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BRD / BUND sind die
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> Rechtssubjekt
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3.2
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3.3 lex legis das Gesetz
3.4 Rechtsvermutung
Rechtskreise
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4.1 globale
Zusammenhänge
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5. Treuhand, globale
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5.1. Weltrezession
5.2. Weltdepression
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6.2 Schöpfungskraft
6.3 Zeremonien und
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6.4 Einheit
6.5 Glaube, Staat und
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6.6 Unterwerfung
Traum_in_einem_Traum
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7.
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8.1. Erkenntnisse
8.2. Asgard
8.3. nation_versus_staat
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Bewohner des
Bundesgebietes geben sich durch den Personalausweis als Teil dieses
Personalverbandes zu erkennen.
Kann man die Bundesrepublik nicht auch als
Pflicht- oder Zwangsverband ansehen ? -
Ihre Satzung trägt den Namen Grundgesetz.
Wen die Frage woher die Entmündigung kommt, interessiert - wähle diese PDF |
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Themen:
>
Personalverband - wiki - Recht: was bedeutet Staatslehre
?
> wiki - Recht: was ist ein Verband ?
> Personalkörperschaft
> BGBl vom 22. April 76 -
Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu
sein
> die Definition Staat
> Die
Unterscheidung zwischen Bund - Staat - Landmasse
> Definition: Verbandskörperschaft -
Zitat Theodor Schweisfurth: Ein Staat ist in erster Linie ein Personenverband.
> öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaft
Bundesrepublik Deutschland
>
Deutschland ist weder die Bundesrepublik Deutschland noch das vereinte
Deutschland
> Denn die autorisierende
Macht / Gewalt waren und sind bis heute die 3 Mächte ( West Alliierte
)
Berna´s faszinierender Gedanke: der Wechsel der Körperschaftsart 1990 zur
Personalkörperschaft - Zitat Berna <freewomanontheland>:
Die Bundesrepublik Deutschland als staatsrechtliche Gebietskörperschaft, als
territoriale Körperschaft des öffentlichen Rechts nimmt staatliche Aufgaben mit
hoheitlichen Mitteln wahr, ist aber selbst kein hoheitlicher Staat, da sie weder
eigene Staatsangehörige noch
eigenes Staatsgebiet hat, sondern nur alle in ihrer “Verfassung” definierten
Deutschen als Zwangsmitglieder auf dem Gebiet des souveränen “Vereinigten
Deutschlands” laut 2+4-Vertrag betreut.
Wie immer, in den inspirierenden Gedankengängen, suche ich nach den Brücken
zwischen bereits erkannten Zusammenhängen und diesen Aussagen; so führten mich die weitere Recherche
bzgl. dem Jahr 1990 zum Personalverband.
Einmal möchte ich dem Gedanken eines bereits bestehenden
souveränen “Vereinigten Deutschlands” nicht folgen, da ich dies als noch
zu erfüllende Aufgabe ansehe. Zu
staatlichen Aufgaben mit hoheitlichen Mitteln ist die Frage der
Errichtung gemäß der gesetzlichen Vorgabe für alle Körperschaften sowie der
Legitimation zu stellen {die Wahrnehmung hoheitlicher
Aufgaben leitet sich aus dem Errichtungsgesetz und
dem dort verankerten Errichtungszweck ab}
Zum anderen sehe ich die
Bundesrepublik nicht als
staatsrechtliche Gebietskörperschaft, sondern als eine mit
hoheitlichen Befugnissen ausgestattete
Körperschaft des öffentlichen Rechts, ohne
staatsrechtlich Befugnisse - errichtet von den 3 Mächten.
