könnten, wenn wir schon nicht einmal (festgeschriebenes)
Recht erwarten dürfen ?
Vlt. Justinian nur ein Hinweis - eine Allegorie, daß wir nicht von einem
lebenden (menschlichen) Wesen ausgehen dürfen, sondern Justinian für die Anfänge
der heutigen Justiz stehen ( Zivilrecht ); jeder Bezug auf Justinian unmittelbar
ein Bezug auf die Justiz und ihre Anwendung ist.
In der Literatur heißt es: vor mehreren hundert Jahren reisten auch deutsche Juristen nach Italien um
Rechtskunde zu studieren (Frankreich: code civil) - so kam Justinian´s
Zivilrecht ( römische Recht !! ) nach Dtl. - hier existiert im Gegensatz zum
Common law kein vorverfassungsmäßiges Recht der Bürger (damit auch kein
Naturrecht) - jedes Bürgerrecht braucht(e) eine gültige Verfassung; die meisten
sog. Verfassung sind entweder nur ein Gesetz oder eine Rechtsordnung zwischen
Zentralverwaltungen sog. Bundesregierung und den Bundesländern ( A - CH - D -
USA - ... ), jedoch nicht der bzw. für die Bürger und erst recht nicht für die
Menschen. Damit existiert einmal kein vorverfassungsmäßiges Grundrecht der
Bürger ( BRD: GG ) und über den code civil / das Zivil R. unterliegt alles dem
römischen Recht Justinian´s.
> was würde uns dann noch ein DR bringen ? - sicher keine Freiheit oder
sonstigen Vorteil.
Somit ist es vollkommen ohne Belang, ob ein Deutsches Reicht bzgl. 1849, 1871
oder 1949 Gesetz / Verfassung wieder hergestellt würde, denn immer unterläge
diese Dtl. dem römischen Recht Justinian´s (= dem Vatikan)
Wenn wir aus dieser totalen Begrenzung der MR, des NR ( durch inexistente
Verfassung, denn im eigentliche Sinne - Böckenförde - ist die Verfassung das
Bindeglied zwischen Staat und Volk ) ´raus wollen, dann geht dieses nur über
etwas Neues und nicht über einen alten Zopf, der schon damals die Menschen in
die unsichtbare Knechtschaft führte.
Nicht nur die Bürger, auch alle für den „Staat“ tätigen werden getäuscht.
Wie kann nun gemäß § 38 BRRG (1) „Der Beamte trägt für die Rechtmäßigkeit seiner
dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.“ zur Haftung
führen?
- wie soll es da ordentliche Gerichte unter den Vorgaben der Pakte und der MRK
und legale Richter ( welche Deutsche und Beamte sein müssen ) geben ?
- wird da nicht jede Entlohnung eines Beamten, Angestellten im öffentlichen
Dienst, jedes Ministers, Politikers, Soldaten, Polizisten, .. ohne staatliche
Souveränität zu Piraterie sowie Plünderung und Bereicherung unter Lug und Trug
durch Bedrohung mit Waffengewalt, etc. - oder ganz einfach immer durch
arglistige Täuschung (im Rechtsverkehr) ?
Denn es existiert keine Legitimation der staatlichen Gewalt - denn eine UN
Treuhand kann keinem Land Souveränität verleihen ( erst recht nicht nach
debellatio ). Daher gibt es keine Gebietskörperschaftsurkunde eines „Bundestaates
oder eines Landratsamtes; keine Ehe ist ( bis auf den kirchlichen Part ) gültig,
keine Scheidung rechtskräftig.
- es gibt seit Okt. 1951 weder eine Besetzung noch seit 1949 ein Staat BRD, da
die Verantwortung im UN Auftrag die BRD Treuhandverwaltung übernommen hat. Auch
das Urteil BVerfG-Urteil 2 BvF 1/73 mit Gesetzeskraft rein und ausschließlich
für die BRD und Ihre Angehörigen - belegt, dass die BRD und ihre Organe niemals
( da keine Rechtsnachfolge ) Besitzrecht auf dem Gebiet des Deutschen Reichs
ausüben darf oder dürfte (siehe: Simpson Doktrin und Briand Kellog Pakt im
Völkerrecht) - römischen Recht, des „uti possidetis, ita possideatis“ =
demjenigen, der das Besitzrecht ausüben will, muss es auch gehören
Im Völkerrecht ist Staat als originärer Träger von Hoheitsgewalt definiert i.d.R.
als eine Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts, wobei die Bürger
gesetzliche Zwangs-Vollmitglieder sind.
Eine K.d.ö.R. ist eine Organisation, die ihre Rechtssubjektivität nicht der
Privatautonomie, sondern einem Hoheitsakt verdankt und bedürfen eines
Gründungsvertrages sowie einer öffentlichen Satzung ( auch DRK, Krankenkassen,
Rentenkassen, etc. ).
Der hoheitliche Akt bedarf der Souveränität, denn ohne Souveränität gibt es
keine Hoheitlichkeit !
Nemo plus iuris transferre potest quam ipse habet: Niemand kann mehr
Rechte übertragen, als er selbst hat
=> welche sollte dann eine Verwaltung haben? - keine!
