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BRD / BUND sind die
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1.2 Asgard und das
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2. was ist ein
Rechtsstaat
>> Zeit vor Ausrufung
der
BRD
>> indigenes Volk
Gesellschaftsvertrag
Souveränität
- ein souveränes Volk ?
> Rechtssubjekt
> nichts ist, wie es scheint
> Naturrecht
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3. was ist
Demokratie
3.1 Verfassung
vom 30.05.1949
3.2
bürgerlicher Tod
3.3 lex legis das Gesetz
3.4 Rechtsvermutung
Rechtskreise
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3.5. Illusion und Fiktion
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4. Welt des Geldes
4.1 globale
Zusammenhänge
Legalismus und
Christentum
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5. Treuhand, globale
Bedeutung & N W O
5.1. Weltrezession
5.2. Weltdepression
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6. geistige Welt
6.1 Alles ist Energie
6.2 Schöpfungskraft
6.3 Zeremonien und
Traditionen
6.4 Einheit
6.5 Glaube, Staat und
Gesellschaft
6.6 Unterwerfung
Traum_in_einem_Traum
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7.
unsere Entstehung
Prophezeiungen
7.1 Geoengineering
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8. Lösungsansätze
8.1. Erkenntnisse
8.2. Asgard
8.3. nation_versus_staat
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> die Welt, in der
wir leben
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Thing:
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und unsere Zukunft
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heimatland
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Indigenat - indigenes Volk
>
1815
Übereinkommen zur Vereinigung zu einem beständigen Bunde
> die deutsche
Staatsbürgerschaft
> Österreich und die
aktuelle Verfassung
> um ein freier
und unabhängiger Staat zu sein
> das
Heimatrecht für österreichische Staatsangehörigkeit
>
die Menschen in Österreich und Deutschland sind internierte Arbeitstiere
> deklaratorische Bescheinigung
Völkerrechtliche Verträge müssen durch
das jeweilige Volk bestätigt werden
>
Privatunternehmen Finanzamt
> der biblische Bund
wiki: Das Indigenat (lat: indigena „Eingeborener“ => Heimatrecht) ist die
Zugehörigkeit zu einem Gemeinwesen (- siehe auch Inkolat). Die Erteilung des
Indigenats war u.a. in Preußen (Ius indigenatus), ein Prärogativ des Souveräns.
In einigen deutschen Teilstaaten brauchten auch Pfarrer nicht-einheimischer
Herkunft bis 1871 die Indigenatserteilung, um ihr Amt antreten zu dürfen.
Durch die Wanderungen der hungernden Volksteile hat sich in früheren Zeiten
dasselbe indigene Volk über weite Teile des europäischen Kontinents verteilt; so
gehören sicher die Isländer ebenso wie die Skandinavier, wie auch die
Weißrussen, Polen, Tschechen, .. und auch die deutschsprachigen Teile bis in die
Lombardei demselben indigenen Ursprungs - Brudervolk an. Ja auch Frankreich ist
eine Vermischung des Volksstammes der Franken mit den Galliern und daher eng
verwandt mit den Deutschen.
Diese Karte zeigt das Einzugsgebiet der bis heute nicht aufgehobenen
Paulskirchenverfassung
- gültig für ein ( und dasselbe ) indigene Volk !
PDF der Paulskirchenverfassung
Wie an der Karte ersichtlich, erstreckt diese Verfassung sich auch auf
österreichisches und südtiroler Gebiet.
Jedoch kann es für das jeweilige Volk auf (demselben) Gebiet nur 1
Verfassung geben - es gilt die älteste.
Deutsche Bundesakte vom 8. Juni
1815 Übereinkommen zur Vereinigung zu
einem beständigen Bunde
Art. I Deutscher Bund .. souverainen Fürsten und freien Städte zusammen
mit Österreich -- d.h. lange vor der Trennung dieser Länder, welche der
Schwächung eines möglichen Kriegsgegners für Frankreich und England diente,
waren sie in einem Bund vereint - dieses Bündnis (siehe dazu auch die Bibel:
Der Bund Gottes mit Noach (Noachbund -Gen 6,18 EU; 9,8–17 EU) erstreckt sich auf
Noach, seine Familie und Nachkommen sowie alle Lebewesen, die auf der Arche
gerettet wurden und damit auch auf alle heutigen Lebewesen. Gott
schloss mit dem Volk Israel einen besonderen Bund (Exodus 19,5), dies geschah,
indem er Moses die 10 Gebote für das Volk Israel gab. Jesus Christus schloss mit
den Jüngern diesen Bund; die Zeichen sind das Brot und der Wein der
Abendmahlsfeier Jesu und durch die Taufe geht der Einzelne wird seinen Bund mit
Gott ein ) ist immer eine Kodifikation und regelt damit ihre
Angelegenheiten abschließend !
D.h. wir sind "eingebunden" in einen
untrennbaren Bund mit Gott (darüber wacht die Kirche) durch Noah, Jesu und die Taufe sowie durch
Kodifikation des beständigen - sprich ewigen - Bundes =>
der biblische Bund
Der völkerrechtlicher Verein ist laut wiki/Völkerrechtlicher_Verein
ein Staatenbund (auch Konföderation genannt), ein Zusammenschluss souveräner
Staaten (Mitgliedstaaten, Bundesglieder) mit eigener, aber nur lockerer
Organisation auf Bundesebene. Der Unterschied zwischen Staatenbund und
Bundesstaat ist, dass im Bundesstaat der Bund Inhaber der Souveränität ist,
während im Staatenbund die einzelnen Staaten rechtlich und wirtschaftlich
autonom sind, jedoch eine gemeinsame Union bilden.
Zu beachten: deutsch bei der deutsche Bund ist kleingeschrieben und
damit KEIN Eigenname !
Dieser soll nach den 3 Bürgerkriegen ( süddeutscher gegen norddeutschen Bund )
aufgelöst worden sein, wobei schon Napoleon einigen Städten ihre Souveränität
entzogen hatte <= hatte dies überhaupt Rechtskraft ?
Das Deutsche Reich ( Eigenname ) war nur ein Gesamtbegriff für den Ewigen Bund,
(wiederum) ein Bund souveräner Bundesstaaten.
Daß die Bundesstaaten souverän waren, ist an der RuStAG von 1913 zu erkennen,
denn nur die Bundesstaaten konnten die begehrte Staatsangehörigkeit verleihen,
nicht das Deutsche Reich (dieses nur die minderwertige Reichsangehörigkeit für
die Kolonien) !
Dies ist bis heute entscheidend wichtig, denn für hoheitliche Befugnisse, wie
die Ernennung von Urkundsbeamten bedarf es hoheitlicher Rechte ! -
Staats- oder Verwaltungsrechte genügen dafür nicht; es scheint so zu sein, daß bis heute ( siehe Karte !) nur der Bund, diese hat.
Daher meine Frage: wer verkörpert den Bund ( siehe völkerrechtlicher Verein )
wirklich?
Aus dem HLKO Artikel 43 entstand das Grundgesetz für die Bundesrepublik
Deutschland vom 23. Mai 1949 (BGBl. I S. 1) (BGBl. III 100-1)
Präambel "Im Bewußtsein seiner Verantwortung .., hat sich das Deutsche Volk
kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt .. Damit gilt dieses Grundgesetz für das
gesamte Deutsche Volk."