=> siehe als Bsp:
Bundesknappschaft-Errichtungsgesetz vom 28. Juli 1969 bzw. das
Bundesverwaltungsamt
Personalverband
===============
wiki/Allgemeine_Staatslehre
„Die Staatslehre hat die Aufgabe, die eigenartige Wirklichkeit des uns
umgebenden staatlichen Lebens zu erforschen. Sie will den Staat begreifen in
seiner gegenwärtigen Struktur und Funktion, sein geschichtliches So-Gewordensein
und seine Entwicklungstendenzen.“ – Hermann Heller: Staatslehre, S. 12
behandelt – anders als das Staatsrecht – Fragestellungen unabhängig vom
konkreten Fall, z. B. Fragen nach der inneren und äußeren (völkerrechtlichen)
Definition des Staates, der Souveränität von Staaten, der Legitimität von
Herrschaft, den Entstehungsgründen, der Art (Personalverband /
Gebietskörperschaft), etc. Staatstheorien aus der Zeit des antiken
Griechenlands beziehen sich nicht auf einen Staat im heutigen Sinn einer
Gebietskörperschaft, sondern auf den
Personalverband einer Polis (Stadtstaat)
wiki/Personalkörperschaft#Personalk.C3.B6rperschaft
================================================
Personalkörperschaft: Es werden nicht alle auf einem bestimmten Gebiet wohnenden
(natürlichen) Personen erfasst, sondern nur die, die ein bestimmtes Merkmal
aufweisen bzw. eine bestimmte Voraussetzung erfüllen. (Verbandskörperschaft:
Mitglied können ausschließlich
juristische Personen sein.)
Berna´s Gedanke der seit 1990 bestehenden Personalkörperschaft bedarf zur
Erfüllung der Voraussetzungen eines bestimmten Merkmals !
DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN (Staatenlosenübereinkommen
vom 28. September 1954 BGBl. 1976 II S. 474) Art. 1 (1)
"Im Sinne dieses Übereinkommens ist ein »Staatenloser« eine Person, die kein
Staat auf Grund seines Rechts als Staatsangehöriger ansieht".
Man muß also davon ausgehen, daß alle Bewohner des Bundesgebietes ( das
Gebiet endet dort, wo ein anderes Land zB Polen beginnt ), den kein Staat auf
Grund seines Rechts als Staatsangehöriger ansieht,
Staatenlose sind und dies das
bestimmte Merkmal
darstellt, wodurch die Personen zum BR Personal mit Zugehörigkeit zur BRD
Personalkörperschaft werden. --- all dies basierend auf Installation durch
die 3 Mächte.
http://dejure.org/gesetze/GG/119.html Grundgesetz
XI. Übergangs- und Schlußbestimmungen
Artikel 119 "In Angelegenheiten der Flüchtlinge und Vertriebenen, insbesondere
zu ihrer Verteilung auf die Länder, .."
Hier sind die Flüchtlinge und Vertriebenen nicht näher bestimmt - was eben nicht
näher bestimmt ist, kann alles oder nichts sein - unter der Prämisse, daß alle,
welche wohnhaft von den Gemeinden
geführt werden, unter Flüchtlinge fallen, ist es nachvollziehbar, daß es nicht
näher bestimmt werden konnte.
wiki/Nationalstaat .... beruht auf der Idee und
Souveränität der Nation; der Vorläufer waren im Mittelalter
Personalverbände, die aufgrund ihrer Orientierung und Abhängigkeit auf einen
Herrscher, eine Dynastie oder einen genossenschaftlich organisierten
Herrschaftsverband auf die Kriterien, die einen Staat ausmachen, weitgehend
verzichten konnten. Sie stabilisierten sich über die persönliche Bindung
zwischen Herrschenden und Untertanen.
Personalverband => wiki/Verband_(Recht)
Verbände sind Gruppen von Einzelpersonen (natürliche Personen) oder
Körperschaften (juristische Personen) aller Art, die sich freiwillig zur
Verfolgung gemeinsamer Zwecke zusammengeschlossen haben und meist über eine
feste interne Organisationsstruktur auf Basis einer Satzung verfügen.
Verbände bündeln die Interessen der einzelnen Mitglieder zum Erreichen
gemeinsamer Ziel- oder Wertvorstellungen, sie stellen eine soziale
Interessengruppe dar (Interessenverband). Sie existieren und agieren in allen
Gesellschaftsbereichen.