Zitat Dr Albrecht Jebens: Dtl. gehört zu den Vasallen und tributpflichtigen
"Staaten"
wiki: Eine Körperschaft des
öffentlichen Rechts (K. d. ö. R., auch mit KdöR, KöR oder K. ö. R.
abgekürzt) ist eine mitgliedschaftlich verfasste und unabhängig vom Wechsel der
Mitglieder bestehende Organisation, die ihre Rechtssubjektivität nicht der
Privatautonomie, sondern einem Hoheitsakt verdankt. Ihre Verfassung ist
öffentliches Recht.
Körperschaften des öffentlichen Rechts unterscheiden sich von den Körperschaften
des Privatrechts (AG, GmbH) dadurch, dass sie öffentlich-rechtlich organisiert
sind und öffentlich-rechtlich handeln können << also nur durch die ö.-r.
Organisation
Gebietskörperschaften:
Territoriale Körperschaft des öffentlichen Rechts ist zunächst der Staat als
originärer Träger von Hoheitsgewalt. Unterste Ebene der Hoheit ist im
Allgemeinen die Gemeinde.
wiki: Gebietskörperschaft: Es werden alle auf einem bestimmten Gebiet dauerhaft
lebenden Bürger erfasst, die ihren Wohnsitz in diesem Gebiet haben. Es besteht
Zwangsmitgliedschaft. Beispiel: Bundesrepublik
Körperschaften öffentlichen Rechts unterliegen einem steuerlichen Sonderregime
... Körperschaften öffentlichen Rechts gelten grundsätzlich nicht als
Steuersubjekte; hierdurch soll eine Selbstbesteuerung des Staates vermieden
werden. Die Rechtsprechung definiert als hoheitlich im Sinne des Steuerrechts
Tätigkeiten, die der öffentlichen Hand „eigentümlich und vorbehalten” sind (sog.
Staatsaufgaben). Solche Aufgaben sind regelmäßig gesetzlich zugewiesen und
werden u.a. durch Verwaltungsakt vollzogen.
Problematik:
es ist international nicht nur anerkannt - es wird zwingend erwartet und
vorausgesetzt, daß ein sog. Staat auch immer automatisch / gleichzeitig eine
Gebietskörperschaft d.ö.R. ist !
- anstelle der notwendigen Trennung / Unterscheidung wird im Amtsalltag / im
öffentlichen Recht beides als Notwendigkeit gleichgestellt !
Daß ein Staat ohne debellatio und nicht-inkorporiert immer eine Rechtsperson
ist, zeigt sich daran, daß dieser für int. gültige Verträge ein
Völkerrechtssubjekt sein muß.
Wenn wir uns aber als souveräne Menschen sehen und verstehen, brauchen wir weder
die MRK, noch das VR oder das NR einzufordern - wir besitzen unausgesprochen
immer und ohne Ausnahme diesen Anspruch.
In dem Moment, in dem ich beginne derlei einzufordern, bin ich kein Souverän
mehr, denn ich begehre Hilfe aus dem falschen System. Nur souveräne Menschen
können einen souveränen Staat gründen, der sie und ihre Interessen vertritt,
denn er legitimiert sich aus der Souveränität aller Angehörigen dieses ihres
Heimatlandes!

Unterscheidung Elemente des
Staatsrechts
basierend auf: wiki/Hoheitsrecht |
wiki/Staatsrecht
und staatsrecht.honikel.de |
Hoheit ist Ausfluss der Staatsgewalt. Die aus
der Hoheit folgenden Einzelbefugnisse sind die Hoheitsrechte.
In der Innenpolitik bedeutet Hoheit die Befugnisse eines Staates, gegenüber
dem Bürger im Über-/Unterordnungs-Verhältnis (Subordinationsverhältnis)
tätig zu werden. Der Gegensatz dazu ist die sog. Fiskaltätigkeit, bei der
der Staat dem Bürger auf der Ebene der Gleichordnung begegnet (z. B.
Verträge).
Gebietshoheit: hoheitliches Handeln ohne Rücksicht auf die
Staatsangehörigkeit aller Personen im Staatsgebiet (Hoheitsgebiets die
geografische Fläche, auf der hoheitliche Staatsgewalt ausgeübt werden darf).
Personalhoheit ist unabhängig vom Aufenthaltsort der eigenen
Staatsangehörigen.
Die Staatsgewalt wird in Form von Hoheitsakten ausgeübt, also je nach
handelnder Staatsgewalt Gesetzgebung, Verwaltung und Gerichte.
Hoheitliches Handeln ist in der Bundesrepublik Deutschland insbesondere auch
Voraussetzung für
die Staatshaftung nach § 839 BGB, Art. 34 GG.
Die Hoheit eines Staates wirkt auch insofern nach außen gegenüber anderen
Staaten, als sie diese von der Ausübung hoheitlicher Befugnisse auf dem
eigenen Staatsgebiet ausschließt.