I. Die Grundrechte Artikel 1 [Menschenwürde; Bindung der Staatsgewalt an
die Grundrecht]
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und
unveräußerlichen Menschenrechten ..
Das Deutsche Volk ist wie der Deutsche Bund ein Eigenname und nicht - wo erneut
der Begriff deutsches Volk verwendet wird -, wie in
Artikel 146 [Geltungsdauer] Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der
Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt,
verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt,
die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
- eine beschreibende Ergänzung.
Wegen HLKO Artikel 43 und
weil das Volk nicht gefragt wurde, kann es niemals Verfassungscharakter haben
und gilt nur für diejenigen, die darauf schwören bzw. per Beamtenarbeitsvertrag
darauf im Sinne einer AGB festgelegt werden.
Dies bedeutet u.a., daß das gesamte deutsches Volk zur Anwendung des Art.
146 gebraucht wird (im Gebiet der Paulskirchenverfassung ..?) und nicht nur die in der BRD lebenden Anteile. Auch dürfte es
sich auf die Staatsfiktion beziehen und Deutsches Volk ebenso wie Deutscher Bund
auf die Landmasse - also nicht auf die Rechtsfiktion - damit also auf real
existierende lebende Menschen bzw. real betretbares Land.
Mit der Verhaftung der Regierung Dönitz am
23.5.1945 fiel zum einen der einzig mögliche Vertragspartner für einen
Friedensvertrag weg, denn die BRD hat nie Krieg gegen die Alliierten geführt und nach der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht am 8./9.Mai 1945
wurde mit der Berliner Erklärung ( Juni 1945 ) die Regierungsgewalt
vollständig und endgültig auf die Alliierten übertragen; daher konnte am 20.09.1945 mit dem
Kontrollratsgesetz Nr. 1 der Alliierten der Art. I. verfügt werden: 1.
Folgende Gesetze politischer Natur
oder Ausnahmegesetze, auf welche das Nazi-Regime beruhte,
werden hierdurch ausdrücklich
aufgehoben, einschließlich aller zusätzlichen
Gesetze, Durchführungsbestimmungen, Verordnungen und Erlasse:
a) Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich vom 24. März 1933, RGBl. I/41,
........
werden aufgehoben ( Nach dem Inkrafttreten der Reichstagsbrandverordnung am
28.02.1933 wurde am 24.03.1933 das „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und
Reich“ erlassen ( Ermächtigungsgesetz ). Auf der Grundlage des
Ermächtigungsgesetzes vom 24.03.1933 wurde das „Erste Gesetz zur Überleitung der
Rechtspflege auf das Reich“ vom 16.02.1934 ( Überleitungsgesetz
) erlassen).
Dies ist auch in der “Tillessen-Entscheidung”
des franz. Tribunal Général vom 06.01.1947 wieder zu finden: dass das gesamte
Recht des “NS-Regimes” zwischen dem 05.03.1933 und dem Tag der bedingungslosen
Kapitulation am 08.05.1945 ersatzlos untergegangen ist ( dies bindet bis heute
schon allein durch das Grundgesetzes vom 23.05.1949 gemäß
Art.
139 GG den bundesdeutschen Gesetzgeber und natürlich auch alle
bundesdeutschen Gerichte, Behörden und deutschen Verwaltungsstellen ) < http://causa-lenniger.grundrechtepartei.de/archives/18727
>
Die bundesdeutschen Gerichte, Behörden etc. verhalten sich, als ob die Hitlerregierung bis zum 14. Juli 1933
verfassungsgemäß war und damit die Wahl zum Reichstag vom 05. März 1933 NICHT
unter Umständen zustande kam, die von der Regierung begangene Gesetzeswidrigkeit
und Gewaltanwendung darstellten, sowie, daß das sog. Ermächtigungsgesetz vom 23.
März 1933 der Verfassung entspreche.
Tatsächlich jedoch wurde es von einem Parlament erlassen, welches infolge
des Ausschlusses von 82 ordnungsgemäß gewählten Abgeordneten eine gesetzwidrige
Zusammensetzung hatte und durch die Vereinigung aller Vollmachten in der Hand
von Hitler alle wesentlichen Voraussetzungen einer ordnungsmäßigen und normalen
Rechtsgrundsätzen entsprechenden Regierung verletzte. Die Regierung A.Hitlers
konnte sich
weder vor noch nach dem 21. März auf das Vertrauensvotum eines
ordnungsgemäß zusammengesetzten Parlaments stützen, ein Erfordernis, daß
von der damals als geltend anerkannten Verfassung ( WRV vom 11. August 1919 )
zwingend aufgestellt / erforderlich war ! -
damit war von vornherein jedwede Handlung dieser Regierung verfassungswidrig und
damit alles nichtig !
Frage: wieso wird dann die deutsche Staatsbürgerschaft wie folgt ausgegeben ?
Auch
wenn in der Neufassung [2011] der letzte Abschnitt nicht mehr ausgegeben wird,
ändert dies nichts an dem Fakt, daß zumindest ( siehe Personenstandsgesetz -
Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1938 in
Kraft. ) zum Zeitpunkt der Geburt der Betroffenen / Angesprochenen dieses
so gültig war und sicher bis heute so angewandt wird bzw. zu verstehen ist. Nun
regelt das Grundgesetz seit seinem Inkrafttreten 1949 als die ranghöchste
Rechtsnorm in der Bundesrepublik Deutschland gemäß Art. 123 Abs. 1,
daß Recht aus der Zeit vor dem
Zusammentritt des Bundestages ( nur ) fortgilt, soweit ( wenn ) es dem
Grundgesetze nicht widerspricht. Recht, was auf der
Führergesetzgebung basiert, ist seit dem 30.04.1945, spätestens jedoch mit der
Kapitulation am 8./9. Mai 1945 ersatzlos untergegangen - zudem es würde dem
GG Art. 139 widersprechen.
Ein gute
Bezeichnung wäre Basis des Gleichschaltungs - Gesetzes.======>
Dieses Gleichschaltungsgesetz machte die Änderung des RuStAG (in Abwandlung
des 1870 BuStAG) sowie der Reichsangehörigkeit notwendig.
Seit dem Februar 1934 gibt es daher nur mehr die Scheinnationalität
deutsch; Schein deshalb, weil dieses nur dazu diente / dienen
sollte, den Menschen ihre Heimat zu entziehen.
Dieser Entzug kann jedoch völkerrechtlich keine Wirkung entfalten, da der
Entzug der Heimat und des Heimatrechts geächtet und ein
Völkerrechtsverbrechen ist.
Der GG Artikel 139 [Fortgelten der Entnazifizierungsvorschriften]
Die zur »Befreiung des deutschen
Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus« erlassenen
Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht
berührt. stellt eine Pflicht für jeden Bewohner des
Bundesgebietes dar.
Wie auch der Vergleich des gescannten Passes von 1934 mit den von der BRD
ausgegebenen Ausweisen beweist, wird mit jedem Ausweis gegen GG Artikel 139
verstoßen, denn der getäuschte Ausweisinhaber weiß nicht, daß er sich damit
als Angehöriger einer Verwaltungsbehörde im In- und Ausland ausweist, welche
auf dem Gleichschaltungsgesetz von 1934 basiert und damit sein Ausweis bzw.
Nationalität auf dem Gesetz vom 5.2.1934.
Es ist allgemein bekannt, daß im NS-Regime zuerst die Bezeichnung "DEUTSCH"
in den Ausweisdokumente sowie den noch heute von der Bundesrepublik
benutzten Begriff "Deutsche
Staatsangehörigkeit" eingeführt wurde
( was vor 1933 immer eine Länderzugehörigkeit war ); mit diesem
NS-Staatsrecht von 1934 verschwand die echte Staatsangehörigkeit als
Länder(staats)angehörigkeit.
( danke an Alexander S. und Norbert G. ) |
|
Die zwingende Konsequenz
- gemäß dem deutschen Beamtengesetz: jede Behörde ist mit Mitarbeitern mit dem
Staatsangehörigkeit „deutsch“ gemäß dem Gesetz vom 5.2.1934 zu besetzen, welches
natürlich die Staatsanwaltschaft ebenso wie die Richter etc. einschließt, denn
auch hier gilt, daß sie für ihren Beamtenstatus deutsch sein
müssen. Nun wird verständlich, wieso die Umdeutung von Unrecht zu „Recht“
uneingeschränkte Realität in der BRD ist ( beispielsweise durch Anwendung nicht
mehr gültiger Gesetze ).
Sowohl gemäß dem Naturrecht als auch nach dem
Völkerrecht ist unser unabdingbares Heimatrecht schon allein durch die
Geburtsstadt und das Indigenat
begründet.
Nach Art. 3 der sog.
Reichsverfassung von 1871 bestand für das gesamte
Deutsche Reich ein gemeinsames Indigenat.
Dies bedeutete, dass die
Angehörigen jedes
Bundesstaates in jedem anderen deutschen
Gliedstaat als Inländer behandelt wurden und zu allen öffentlichen Ämtern
und bürgerlichen Rechten wie Einheimische zuzulassen waren ( daran lehnt sich GG
Art. 33 Abs. 1 an ). Ius indigenatus bezeichnet das Bürgerrecht
(ursprünglich in Preußen) - das Recht der Einheimischen.
siehe RGBL. zum Staatsangehörigkeitsgesetz von 1934.
Wenn das GG gemäß Artikel 146 [Geltungsdauer]
Dieses Grundgesetz, .. für das gesamte deutsche Volk gilt, ..
dann bindet
dieses ( siehe den Beamteneid ) auch die Polizei, Richter, Staatsanwälte, ..
Durch das StAG kennen wir den Zusammenhang / die (Ver)Bindung zum Artikel 116
[Deutsche; Wiedereinbürgerung] (1)
Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger
gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt
..
- die deutsche Staatsangehörigkeit wurde mit dem 5.2.1934 definiert und wird
bis heute von der BRD angewandt / ausgegeben
- dies verstößt gegen GG Artikel
139 [Fortgelten der Entnazifizierungsvorschriften]
Die zur »Befreiung des deutschen
Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus« erlassenen Rechtsvorschriften
werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.
Das
heißt nichts anderes, als daß die Entnazifizierungsvorschriften jeglichem
„nationalen“ Recht vorgehen, jedoch ignoriert werden.
Nachweise zu
Reichsangehörigkeitsgesetz siehe dazu http://www.mitteleuropa.de/czverfgu19950308.htm
TSCHECHISCHE REPUBLIK
ENTSCHEIDUNG des Verfassungsgerichts der Tschechischen Republik Im Namen der
Tschechischen Republik in der Sache Antrag auf Aufhebung des Dekretes des
Präsidenten der Republik Nr. 108/1945 Slg., Verfassungsbeschwerde gegen das
Urteil des Kreisgerichts in Aussig, Nebenstelle Reichenberg, vom 26.10.1993,
Gesch. Nr. 29 Co 647/93-30.
Zitat:
Diese
Tatsache bringen treffend zwei Reichsgesetze aus dem Jahre 1935 zum Ausdruck,
nämlich das Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre und
das Reichsangehörigkeitsgesetz, in denen besondere Betonung auf die Reinheit
des deutschen Blutes als Voraussetzung für die weitere Existenz des deutschen
Volkes gelegt wird und in denen als Reichsbürger nur derjenige
Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes definiert wird, der
durch sein Verhalten (Hervorhebung im Original – der Übersetzer) beweist, daß
er bereit und in der Lage ist, treu dem deutschen Volk und Reich zu dienen.
Dagegen wird in der Verfassungsurkunde von 1920 ein verfassungsmäßiger
Anspruch auf das demokratische Wesen des tschechoslowakischen Staates zwar
als Begriff politisch-wissenschaftlichen Charakters (was juristisch schwer zu
definieren ist) formuliert, was jedoch nicht bedeutet, daß er (dieser Begriff
) metajuristisch ist und somit keine Rechtsverbindlichkeit besitzt. Im
Gegenteil, als Grundcharakterzug der Verfassungsordnung bedeutet er in seiner
Konsequenz, daß in der Verfassungsurkunde der Tschechoslowakischen Republik
von 1920 der Verfassungsgrundsatz der demokratischen Legitimität der
Staatsordnung über und vor die Forderung formalrechtlicher Legitimität
gestellt wurde.
2.) NS-Verordnungen in
der BRD am Beispiel der Justizbeitreibungsordnung
diese “Verordnung“, also
ein Stück Papier, dass nicht im Range eines förmliches Gesetzes rangierte,
nicht einmal während des NS Regimes, steht plötzlich so da, als wäre die
JBeitrO aus einem nach den verfassungsrechtlich verankerten Grundsetzen eines
ordentlichen Gesetzgebungsverfahren entstanden. Historisch: 1934 Erstes
Gesetz zur Überleitung der Rechtspflege auf das Reich 1937
Justizbeitreibungsordnung im Range einer Rechtsverordnung
Diese Justizbeitreibungsordnung vom 11.03.1937 wurde im Jahr 1957 als “Gesetz
zur Änderung und Ergänzung kostenrechtlicher Vorschriften” unter Pkt. V. zum
Phoenix aus der Asche - ein von der Exekutive des NS Terrorregimes erlassene
”Rechtsverordnung” ohne grundgesetzliche Ermächtigung zum Bundesgesetz ( siehe
dazu das StGB unter dem Stichwort Verfassungshochverrat ).
In Gedenken an ein „ganz besonderes Geburtstagsdatum“ wird am
20.04.1972 die JBeitrO im ”Gesetz zur Änderung der Justizbeitreibungsordnung”
durch den Bundestag verabschiedet. Siehe dazu auch die einschlägigen
Kommentaren zum Bonner Grundgesetz bzgl. der Gültigkeit von Recht aus der Zeit
des NS Regimes, Zitat: „Im
Widerspruch zum GG stehen alle zu Eingriffen in Grundrechte ermächtigende
Normen früheren Rechts, die nicht formelles Gesetzesrecht sind ( Art. 19 Abs.