In diesem Zusammenhang sind u. a. auch Begriffe wie Lufthoheit und Seehoheit
zu verstehen, die die Befugnis des Staates zu militärischem Handeln in einem
bestimmten Luftraum beziehungsweise Meeresgebiet (Hoheitsgewässer)
bezeichnen.
Hoheitsrechte können grundsätzlich widerruflich oder unwiderruflich auf
andere Körperschaften übertragen werden.
In Deutschland etwa ermächtigt Artikel 24 Absatz 1 des Grundgesetzes den
Bund, „durch Gesetz
Hoheitsrechte auf zwischenstaatliche
Einrichtungen [zu] übertragen“, wie das etwa in Bezug auf die NATO „zur
Wahrung des Friedens [in] einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit“
(Art. 24 Abs. 2, 1. Hs. GG) und insbesondere bei der Übertragung
hoheitlicher Aufgaben auf die Europäische Union (Art. 23 Abs. 1 GG) der Fall
ist. Der Bund „[willigt] hierbei
in die Beschränkungen seiner Hoheitsrechte [ein]“, womit „eine friedliche
und dauerhafte Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt“
sichergestellt werden soll (Art. 24 Abs. 2, 2. Hs. GG).
Allerdings ist eine „‚Einordnung‘ in ein ‚System‘ nach Art. 24 II […]
nicht notwendigerweise mit der ‚Übertragung‘ von Hoheitsrechten i.
S. d. Art. 24 I verbunden.“
<< den Bund und nicht die Bundesregierung
oder Bundesstaaten, d.h. der Bund hat nichts
mit der BRD zu tun !!!
Vertritt nicht das Volk !
- es gibt keine Volksvertreter im Bund - hebelt die
parlamentarische Monarchie / Demokratie aus
Nur der Bund hat Hoheitsrechte ! keine BRD Regierung |
Definition Staatsrecht
Staatsrecht ist ein Teil des öffentlichen Rechts
Staatsrecht, das sind die Rechtsnormen, die grundlegend den
Aufbau und die Organisation des Staates sowie seine obersten Organe und
deren Funktionen festlegen (Staatsorganisationsrecht). Außerdem die
Rechtsnormen, die grundlegend das Verhältnis der Menschen zum Staat regeln
(Grundrechte).
wiki: Das Staatsrecht ist ein Teilgebiet der deutschen Staats- und
Rechtswissenschaft. Es fällt unter das öffentliche Recht und befasst sich
zum einen mit dem Aufbau des Staates und seinen Organen, ihren Beziehungen
untereinander und der Gesetzgebung (Staatsorganisation).
Zum anderen befasst es sich mit den grundlegenden rechtlichen Beziehungen
zwischen dem Staat und den seinem Einflussbereich unterworfenen Personen
(Grundrechte).
<< die Bundesrepublik agiert ausschließlich
im
Verwaltungs- und Organisationsrecht
Die Begriffe Staatsrecht und Verfassungsrecht sind weitgehend deckungsgleich
und werden häufig synonym verwendet. Nach wohl herrschender Meinung ist das
Verfassungsrecht eine Teilmenge des Staatsrechts. Alles Verfassungsrecht ist
Staatsrecht, aber nicht alles Staatsrecht ist Verfassungsrecht.
Im deutschen Recht sind Rechtsnormen, die kein Verfassungs-recht sind, aber
dem Staatsrecht zugerechnet werden
Nach einer weiteren Auffassung umfasst das Staatsrecht das gesamte
öffentliche Recht, insbesondere das Verwaltungsrecht
Im Rahmen des Gesetzmäßigkeitsprinzips sind Verfassungen regelmäßig als
Gesetze anzusehen, die auf besondere Art und Weise - durch den pouvoir
constituant (verfassungsgebende Gewalt) - zustande gekommen sind und in der
Normenhierarchie in der Regel die höchste Stufe aufweisen.
In erster Linie wird durch die Verfassung die Staatsgewalt (pouvoir
constitué) gefasst. Daraus folgt die Bedeutung und Aufgabenverteilung
zwischen den einzelnen Staatsorganen.
Wichtiger Bestandteil des Staatsrechts ist die Kompetenzverteilung und der
Vorgang der Gesetzgebung, geregelt in Art. 70 bis Art. 82 GG
So garantiert Art. 79 Abs. 3 GG die Beständigkeit der Menschenwürde (Art. 1
GG) und des demokratischen, föderalen und sozialen Rechtsstaats (Art. 20
GG).
Allein durch Beschluss einer neuen Verfassung durch die einfache Mehrheit
aller Deutschen kann nach Art. 146 GG das Grundgesetz durch eine Verfassung
ersetzt werden.
< danke für die Hilfe & Hinweise
an Ramona B. |
Die Bundesrepublik ist staatsrechtlich organisiert (
siehe Urteil IGH 3.2.2012), jedoch nicht fähig staatsrechtliche Verträge zu
schließen und besitzt erst recht keine hoheitlichen Befugnisse.

Alle hoheitlichen Befugnisse liegen beim Bund { deutscher
Bund, Ewiger Bund, .. } - als völkerrechtlicher Verein ( völkerrechtlicher
Verein - auch Konföderation bzw. Staatenbund genannt, ist ein Zusammenschluss
souveräner Mitgliedstaaten, mit eigener, lockerer Organisation auf Bundesebene.