1 Satz 1, § 104 Abs. 1 ) sowie auch alle eingriffsermächtigenden „Gesetze“ der
nationalsozialistischen Zeit, die in dem Verfassungskonglomerat des
sogenannten Dritten Reiches – „nachdem im neuen Reich… Gesetzgebung und
Exekutive in der Hand des Führers vereinigt worden sind, hat der Begriff des
„formellen Gesetzes“ seinen Sinn verloren“. ( Bonner Kommentar zum
GG zu Artikel 123 Abs. 1, Ausgabe 2009 )
Und das diese Justizbeitreibungsordnung zu gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG
“zitierpflichtigen” Eingriffen in Freiheitsgrundrechte legitimiert, steht beim
Lesen ihrer einzelnen §§ völlig außer Zweifel. Die aktuelle JBeitrO ist schon
allein aufgrund ihrer Unvereinbarkeit mit dem Bonner Grundgesetz gemäß Art.
123 Abs. 1 GG ungültig / nichtig. Weitere Beispiele sind das Rechtsberatungs
G. = der Anwaltszwang, das Schornsteinfeger-Gesetz etc.
Bundesverfassungsgerichtsurteil 1 BvB 1/51 vom 23. Oktober 1952 zur
"Verfassungswidrigkeit der Sozialistischen Reichspartei." - liegt auch an der
Weisung des tatsächlichen Staatssouveräns "Deutsches Volk", also uns, die
freiheitliche demokratische Grundordnung einzuhalten, wie sie im
Bundesverfassungsgerichtsurteil 1 BvB 1/51 vom 23. Oktober 1952 definiert wurde:
2. Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Art. 21 II GG ist
eine Ordnung, die unter Ausschluß jeglicher Gewalt und Willkürherrschaft eine
rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des
Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit
darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens
zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten
Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie
Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit
der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der
Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle
politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung
einer Opposition.
Dann sollten wir von der bundesdeutschen Gewalt
die Einhaltung einfordern !
Wenn man Österreich und die aktuelle
"Verfassung" betrachtet: Österreichische Staatsbürger sind zugleich
Landesbürger desjenigen Bundeslandes, in dem sie ihren Hauptwohnsitz haben
(Art. 6 B-VG). Alle österreichischen Staatsbürger sind vor dem Gesetz
gleichgestellt (Art. 7 B-VG) << dazu muß man erst einmal Heimat in
Österreich nehmen können !! - und die Anwendbarkeit dieser Verfassung, denn auch
hier kam diese nicht durch das Volk zustande und die Paulskirchenverfassung
besitzt nach wie vor Gültigkeit !
Es gilt
immer: ohne
Souveränität ist das gesamte Leben fremdbestimmt !
wikipedia: unter dem Souverän ( lat. superanus ‚über allen
stehend‘) versteht man den Inhaber der Staatsgewalt, in Republiken ist dies das
Staatsvolk, in Monarchien der Monarch; zur Zeit des Absolutismus war der
Souverän der König: der römisch-deutsche Kaiser, der der oberste Lehnsherr des
Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation war, gilt nicht als Souverän, denn
der Souverän übt seine Macht absolut und unteilbar aus, besitzt das Monopol,
Gesetze zu erlassen und aufzuheben, ist oberster Kriegsherr, Lehnsherr und
Richter, trifft oberste Finanzentscheidungen, lenkt dirigistisch die Wirtschaft,
setzt die Staatskirche durch und ernennt alle Minister und Beamten. In der
Republik ist das Volk Inhaber der Souveränität: Volkssouveränität. In der
Rechtslehre des Carl Schmitt: „Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet.“
Als
souverän bezeichnet man neben der rechtlichen Selbstbestimmung (vgl.
Souveränität) die sichere oder überlegene Beherrschung einer Aufgabe.
Souveränität ist die Fähigkeit einer natürlichen
oder juristischen Person zu ausschließlicher rechtlicher Selbstbestimmung. Diese
Selbstbestimmungsfähigkeit wird durch Eigenständigkeit und Unabhängigkeit des
Rechtssubjektes gekennzeichnet anstelle der Fremdbestimmung. Jean Bodin (1529 –
1596): „Souveränität ist die höchste Letztentscheidungsbefugnis im Staat.“
Staatshoheit = „Staatsgewalt innehalten“ - in der Demokratie ist dies die
Volkssouveränität. Das Volk als verfassunggebende Gewalt: die Staatsgewalt muss
durch das Volk legiti-miert werden; alle Staatsgewalt muss vom Volk ausgehen (in
Deutschland: Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG, in Österreich: Art. 1 B-VG)! Wenn das
Volk nicht souverän ist ( 1945 ), kann dieses weder Staat noch staatliche Gewalt
( = Herrschaft ) legitimieren.
D.h. jeder Einzelne - ebenso wie ein Volk als
Ganzes - ist erst dann souverän / ein Souverän wenn die Aufgaben des Lebens /
des Alltags sicher und überlegen beherrscht werden. Nur der ist der Souverän,
welcher der Letztendscheidende ist !
Nur das Volk in seiner Gesamtheit steht einzig
über der Verfassung.
Wie sieht es diesbezüglich mit Österreich aus ?
> die Fähigkeit seiner ausschließlichen rechtlichen Selbstbestimmung ?
Die Siegermächte widersprachen in Versaille bzw. Saint-Germain der Vereinigung
des indigenen Volkes:
wiki/Anschluss_%C3%96sterreichs
„Als Anschluss Österreichs oder kurz „Anschluss“ wird der Einmarsch deutscher
Wehrmachts-, SS- und Polizeieinheiten in Österreich am 12. März 1938 und die
darauffolgende De-facto-Annexion Österreichs durch das nationalsozialistische
Deutsche Reich bezeichnet. Mit dem „Anschluss“, offiziell durch das am
13. März 1938 (ohne Parlament) verabschiedete Gesetz über die Wiedervereinigung
Österreichs mit dem Deutschen Reich vollzogen, wurde die Diktatur des
Ständestaates bzw. des Austrofaschismus (seit 1934) vom nationalsozialistischen
Regime unter Adolf Hitler abgelöst. Befürwortet wurde vielfach kein einseitiger
Anschluss, wie er schließlich 1938 vollzogen wurde, sondern ein Zusammenschluss
gleichberechtigter Bundesstaaten. Mit der auf Grund der Umstände alternativlosen
Unterzeichnung der Verträge von Saint-Germain für Österreich und Versailles für
das Deutsche Reich (mit dem darin statuierten Anschlussverbot). Der Anschluss
blieb aber, aus verschiedenen Gründen, weiterhin erklärtes Fernziel. Schuschnigg
gab am 9. März bekannt, bereits am folgenden Sonntag, dem 13. März, eine
Volksabstimmung zur Unabhängigkeit Österreichs abhalten zu wollen. Hitler ließ
sich die Vereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich nachträglich durch eine
Volksabstimmung am 10. April 1938 absegnen.“
In der heutigen, der Reeducation treu ergebenen „Bildung“ und offiziellen
Webquellen wie das wiki, werden Geschehnisse aus dem zweiteiligen, unbeendeten
Weltkrieg entsprechend dargestellt. Wenn man jedoch die Bilder betrachtet, war
das gemeinsame, indigene deutschsprachige Volk froh, die schon 1919 getroffene
Vereinbarung des Zusammenschlusses nun realisiert zu sehen - der zu dieser Zeit
in allen Ländern übliche Nationalismus war kein Produkt der „Achsenmächte“,
sondern Zeitgeist.
wiki/14-Punkte-Programm
„Als 14-Punkte-Programm werden die Grundzüge einer Friedensordnung für das vom
Ersten Weltkrieg erschütterte Europa bezeichnet, die Präsident Woodrow Wilson am
8. Januar 1918 in einer programmatischen Rede vor beiden Häusern des
US-Kongresses umriss. Großen Wert legte Wilson auf das Selbstbestimmungsrecht
der Völker, welches aber nicht konsequent zur Anwendung kam. So wurde
beispielsweise im Versailler Vertrag eine Vereinigung des Deutschen Reiches mit
Deutschösterreich untersagt.“ D.h. weder das Deutschen Reich noch
Deutschösterreich wurde - im Widerspruch zum 14 Pkt. Progr. - eine minimale
Eigenständigkeit gewährt.
Damit verstößt all dieses - auch der Vertrag von Saint-Germain & Trianon - gegen
elementares Menschen - und Völkerrecht; daher sehe ich keine Rechtskraft in
diesen sittenwidrigen Verträgen.
>> Auszüge des ersten Abschnitts als PDF <<
Mir erscheint bereits der Artikel 1 eine Lüge zu sein:
um ein freier und unabhängiger Staat zu sein, braucht es zu allererst einen
Friedensvertrag, den weder Österreich noch Deutschland hat.
Dann verbinden sich Volk und Staat durch einen Gesellschaftsvertrag, der
Ausdruck des freien Willens und der Souveränität ist; in Deutschland wurde
niemand zum GG befragt; wie war das in Österreich ? - wobei wieder die
Grundvoraussetzung von Frei und Souveränität fehlt, wodurch alles nur Schein ist
!!! Durch das gemeinsame Indigenat wäre zu fragen, was macht das Volk in
Österreich zu einem eigenen, abzugrenzenden homogenen Volk und wie wäre - unter
Berücksichtigung des gemeinsame Indigenats - dieses zu charaterisieren ?
Siehe dazu auch: StGBl. Nr. 1/1945: Proklamation über die Selbständigkeit
Österreichs.
StGBl. Nr. 4/1945: Verfassungsgesetz vom 1. Mai 1945 über das neuerliche
Wirksamwerden des Bundesverfassungsgesetzes in der Fassung von 1929
(Verfassungs-Überleitungsgesetz - V-ÜG.).
StGBl. Nr. 6/1945: Verfassungsgesetz vom 1. Mai 1945 über die Wiederherstellung
des Rechtslebens in Österreich (Rechts-Überleitungsgesetz - R-ÜG.).
D.h. ohne rechtswirksame Verfassung gibt es keine Grundlage für irgendein Gesetz
!
Die Ähnlichkeit Österreichs und Deutschlands - SPÖ <> SPD, FPÖ <> FDP, die allg.
Gesetzgebung, die Vorgehensweise und Sichtweisen bei Gericht, etc. zeigt das Bild eines indigenen Volkes, welches durch eine Scheingrenze getrennt wird.
Dies ist wie bei den Fürstentümern: jeder Fürst grenzte sich vom Nachbarn ab, um
seine eigene Macht zu sichern und damit seine Leibeigenen weiterhin zu
Frondiensten zur Verfügung stehen - warum sollte ein Politiker seine
Machtposition aufgeben, für ein gemeinsames Land ?
Fakt:
1. Das österr. Volk hat sich nach dem WW I. mit dem deutschen Volk verbunden
-
dieser kraftvollen Verbindung widersprachen ohne Rechtsgrundlage die Alliierten;
damit kann diese Verweigerung nur nichtig sein.
2. Ein Staatsvertrag ist kein Friedensvertrag
- d.h., wie im politischen Umfeld
üblich, wird die Aussage verdreht formuliert, damit vom Gegenteil ausgegangen
wird.
Artikel 3 belegt, daß die Alliierten Österreich nie in die Unabhängigkeit und
Souveränität entlassen haben.
Sie knüpften dies an einen Friedensvertrag
Deutschlands, der wegen der HLKO ( Rückführung zu hoher Regressforderungen sowie
des deutschen Goldes ) niemals kommen soll ( siehe Protokoll 354 B / Paris
)
3. Beweis: ein souveränes Österreich könnte selbst die Anerkennung auch bzgl.
seiner territorealen und politischen Ansprüche regeln
http://www.documentarchiv.de/in/1945/potsdamer-abkommen.html
III. Deutschland
B. W i r t s c h a f t l i c h e G r u n d s ä t z e
< danke an Selim K. für diese Info
15. Es ist eine alliierte Kontrolle über das deutsche Wirtschaftslebens zu
errichten, jedoch nur in den Grenzen, die notwendig sind:
b) zur Sicherung der Warenproduktion und der Dienstleistungen, die zur
Befriedigung der Bedürfnisse der Besatzungsstreitkräfte und der
verpflanzten Personen in Deutschland notwendig sind und die wesentlich
sind für die Erhaltung eines mittleren Lebensstandards in Deutschland, der den
mittleren Lebensstandard der europäischen Länder nicht übersteigt.
Was bitte sind verpflanzte Personen in Deutschland? - warum wird nicht von
Vertriebenen gesprochen? - oder sind diese gar nicht gemeint?
- nur mehr juristische (natürliche) sprich tote Entitäten ? - und keine
Menschen, da es nur um Personen geht !
Gilt dieses auch für die Menschen in Österreich wegen ihrer Vereinigung in einem Indigenat 1919 und 1938?
Läuft alles im Bund in Bonn zusammen ?
Verpflanzt heißt nichts anderes als entwurzelt,
ihrer Heimat beraubt - in Österreich und in Deutschland !
Wir müssen also davon ausgehen: Menschen sind nicht betroffen, da die
Rechtskreise von fiktionalem "Staatswesen" und den im Naturrecht angelegten
Menschen keinerlei Berührungspunkte haben; daher finden sich in diesen Schriften
auch immer nur (Rechts)Bezüge zu Personen, welche unter das jeweilige
"Staatsrecht" gezwungen werden - aber nur der Mensch ist mit seiner Geburt
rechtsfähig ! (siehe Rechtskreise und
Rechtsebenen)
wiki/Staatsvertrag_von_Saint-Germain-en-Laye
das
Heimatrecht für österreichische Staatsangehörigkeit
Abschnitt V. Schutz der Minderheiten.
Artikel 64. Österreich erkennt von Rechts wegen und ohne irgendeine Förmlichkeit
als österreichische Staatsangehörige alle Personen an, die zur Zeit des
Inkrafttretens des gegenwärtigen Vertrages das
Heimatrecht (pertinenza) auf dem österreichischen Staatsgebiete besitzen
und nicht Angehörige eines anderen Staates sind.
Artikel 65. Die österreichische Staatsangehörigkeit wird von Rechts wegen durch
die bloße Tatsache der Geburt auf österreichischem Staatsgebiete von jeder
Person erworben, die nicht vermöge ihrer Geburt eine andere Staatsangehörigkeit
geltend machen kann.
Abschnitt VI. Bestimmungen, betreffend die Staatsangehörigkeit.