Im Bundesstaat ist der Bund Inhaber der Souveränität, während im Staatenbund die
einzelnen Staaten rechtlich und wirtschaftlich autonom sind, jedoch eine
gemeinsame Union bilden ); jedoch ist nirgends festgelegt, durch wen dieser
völkerrechtliche Verein heute gebildet wird - wer ihm angehört und wie er
organisiert ist. Man kann jedoch als Tatsache annehmen, daß die nicht gewählten
Machthaber dieses völkerrechtlichen Vereins, die Hoheitlichen Befugnisse /
Gewalt in Händen halten und die tatsächlichen Herrscher über uns sind.
wiki/Deutscher_Bund
Der Deutsche Bund war ein Staatenbund von Staaten, welche zuvor dem Heiligen
Römischen Reich oder dem napoleonischen Rheinbund angehörten. Der Deutsche Bund
bestand zwischen 1815 und 1866 und wurde am 8. Juni 1815 auf dem Wiener Kongress
(1814–1815) ins Leben gerufen.
Zur Verdeutlichung - jedoch nur meines Verständnisses - habe ich
die uns tangierenden Rechtskreise und Rechtsebenen grafisch dargestellt
Ich möchte noch Mal betonen, daß die völkerrechtswidrige Subjugation
(Versklavung) des Deutschen Volkes, abgeleitet aus der bedingungslosen
Kapitulation der Wehrmacht in Verbindung mit der Zerstörung unserer
Kulturschätze (Bücherverbrennung und Bombardierung) sowie der Verhaftung der
nicht-legalen Regierung Dönitz ( A.H. konnte weder rechtmäßig Reichskanzler
werden bzw. gewesen sein, noch Dönitz ein von ihm rechtmäßig bestellter
Nachfolger ), welches uns als debellatio dargelegt
wird - in Wahrheit jedoch nur die Verbrechen gegen die Menschlichkeit (rheinwiesenlager
.de), Vertreibung von Millionen Deutscher aus ihrem angestammten Heimatland und
den millionenfach betriebenen Genozid des Deutschen Volkes dokumentiert. Auch
wenn man ggfls. wegen der Unrechtmäßigkeit von dem niemals eingebürgerten A.H.
von einer Söldnerarmee statt einer staatlich legitimierten Wehrmacht, da A.H.
immer verlangte, daß alles auf seine Person eingeschworen wird, so sind doch
HLKO und Genfer Konventionen allgemein anerkanntes und damit allgemein gültiges
Völkergewohnheitsrecht ( wie auch die Wiener Vertragsrechtskonventionen ),
welches keiner expliziten Ratifizierung mehr bedarf; dasselbe gilt auch für
Genozid und Vertreibung.









Nicht zu vergessen, daß der Vatikan, obwohl kein Staat, in der
UNO vertreten ist .. - ebenfalls nicht zu vergessen,
daß jede "christliche" Partei direkt dem Vatikan angehört: CDU / CSU als
Nachfolger der WR Zentrumspartei - d.h.
über diese Parteien regiert direkt der Vatikan die BRD. Die USA, als die einzige
Supermacht der Welt, gibt es
extrem religiös ..
Dies ist auch als pdf abrufbar

Ich kann nur immer wieder betonen / wiederholen: GVG §15 wurde im Rahmen der
Einführung des GG gelöscht, da die BRD kein Staat ist und daher auch keine
Staatsgerichte habe kann - jedoch wird es so gewertet, daß wir durch
konkludentes Handeln dem Fehme-/Ausnahme-/Scheingericht zustimmen und damit die
Handlungen des Scheinrichters legitimieren.
All dies gilt auch für das sog. BVerfG / den BGH.
Zudem würden BVerfG und BGH sowieso nicht dem Rechtskreis des Staates Deutschen
Reich angehören und hätten damit keine Entscheidungsbefugnis ( Juli 1973 ... DR
existiert fort .. ), selbst dann, wenn die BRD Staat wäre.
Wieso verweisen also Reichsdeutsche etc. auf dieses Urteil ? Es doch keines !!!
BVerfG ist kein Gericht und nicht zuständig und die dortigen Richter könnten
maximal Bundesrecht "sprechen" aber nie Deutschesreichsrecht, denn dieses haben
sie nicht gelernt, und wurden auch auf keine DR Verfassung vereidigt - aber dies
geht einfach nicht in die Köpfe der Reichsdeutschen.
Urteil der CH - I. Kammer vom 1. Dezember 1945 des Obergerichts des Eidg.
Standes Zuerich
I.K. Nr. 237 B. -Auszug-
In seiner Antwort vom 6. August 1945 gab der Chef der Justizabteilung, Kuhn, der
Meinung Ausdruck, dass Deutschland auch nach der Besetzung durch die Alliierten
den Staatscharakter grundsätzlich beibehalten habe; zu diesem Ergebnis führe
namentlich die Erwägung, dass eine Annexion nicht vorliege.