Artikel 70. Alle Personen, die das Heimatrecht (pertinenza) in einem Gebiete
besitzen, das früher zu den Gebieten der ehemaligen österreichisch-ungarischen
Monarchie gehörte, erwerben ohne weiters und unter Ausschluß der
österreichischen Staatsangehörigkeit die Staatsangehörigkeit desjenigen Staates,
der auf dem genannten Gebiete die Souveränität ausübt.
Artikel 75. Als italienisch werden angesehen
juristische Personen, die in den an Italien übergegangenen Gebieten
bestehen und denen diese Eigenschaft, sei es durch die italienischen
Verwaltungsbehörden, sei es durch eine italienische gerichtliche Entscheidung,
zuerkannt wurde.
Es braucht also für die österreichische
Staatsangehörigkeit eine Person ( ggfls. eine juristische ! - Art 75 ) und das
Heimatrecht (pertinenza), welches sicherlich nachzuweisen ist ! - nur wie ? -
vor allem, wenn man Mensch ist !
Eine weitere ungeklärte Frage - mit obigen Vertrag wurde die
Rechtsnachfolge ausgeschlossen; wie kann es dann einen Vertreter (für
das Volk) geben ( ohne Rechtsnachfolge kein Vertrags-/Unterzeichnungsrecht für
alte Verpflichtungen, inkl. Friedensvertrag, etc. ). Wie kann es dann sein, daß dieses Volk diesem
neuen Staat angehört ? - wie soll ein neues Österreich ohne
Rechtsnachfolgeschaft Friedensverträge zeichnen (ich bin als Nachmieter einer
Mietwohnung auch nicht verantwortlich und Zeichnungsberechtigt für den
Vormieter) ?
Somit ist es unmöglich, daß die übergeordneten Normen des Heimatrecht (Orts-/Landesindigenat)
eingehalten wurden ( in obigem Vertragswerk wurden diese widerrechtlich
ausgeschlossen und damit ist die Rechtskraft des Vertrages nicht gegeben ).
wiki/Pariser_Vertr%C3%A4ge
„Die Pariser Verträge sind ein Vertragswerk, welches das Besatzungsstatut in
Westdeutschland beendete und der Bundesrepublik die Souveränität verlieh, die
allerdings noch über die Wiedervereinigung 1990 hinaus bis zum Inkrafttreten des
Zwei-plus-Vier-Vertrages am 15. März 1991 durch alliierte Vorbehaltsrechte
eingeschränkt war. Die Verträge wurden am 23. Oktober 1954 von den Mitgliedern
der Westunion, der Bundesrepublik Deutschland und Italien in Paris
unterzeichnet, am 27. Februar 1955 durch den Deutschen Bundestag ratifiziert und
traten am 5. Mai 1955 in Kraft.“
Wenn die Souveränität durch alliierte
Vorbehaltsrechte eingeschränkt ist, gibt es keine Souveränität !
- o.g. Verträge traten ebenfalls im Mai 1955 in Kraft:
kein Friedensvertrag .. es herrscht Kriegsrecht!
Fakt ist: den Menschen in beiden Nationen wurde ihr Heimatland und Heimatrecht
entzogen; dem indigenen deutschsprachigen Volk wurde damit sein Menschen- und
(an das römische angelehnte) Bürgerrecht entzogen - wir sind alle Vertriebene
(siehe österreichisches Vertriebenenrecht im eigenen Land) und damit per Gesetz
Fremde im eigenen Land ! - wobei durch unsere Menschlichkeit kein
positives Recht angewendet werden kann, welches nur für die künstliche, tote
Entität: Person geschaffen wurde; siehe:
deklaratorische Bescheinigung
Bringen wir wieder zusammen, was nie hätte getrennt werden dürfen
- die Menschen als ein Brudervolk !
Weder die Landmasse Deutschland oder Österreich, Griechenland, .. hatte jemals
Schulden und kann weder Schulden haben, noch Schulden machen - es sind die
fiktionalen Rechtskonstrukte, welche im positiven Recht / Rechtspositivismus als
>juristische< Person angelegt wurden (siehe Justinian und das römische Recht,
aus dem sich das Civil- wie auch das Bürgerliche Gesetzbuch direkt ableitet).
Durch den Bund - einmal im Sinne der Taufe, wodurch die Kirche sich als
Statthalter Gottes auf Erden ermächtigt sieht, dies einzufordern und seine
Erfüllung in ihrem Sinne durchzusetzen - siehe dazu u.a.
glaube_staat_gesellschaft - und
einmal durch den ewigen Bund, insbesondere in Verbindung mit der
Paulskirchenverfassung, was das indigene Volk vereint; all dies ist zu trennen
einmal vom
Deutschen Bund und dem Deutschen Volk, welches unabhängig von den Rechtskreisen
des Völkerrechts und Staatsrecht existiert und dem überpositiven Naturrecht - siehe dazu Gebiets-/Territoreal-K.d.ö.R.
sowie Staat als Völkerrechtssubjekt.
Siehe dazu Prof. Wolfgang Waldstein - Tagung des
europäischen ethikforums, Johannes Messner - Wiener Schule der Naturrechtsethik
und Karl Anton von Martini, Freiherr zu Wasserberg
deklaratorische
Bescheinigung
Jede Bescheinigung ist deklaratorisch ! - immer und nicht nur durch
eines dieser Rechtskonstrukte
- da zuerst die Tatsache besteht, bevor sie bescheinigt bzw. beurkundet werden
kann
- keine dieser Bescheinigungen oder Urkunden kann etwas schaffen /
schöpfen
- das kann nur der Mensch - auch jedwede Person ist unfähig
des Schöpfungsaktes.
Als Beispiel einer Bescheinigung: der Führerschein; zuerst muß der Mensch die
Fähigkeit erwerben, mit dem Vehikel Auto, Motorrad, LKW .. umzugehen, bevor ihm
diese erworbene Fähigkeit bescheinigt werden kann !
D.h. jeder in der Rechtsfiktion angelegte bzw. registrierte Schein /
Bescheinigung / Urkunde kann immer nur - rein deklaratorisch - die bereits
erworbene, bestehende Fähigkeit „attestieren“.
Selbst bei Entzug einer dieser deklaratorischen Bescheinigungen, bleibt die
Fähigkeit erhalten !!
Bps. einer eigenen deklaratorischen Bescheinigung siehe
hinterlegte PDF
Begriffserklärungen:
1. Urkunde - Eine Urkunde (v. althochdt.: urchundi = Erkenntnis) ist eine
Gedankenerklärung, die einen bestimmten Tatbestand bzw. Sachverhalt fixiert und
zumeist auch ihren Aussteller erkennen lässt. Dazu gehören in erster Linie
Schriftstücke.
Beweiskraft haben vor allem öffentliche Urkunden, die von einer öffentlichen
Behörde oder von einer mit öffentlichem Glauben ausgestatteten Person innerhalb
ihres Geschäftsbereiches ausgestellt worden sind.
2. Deklaratorisch (rechtsbekundend, klar- oder feststellend; lat. declarare,
„deutlich bezeichnen“) bedeutet, dass die Rechtswirkung schon vor dem Rechtsakt
eingetreten ist. Bei einem deklaratorischen Rechtsakt wird also lediglich das
Bestehen eines Rechts oder Rechtsverhältnisses festgestellt, bezeugt oder
klargestellt.