Der heute in Deutschland herrschende Zustand kommt nun am ehesten einer Art
treuhänderischen Verwaltung der deutschen Staatsgewalt durch die
Besatzungsmächte gleich; es kann auch gesagt werden, der deutsche Staat sei zwar
rechts- aber nicht handlungsfähig und bedürfe deshalb eines Vertreters.
ius gentium <=>
ius civil <=> ius naturalis
Klar zu unterscheiden ist das überpositive zum
positiven Recht:
Wobei das Fundament eines jeden Staates: die Verfassung ist
- ohne eine Verfassung kein Völkerrechtssubjekt Staat.
Ohne Völkerrechtssubjekt Staat kein Völkerrecht sowie kein internationales
Recht.

Das ius naturale, aequum et bonum und ius gentium der Römer:
Mit jus gentium (lat.) wird das Völkergemeinrecht
bezeichnet, d.h. das Recht, das allen Völkern gemeinsam ist. Davon abzugrenzen
ist das Völkerrecht
Mit Völkerrecht wird das Recht bezeichnet, das zwischen den
Völkerrechtssubjekten gilt.
Im Unterschied zum nationalen Recht ist Völkerrecht nicht durch eine
übergeordnete Gewalt durchsetzbar. Es wird daher auch als Softlaw bezeichnet.
Rechtsquellen des Völkerrechte sind gemäß Art. 38 Abs. 1 des Statuts des IGH:
Völkerrechtsverträge <=> Völkergewohnheitsrecht <=> anerkannten
allgemein Rechtsgrundsätze
Jus gentium "Recht der Völker", das bei allen Völkern, mithin überall
geltende Recht im Sinn einer naturrechtlichen Auffassung;
- das zwischenstaatliches Recht im Sinn des modernen Völkerrechts --
http://www.enzyklo.de/lokal/42303
Zitat: Völkerrecht von Theodor Schweisfurth
Das Völkerrecht betrifft Rechtsbeziehungen zwischen den Staaten, diese müssen R
.- Subjekte sein ( Organisation der
Vereinten Nationen, die UNO. und andere internationale Organisationen gehören
dazu ).
Unter ihnen sind die Staaten die primären Völkerrechtssubjekte.
Genossenschaftlicher Charakter des Völkerrechts. Koordinationsrecht
In jeder innerstaatlichen Rechtsordnung gibt es Gesetzgeber und
Verordnungsgeber, die die Rechtsnormen „von oben" erlassen,
..unten" sind natürliche und juristische Personen diesen Normen unterworfen.
Rechtserzeuger und Rechtsunterworfene sind
also verschieden. Mögen die Rechtsunterworfenen in einer Monarchie Untertanen
oder im demokratischen Staat Bürger heißen,
allemal sind sie der gesetzgebenden, verordnungserlassenden und rechtsprechenden
Gewalt untergeben.
Innerstaatliches Recht ist daher Subordinationsrecht. Nicht so das Völkerrecht.
Die Völkerrechtsordnung kennt keinen über den Völkerrechtssubjekten stehenden
Gesetz- oder Verordnungsgeber.
Völkerrecht wird vielmehr von den Völkerrechtsssubjekten, den „Rechtsgenossen"
der Völkerrechtsordnung selbst ..produziert",
und zwar hauptsächlich durch den Abschluß von Verträgen und die Erzeugung von
Völkergewohnheitsrecht.
Deshalb spricht man vom genossenschaftlichen Charakter des Völkerrechts. Die
Völkerrechtsordnung kennt keine „Untertanen“,
sondern nur gleichgeordnete Rechtsgenossen, die ihre Rechtsbeziehungen
zueinander selbst koordinieren.
Deshalb ist Völkerrecht kein Subordinationsrecht, sondern Koordinationsrecht.
Das von den Rechtsgenossen erzeugte Recht ist
prinzipiell kein Recht ..für andere", sondern „Recht für sie selbst". Nachdem
die Rechtsgenossen Völkerrecht geschaffen haben,
sind sie aus ihm auch selbst berechtigt und verpflichtet, sie sind ihm
„unterworfen“, sind unmittelbar von ihm betroffen.
Die das Recht erzeugt haben, wenden es auch an. Dies ist mit der Identität von
Rechtserzeugern und Rechtsunterworfenen gemeint.
Völkerrecht - im französischen Sprachraum gibt es die Entsprechung droit des
gens und im englischen law of nations.
jetzt überwiegend der Begriff public international Iaw, im romanischen
Sprachraum - franz.: droit international public.
Das jus gentium wurde im römischen Recht vom jus civile unterschieden: Alle
Völker, die durch Gesetz und
Gewohnheit regiert werden, leben teils nach ihrem eigenen, teils nach dem allen
Menschen gemeinsamen Recht.
Denn was jedes Volk sich selbst als Recht gesetzt hat, das ist das seiner
Bürgerschaft (civitas) eigentümliche Recht
und wird Zivilrecht {jus civile) genannt, weil es das nur dieser Bürgerschaft
eigene Recht ist.
Was dagegen die natürliche Vernunft (naturalis ralio) für alle Menschen bestimmt
hat, das wird bei allen Völkern
gleichermaßen beachtet und Völkergemeinrecht {jus gentium) genannt, weil alle
Völkerschaften dieses Recht befolgen.
Das römische Volk lebt mithin teils nach seinen eigenen, teils nach dem allen
Menschen gemeinsamen Recht." Corpus Juris Civilis
Das Völkergemeinrecht (jus gentium) regelte die
Rechtsstellung jener Personen, die nicht civis romanus - also Fremde (Babaren)
waren, es war jener Teil des römischen Privatrechts. - aber auch Gegenstand von
Verträgen Roms mit anderen civitates
- das für die Beziehungen der römischen Bürger zu diesen Personen, insbesondere
den Kaufleuten maßgeblich war,
während das römische Zivilrecht für die römischen Bürger untereinander galt.
Inzwischen steht der Begriff jus gentium nur für das zwischenstaatliche Recht -
unser heutiges Völkerrecht; jedoch auch
Individuen können bestimmte Völkerrechtsregeln verletzen, sie können delicto
juris gentium begehen.

Wie oben geschrieben: Klar zu unterscheiden ist
das überpositive zum positiven Recht:
Wobei das Fundament eines jeden Staates: die Verfassung ist
- ohne eine Verfassung kein Völkerrechtssubjekt Staat.
Ohne Völkerrechtssubjekt Staat kein Völkerrecht sowie kein internationales
Recht.
Kann ein Staat eine Firma sein ?
Laßt uns zuerst den
Menschen der Person gegenüberstellen:
Mensch |
Person |
> das endliche Sein
> Schöpfungsakt des unendlichen Seins (lex divina)
> bewußtes Sein als Folge des Lebensfunkens
> allein befähigt ein originäres Völkerrechtssubjekt zu
gründen, welches vereinfacht Staat genannt wird
> Darf Rechte aus den Menschenrechtkonventionen
beanspruchen, im Naturrecht etabliert |
> Teil des positiven Rechts
> keine Existenz, kein Leben, kein Bewußtsein
> juristisches Konstrukt als legale Person
- also als natürliche oder juristische Person
> ohne Staat und innerstaatliches Recht ( im
Rechtspositivismus ) gibt es keine Personen
- Rechtsebene des innerstaatlichen Firmenrechts |
Wir müssen also, um überhaupt über Firmen als
juristische Personen sprechen zu können, die Reihenfolge einhalten:
zuerst braucht es das unendliche Sein, das bewußte Sein
dieses schafft das endliche Sein & gibt
ihm mit dem Lebensfunken sein Bewußtsein als lebender Mensch
Menschen bilden Gemeinschaften ( Familie, örtliche, ländliche ) -
räumliche werden zu Staaten
Theodor Schweißfurt: nur Menschen können
originäre Völkerrechtssubjekte gründen!
Völkerrecht ist einmal interstaatliches
Vertragsrecht und zum anderen Völkergewohnheitsrecht
D.h. ohne Völker kein Völkergewohnheitsrecht und ohne Staaten kein Völkerrecht
als interstaatliches Vertragsrecht - wobei nur Rechtssubjekte Träger von Rechten
und Pflichten sein können - daher bedarf es für jeglichen Vertrag des
Rechtssubjektes - zwischenstaatlich damit das Völkerrechtssubjekt.
Nun sind Staaten auch Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts ( K.d.ö.R.
).
wiki/KdöR:
Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts
(K. d. ö. R.) ist eine
mitgliedschaftlich verfasste und unabhängig vom Wechsel der Mitglieder
bestehende
Organisation, die ihre
Rechtssubjektivität
nicht der
Privatautonomie, sondern einem
Hoheitsakt verdankt. Ihre Verfassung ist
öffentliches Recht.
Körperschaften des
öffentlichen Rechts unterscheiden sich von den
Körperschaften des Privatrechts (Verein,
Aktiengesellschaft,
GmbH) dadurch, dass sie öffentlich-rechtlich organisiert sind und
öffentlich-rechtlich handeln können.
Territoriale Körperschaft des öffentlichen
Rechts ist zunächst der
Staat
als originärer Träger von Hoheitsgewalt.
Wenn nun ein Staat korrekt durch Menschen
>Souveräne< als Völkerrechtssubjekt gegründet wurde, ist er auch originärer
Träger von Hoheitsgewalt und kann damit hoheitliche Befugnisse delegieren - so
kann er bestimmte Aspekte auslagern, wie es durch die Finanzagentur in Frankfurt
erfolgte. Dies ist ein Aspekt und kann ohne das Völkerrechtssubjekt gar nicht
entstanden sein ! - wie ja Arme und Beine ein „Aspekt“ des menschlichen Körpers
sind und ohne diesen nicht existieren/beweglich sind.
D.h. dadurch, daß ein Staat immer auch ein
Rechtssubjekt ist, ist dieser automatisch befugt, unter seiner
Verantwortlichkeit Firmen zu gründen ( denn schließlich schafft er mit seinen
Gesetzbüchern auch das Firmenrecht ! - für diese juristische Personen ).