Die Eintragung in das Handelsregister ist regelmäßig ein deklaratorischer
Rechtsakt, da unabhängig von der Eintragung Kaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe
nach § 1 HGB betreibt. Die Eintragung in das Handelsregister bezeugt diese
Tatsache also lediglich.
Bsp: die Anerkennung eines neu gegründeten Staates ist ebenfalls nur
deklaratorisch
3. unmündig heißt: nicht mehr anwendbar, da derjenige seine Rechte
abgegeben hat
4. Verträge - alles über die Grenzen hinweg sind völkerrechtlich Verträge.
EU bezeichnet sich selbst als supranational und damit über den Völkern stehend
(daher EVÜ nicht anwendbar)
ROM I & II VERORDNUNG (EG) Nr. 864/2007 DES EUROPÄISCHEN
PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Juli 2007
über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht („Rom II“)
KAPITEL I ANWENDUNGSBEREICH
Artikel 1 Anwendungsbereich
(1) Diese Verordnung gilt für außervertragliche Schuldverhältnisse in Zivil- und
Handelssachen, die eine Verbindung zum
Recht verschiedener Staaten aufweisen. Sie gilt insbesondere nicht für
Steuer- und Zollsachen, verwaltungsrechtliche Angelegenheiten oder die Haftung
des Staates für Handlungen oder Unterlassungen im Rahmen der Ausübung
hoheitlicher Rechte („acta iure imperii“).
(2) Vom Anwendungsbereich dieser Verordnung ausgenommen sind
e) außervertragliche Schuldverhältnisse aus den
Beziehungen zwischen den Verfügenden, den Treuhändern und den Begünstigten eines
durch Rechtsgeschäft errichteten „Trusts“;
Völkerrechtliche Verträge müssen durch das jeweilige Volk
bestätigt werden
http://www.admin.ch/ch/d/sr/0_518_51/a95.html
Artikel 95 der Genfer Konvention
Art. 95 "Der Gewahrsamsstaat darf Internierte nur
auf ihren Wunsch hin als Arbeiter beschäftigen. .."
Tja, sind dann
die
Menschen in Österreich und Deutschland nur
internierte Arbeitstiere in Händen eines Gewahrsamsstaates BUND, mit
seinen Niederlassungen, Namens Österreich bzw. Deutschland ?
Nachdem es
keinen Friedensvertrag gibt - es soll auch zwischen dem Norden und dem Süden
der USA bis heute keinen Friedensvertrag aus dem Bürgerkrieg geben - finden
wir immer wieder Kriegsflaggen - hier die Kriegsflagge aus Seide vom
November 1861 der
Nord-Virginia-Armee (zu erkennen an der Goldborte)
U.a. in us Gerichtssälen aber auch in Büro´s im Kreml, bei Reden des dt.
Bundespräsidenten oder des us Präsidenten etc.Ich gehe davon aus, daß
alles, was in einem Raum stattfindet, in dem eine Kriegsflagge aufgehängt
ist ( siehe dazu auch die Abzeichen der us Polizei bzw. Armee u.a. als
Ärmelaufnäher ), unter Kriegsrecht stattfindet - welche Gesetze und Rechte
sind bei Ausübung des Kriegsrechts aufgehoben ?
wiki: Im
juristischen Sinne bezeichnet Internierung einen vom
Staat
organisierten
Freiheitsentzug von
politischen Gegnern,
fremden Militärpersonen und Gegenständen im Krieg oder
Flüchtlingen in Form einer systematischen Zusammenführung ==> damit
ist alles gesagt |
|
wiki: Laut
Genfer Konventionen haben kriegführende Staaten das Recht, auf ihrem
Staatsgebiet befindliche Angehörige fremder Staaten zu internieren, d.h. ohne
Anklage auf unbestimmte Zeit gefangen zu nehmen.
Es steht völlig außer Zweifel, daß wir fremd zu den Staaten, bei denen wir nur
Bewohner des (Bundes)Gebietes sind ( andere Rechtsebene ) und für eine
Staatsurkunde in der BRD im Ausländeramt vorstellig werden müssen.
Warum bitte werden K.d.ö.R. ( wiki: Eine Körperschaft des
öffentlichen Rechts ist eine mitgliedschaftlich verfasste und unabhängig vom
Wechsel der Mitglieder bestehende Organisation, die ihre Rechtssubjektivität
nicht der Privatautonomie, sondern einem Hoheitsakt verdankt. Ihre Verfassung
ist öffentliches Recht. ), wobei ein Staat eine Gebietskörperschaft des
öffentlichen Rechts ist - wie auch Gemeinde und Landkreise - in
Unternehmensverzeichnissen gelistet ?
Werden wir deshalb immer mit Handelsrecht ( USA: UCC )
konfrontiert, weil alles als Firma gelistet ist ?
Wieso existiert im District of Columbia diese Adresse für die BRD
..
und so sieht die BRD vor Ort aus ( kultivierter Vorgarten des
Eckreihenhauses mit seitlich heruntergelassen Rolläden )
( danke an Peter H. für dieses Foto und Manta Auszug vom District
sowie NGO Screenshot )
Wieso ist ein Bundesministerium als non-govermental gelistet ?
Sind die "Knöllchen" dafür da, daß sich das Unternehmen Polizei und
Gemeinde bzw. Landratsamt dadurch finanziert, nachdem das Privatunternehmen
Finanzamt die deutschen Firmen in den Konkurs getrieben hat ?
Natürlich auch in Österreich und in der Schweiz ......
http://www.admin.ch/br/org/index.html?lang=de
Die Regierung der Schweiz (Exekutive) besteht aus den sieben
Mitgliedern des Bundesrats, die von der Vereinigten Bundesversammlung für eine
vierjährige Amtsdauer gewählt sind. Der Gesamtbundesrat (von
links nach rechts): Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann, Bundesrat Didier
Burkhalter, Bundesrat Ueli Maurer (Vizepräsident), Bundespräsidentin Eveline
Widmer-Schlumpf, Bundesrätin Doris Leuthard, Bundesrätin Simonetta Sommaruga,
Bundesrat Alain Berset, Bundeskanzlerin Corina Casanova
Ob BRD, ob Österreich oder Schweiz in all diesen Ländern werden die
personalisierten Menschen durch BundesVERTRETER geführt.
Nachdem mir bis heute in keinem dieser Länder eine Verfassung vorgelegt, welche
den Menschen berücksichtigt - von dem ordnungsgemäßen Zustandekommen einmal ganz
abgesehen, ebenso von der Bedeutung der Paulskirchenverfassung für A & D und
ebenso wenig der Nachweis von / für hoheitliche Befugnisse ( bspw. Urkunde einer
K.d.ö.R. - auch nicht für Gemeinden oder Landratsämter ), komme ich nicht umhin
davon auszugehen, daß wir alle von privat geführten "Institutionen" durch die
fiktive Person(alisierung) in Knechtschaft gehalten werden, welche nur Vorgeben,
Befugnisse zu haben und dem durch Konkludentes Handelns zustimmen.
Gemeinsamer Nenner ist der BUND ! - wie gesagt: wir kennen den
Ewigen Bund und den biblischen; welcher knechtet uns ?