Die zwingend einzuhaltende Reihenfolge ist also:
Mensch => Gemeinschaft => Land ( Landesgewohnheitsrecht ) => Staat als
originäres Völkerrechtssubjekt mit Verfassung ( J. J. Rousseau:
Gesellschaftsvertragstheorie ) => innerstaatliches Recht wie bspw. BGB,
Zivilrecht, Handels- und Firmenrecht.
Da Firmen innerhalb von Staaten (zu aller erst immer im Gründungsstaat)
handelnde juristische Personen sind, muß zuvor die Rechtsgrundlage geschaffen
werden, damit es überhaupt Firmen / juristische Personen geben kann ! Firmen
bewegen sich damit immer (zu Beginn) auf der Rechtsebene des zuvor geschaffenen
innerstaatlichen Firmenrechts.
Damit dieses innerstaatliche Recht geschaffen
werden kann, braucht es die Staatsgründung der Souveränen, der Menschen und
eine Verfassung als Fundament, damit es ein Staat wird, welcher als
Rechtssubjekt staatsrechtlich und hoheitlich handeln darf ( staatliches /
staatlich geschaffenes Recht = Basis jeden Personenrechts - keine Schaffung von
>legalen< Personen ohne Staat ).
Was gehört zum inter(zwischen)staatlichen
Recht ? - Neben dem Kriegs- und Völkerrecht auch das internationale Privatrecht,
das internationale Handels- und Vertragsrecht.
Als juristische Personen sind daher zu
betrachten:
1.) jede K.d.ö.R. ( öffentliches R. )
2.) jede AG, GmbH, Vereine ( privat R. )
3.) Finanz- und andere Agenturen ( öffentliches R. )
Auch wenn diese Einteilung wegen der
Übersichtlichkeit etwas grob vereinfacht ist, so soll damit die grundsätzliche
Unterscheidung in Rechtsebenen dargestellt werden - dazu kommt noch das
Staatsrecht sowie die hoheitlichen Aufgaben => Ämter ( Landratsamt ).
Wichtig: ohne Souveränität keine Hoheitlichkeit und damit kein Hoheitsakt,
welcher jeder KdöR voraus geht ( weder BRD >kein Friedensvertrag< noch
Österreich verfügen über ihre eigene Souveränität ).
Es kann ohne in Staaten organisierte Völker
kein Völkergewohnheitsrecht entstehen !
Leider kennen die Wenigsten das Völkergemeinrecht - ius gentium.
Dieses - ebenfalls römisches Recht - gilt für Individuen, welche i.d.R.
verschiedenen Völkern angehören - indigene Unterschiede.
Nur für Angehörige der römischen Bürgerschaft ( Inhaber des römischen
Bürgerrechts ) galt das ius civil; sobald jedoch ein „Außenstehender“
involviert war, wurde das ius gentium angewandt. D.h. das Völkergemeinrecht
existiert unabhängig von Staatlichkeit und Hoheitlichkeit - damit auch
unabhängig von einer Staatsangehörigkeit oder Staatszugehörigkeit - also auch
für Staatenlose.
Das IPR ( expl.: Artikel 5 ) internationales
Privatrecht kann nur innerhalb und zwischen Staaten bestehen, welche Person
>rechtspositivistisch< auf Grund ihres staatlichen Rechts geschaffen haben, da
Personen ( legale, juristische, natürliche ) ihre
eigenen rechtlichen >toten< Entitäten sind.
Als „Schöpfer“ tragen sie die Verantwortung für ihre Schöpfung ( siehe
permanente Gängelung auf allen Ebenen ). Da insbesondere das öffentliche Recht
auch Teil des Staatsrechts ist, ist davon auszugehen, daß es ohne die Schaffung
der Entitäten es weder öffentliches Recht von KdöR - also auch keine
Gebietskörperschaft - gibt.
Laßt uns davon ausgehen, daß - begründet in der Rechtssicherheit - sie an
bestimmte festgeschriebene Verträge, Vereinbarungen (Statuten, Gesetze) auf der
jeweiligen Rechtsebene gebunden sind; wenn jedoch die falsche Rechtsebene oder
der falsche Rechtskreis adressiert wird, gibt es kein gebunden sein
und die Verfahren gehen verloren.
In diesem Sinne sehe ich auch die
Argumentation von UCC, accepted for value, creditors in commerce, die BAR
Association etc.: alles anglistisches common law ( Gewohnheitsrecht ), kein
römisches Recht. Ich habe im Encyclopedia
Britannica kein Admirality Law gefunden sowie bis heute ( 26.7.2013 ) niemanden
kennen gelernt, welcher eine Unantastbarkeit durch eine Lebenderklärung oder
durch Verweis bzw. Eintragung in eine UCC filing form erzielt hätte.


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Zitat von : http://www.gutefrage.net/frage/brauche-bitte-hilfe-zur-philosophischen-begruendung-der-menschenwuerde-
inhärent - zu dt: innewohnend, anhaftend
Wenn es "inhärente" Werte gibt und die Würde ein solcher ist, dann gibt es
keinen Gestaltungsauftrag, denn dann ist daran nichts
zu deuteln, zu werkeln und zu rütteln. Die Position, dass es "inhärente Werte"
gibt, gehört zum profanen Idealismus, der religiöse
Idealismus führt Werte auf göttliche Setzung zurück (z.B.
Ebenbildlichkeit).
Wenn aber von Pragmatik die Rede ist, d.h. wenn eine Gesellschaft die
Menschenwürde qua Grundgesetz schützt, dann ist damit
bei den unterschiedlichen Vorstellungen (idealistische, religiöse, pragmatische)
in der Gesellschaft und der sie vertretenden
Gruppen noch lange nicht klar, wie dieser Begriff "Menschenwürde" ausgefüllt
wird. Denn jede neue Möglichkeit, in menschliches
Leben einzugreifen (auch medizinischer Art), z.B. Lebensinitiierung (künstliche
Befruchtung usw.) bedeutet, dass neu bestimmt
werden muss, was unter der Forderung des Grundgesetztes nach Menschenwürde
akzeptiert werden kann und was nicht - wiki "Pränataldiagnostik".
Pragmatisch kann man sagen, dass der Begriff "Menschenwürde" eine
Kernübereinstimmung aller gesellschaftlicher Schichten hat,
dass aber "an den Rändern" immer wieder eine Neubestimmung oder Nachbestimmung
nötig ist.
Diesen Neubestimmungsprozess den praktischen Erfordernissen nachzuführen nennt
man "Gestaltungsauftrag", weil der Begriff
"Menschenwürde" im Grundgesetz nicht endgültig umrissen ist, sondern immer
wieder nachjustiert werden muss.
Zitat: Aus: Peter Schaber, Der Anspruch auf Selbstachtung, in Auszügen
In der von 170 Staaten unterzeichneten Erklärung der zweiten internationalen
Menschenrechtskonferenz, die 1993 in Wien stattfand,
liest man: "that all human rights derive from the dignity and worth inherent in
the human person ..."
Demnach haben Menschen bestimmte Rechte, weil sie Würde haben.
Diese unterscheidet zwischen der Würde einerseits und den Menschenrechten
andererseits.
Würde ist nicht gleich Menschenrecht, sondern wird als etwas verstanden, das die
Menschenrechte begründet:
Rechte haben wir nicht, weil wir Rechte haben, oder weil wir Menschen
sind, sondern Rechte haben wir, weil wir Würde haben.
Dieser Anspruch auf gesicherte Bedingungen der Selbstachtung ist der Anspruch,
aus dem sich die moralischen Rechte von Personen herleiten lassen.
1. Würde als ein zu achtender Anspruch: die Würde, um die es im folgenden gehen
wird, ist das, was man als inhärente Würde bezeichnen könnte.
Die (inhärente) Würde ist also eine Eigenschaft, die
notwendigerweise zu einem Menschen dazugehört.
Von der inhärenten, der zu einem Menschen gehörenden, Würde ist die Rede im
Grundgesetz, wenn es heißt:
"Die Würde des Menschen ist unantastbar" oder in der Präambel der
UNO-Menschenrechtsdeklaration, wo von der
"inherent dignity of all members of the human family" die Rede ist.
Die inhärente Würde zeichnet sich dadurch aus, dass man sie weder erwerben,
noch verlieren und ebenso wenig wiedergewinnen kann.
Einwilligung ist der Ausdruck des Willens der Person
Achtung vor der Würde ist somit die Achtung vor dem, was jemand will.
Und das ist es, so könnte man sagen, worum es bei dem Würdeanspruch geht: Den
Anderen in seinem Wollen ernst zu nehmen.
=> Hinweis: Damit kann das Ziel von Drogen- und Alkoholkonsum darin liegen, daß
in den Augen der Mitbevölkerung die Würde und die
Fähigkeit unmanipuliert etwas zu wollen verloren gegangen ist = Verlust der
inhärenten Rechte.
Würde = der Anspruch auf Achtung des authentischen
Willens und der Selbstachtung des Individuums
Der Anspruch auf Selbstachtung wird z.B. durch die Folter ( Vergewaltigung )
verletzt.
Was die Folter zu einem Paradigma der Verletzung menschlicher Würde macht, ist
die Tatsache dass es erniedrigt wird.
Genau darin besteht die Würdeverletzung. Jemanden zu erniedrigen heißt ihn zu
entwürdigen.
Dabei beinhaltet die Erniedrigung eine Verletzung der Selbstachtung. Diese
Erniedrigung kann das Ergebnis von strukturellen Ursachen
haben ( ein Leben in absoluter Armut - in absoluter Armut sind Menschen nicht in
der Lage, ihr eigenes Leben zu führen ).
Doch die Achtung vor der Würde des Einzelnen bedeutet auch, dass ich mich selbst
nicht entwürdigen soll.
Die Würde ist mit dem Anspruch verbunden, nicht erniedrigt zu werden und sich
selbst nicht zu erniedrigen.
Wer sich selbst versklavt, erniedrigt sich, unabhängig davon, dass er dabei
zusätzlich auch noch von anderen erniedrigt wird.
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