A pro pos
Privatunternehmen Finanzamt
Alles kommt in Delaware zusammen
wie mir mitgeteilt wurde, wäre die amerikanische Steuer"behörde", das Mutterhaus
(Konzernzentrale) des deutschen Finanzamtes ( danke nochmals an Peter H. für
diesen Scan ) privat von Deutschen gegründete worden. Den Status Inc. erfolgte
nach den Scans
Juli 1933; ansonsten verweise ich auf
http://de.wikipedia.org/wiki/Internal_Revenue_Service
Bzgl. 1933 fällt folgendes auf:
> die Länder, welche am 1. Teil des bis heute unbeendeten Weltkrieges (
Waffenstillstand November 1918 sowie Kapitulation Mai 1945 ) teilnahmen
erklärten Ihren Bankrott zwischen 1928 und 1933 - für die USA
war dies 1933.
> dies stellt eine Status - Änderung der / für die USA dar
- wie es für die BRD 1990 war, als daraus resultierend die
Finanzagentur gegründet wurde
- aus einer bankrotten Softwarefirma, welche in Berlin
Charlottenburg gegründet worden war.
Diese Statusänderung für die USA kann in einem veränderten Status der IRS
als Inc. gemündet haben.
der biblische Bund
http://www.bibleserver.com/text/LUT/1.Chronik16
1.Chronik 16,14
11 Fraget nach dem HERRN und nach seiner Macht, suchet sein Angesicht allezeit!
12 Gedenket seiner Wunder, die er getan hat, seiner Zeichen und der Urteile
seines Mundes,
13 ihr, das Geschlecht Israels, seines Knechts, ihr Söhne Jakobs, seine
Auserwählten!
14 Er ist der HERR, unser Gott, er richtet in aller Welt.
15 Gedenket ewig seines Bundes, des Wortes, das er
verheißen hat für tausend Geschlechter,
16 den er gemacht hat mit Abraham, und seines Eides, den er Isaak geschworen
hat,
17 den er Jakob gesetzt hat zur Satzung und Israel zum ewigen Bund
http://www.bibleserver.com/text/LUT/Markus4
Vom Sinn der Gleichnisse
10 Und als er allein war, fragten ihn, die um ihn waren, samt den Zwölfen, nach
den Gleichnissen.
11 Und er sprach zu ihnen: Euch ist das Geheimnis des Reiches Gottes gegeben;
denen aber draußen widerfährt es alles in Gleichnissen,
12 damit sie es mit sehenden Augen sehen und doch nicht erkennen, und mit
hörenden Ohren hören und doch nicht verstehen,
damit sie sich nicht etwa bekehren und ihnen vergeben werde.
http://www.bibleserver.com/text/LUT/Psalmen2
Psalm 2,7
6 »Ich aber habe meinen König eingesetzt auf meinem heiligen Berg Zion.«
7 Kundtun will ich den Ratschluss des HERRN. Er hat zu mir gesagt: »Du bist mein
Sohn, heute habe ich dich gezeugt.
Die "Begriffe" Abraham, Jakob, .. stehen für das Volk Israels
("ich will Dich Israel heißen .."). Daher ist Sohnesschaft eine mögliche
korrekte Übersetzung, da hier die männliche Nachkommen angesprochen werden und
für das Volk Israel stehen
http://www.bibleserver.com/text/LUT/Jesaja14
Jesaja 14,12
( Luzifer ist der Morgenstern )
11 Deine Pracht ist herunter zu den Toten gefahren samt dem Klang deiner Harfen.
Gewürm wird dein Bett sein und Würmer deine Decke.«
12 Wie bist du vom Himmel gefallen, du schöner Morgenstern!
Wie wurdest du zu Boden geschlagen, der du alle Völker
niederschlugst!
13 Du aber gedachtest in deinem Herzen: »Ich will in den Himmel steigen und
meinen Thron über die Sterne Gottes erhöhen, ich will mich setzen auf den Berg
der Versammlung im fernsten Norden.1
14 Ich will auffahren über die hohen Wolken und gleich sein dem Allerhöchsten.«
15 Ja, hinunter zu den Toten fuhrst du, zur tiefsten Grube!
http://www.bibleserver.com/text/LUT/5.Mose15
Denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen, wie er dir zugesagt hat. Dann wirst
du vielen Völkern leihen, doch du wirst von niemand borgen;
du wirst über viele Völker herrschen, doch über dich wird
niemand herrschen.
http://www.uibk.ac.at/theol/leseraum/bibel/ex4.html
Ex 4,22 Das Buch Exodus, Kapitel 4, 22 {an Moses gerichtet} "Dann sag zum
Pharao: So spricht Jahwe: Israel ist mein erstgeborener
Sohn."
Nicht nur in unserer sog. westlichen Kultur, welche von der Bibel
als die Heilige Schrift geprägt ist, wird der Mensch als das Abbild oder
Ebenbild eines göttlichen Wesens, eines universellen Bewußtseins verstanden.
mose/1/ Der Mensch ein Bild Gottes 26 Und Gott sprach: Laßt uns Menschen machen,
ein Bild, das uns gleich sei, die da herrschen über die Fische im Meer und über
die Vögel unter dem Himmel und über das Vieh und über die ganze Erde und über
alles Gewürm, das auf Erden kriecht. (Psalm 8.6-9) 27 Und Gott schuf den
Menschen ihm zum Bilde, zum Bilde Gottes schuf er ihn; und schuf sie einen Mann
und ein Weib. (1. Mose 2.7) (1. Mose 2.22) (Matthäus 19.4) (Epheser 4.24) 28 Und
Gott segnete sie und sprach zu ihnen: Seid fruchtbar und mehrt euch und füllt
die Erde und macht sie euch untertan und herrscht über die Fische im Meer und
über die Vögel unter dem Himmel und über alles Getier, das auf Erden kriecht
1Korinther 6,17 Der Leib ein Tempel des Heiligen Geistes
"Wer aber dem Herrn anhängt, der ist "ein" Geist mit ihm."
1Korinther 3,17 Der Herr ist der Geist; wo aber der Geist des Herrn ist, da ist
Freiheit.
1Korinther 15 Christus ist auferstanden
20 .. wird auch der Sohn selbst untertan sein dem, der ihm alles untergetan hat,
auf daß Gott sei alles in allen.
Dennoch erdreistet sich am 18. November
1302 ein Papst
Bonifatius VIII. die
päpstliche Bulle Unam Sanctam zu erlassen!
Die Bulle ist die umfassendste Begründung einer aus dem Papst-Primat
abgeleiteten päpstlichen Weltherrschaft in geistlichen wie in weltlichen
Angelegenheiten. Sie beginnt mit den Worten:
„Die eine heilige, katholische und apostolische Kirche müssen wir im Gehorsam
des Glaubens annehmen und festhalten“
„Nun aber erklären wir, sagen wir, setzen wir fest und verkünden wir:
Es ist zum Heile für jegliches menschliche Wesen
durchaus unerlässlich, dem römischen Papst unterworfen zu sein“
An dieser Sicht wird bei jeder Papstkrönung festgehalten. Der
Papst sieht sich als Vollstrecker von Moses 15 "du wirst
über viele Völker herrschen, doch über dich wird niemand herrschen" und
zwingt jeden König und jeden Menschen unter seine Vorherrschaft.
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