Sozial- und Politikwissenschaft unterscheiden mannigfaltige Verbände, wie Fach-,
Dach-, Kultur-, Sozial- und Wohlfahrts-, und Schutzverbände. Auch
politische Parteien und Gewerkschaften, Kammern (berufsständische
Körperschaften) sowie Korporationen und die (im gesetzlichen Sinne
ausgenommenen) Gebietskörperschaften der hoheitlichen
Verwaltung zählen dazu. Sie sind durchwegs Interessenverbände einer
gesellschaftlichen Gruppe.
Des Weiteren Pflicht- oder Zwangsverbänden (Kammern
für Gewerbe), bei denen eine gesetzliche Pflichtmitgliedschaft besteht.
Kann man die Bundesrepublik nicht auch als
Pflicht- oder Zwangsverband ansehen ?
- entstanden aus einer Gebietskörperschaft ( bis 18.7.1990 )
einer hoheitlichen - aber nicht staatlichen - Verwaltung ( gegründet durch die 3
Mächte ) und beinhaltet als Personalverband auch Aufgaben der Sozial- /
Wohlfahrts- ( Arbeitslosen-, Sozialversicherung /-versorgung ) bzw.
Schutzverbände (Ruhe & Ordnung, sog. innere und äußere Sicherheit) ?
Ihre Satzung trägt den Namen Grundgesetz.
Die Mitglieder dieses Pflicht- / Zwangsverbandes
geben sich durch den Personalausweis zu erkennen ?
Vielleicht ist deshalb am 22. April 76 im BGBl. festgelegt worden, daß der §27
nicht mehr angewandt wird ?
Definition: unter Rechtsfähigkeit versteht man die
Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein
zuvor die Definition Staat --- wiki/Staat: Das deutsche Wort „Staat“ ist dem
lateinischen status („Stand, Zustand, Stellung“) entlehnt.
Im weitesten Sinn bezeichnet er eine politische Ordnung, in der einer bestimmten
Gruppe, Organisation oder Institution eine privilegierte Stellung (..für die
Entfaltung des Einzelnen und der Gesellschaft) zukommt. Es lassen sich im
Wesentlichen vier Staatsbegriffe unterscheiden:
1. Der juristisch-völkerrechtliche Staatsbegriff bezeichnet als Staat „die mit
ursprünglicher Herrschaftsmacht ausgerüstete Körperschaft eines sesshaften
Volkes“ (Jellinek). Häufig wird diese klassische „Drei-Elemente-Lehre“, nach der
ein Staat ein gemeinsames, durch in der Regel ausgeübte Gebietshoheit
abgegrenztes Staatsgebiet, ein dazugehöriges Staatsvolk und die Machtausübung
über dieses umfasst, um die Notwendigkeit einer rechtlichen
Verfasstheit jener Gemeinschaft ergänzt.
2. Nach der soziologischen Definition Max Webers ist der Staat die Gemeinschaft,
die „innerhalb eines bestimmten Gebietes […] das Monopol legitimer physischer
Gewaltsamkeit für sich (mit Erfolg) beansprucht“, also ein auf Legitimität
gestütztes „Herrschaftsverhältnis von Menschen über
Menschen“. Diese Bestimmung des Staats als Herrschaftsinstrument wird
unterschiedlich interpretiert:
1. aus liberaler Sicht als notwendiges, wenn auch begrenztes Instrument, um die
Freiheit des Einzelnen sicherzustellen;
2. aus anarchistischer Sicht als Instrument zur
Unterdrückung des Einzelnen.
3. Nach der politikwissenschaftlichen Definition ist der Staat das System der
öffentlichen Institutionen zur Regelung der Angelegenheiten eines Gemeinwesens
(also im modernen Staat vor allem Exekutive, Legislative und Judikative).
4. Nach der sittlichen Auffassung vom Staat (Aristoteles, Rousseau, Hegel) ist
dieser die Verwirklichung der moralischen Ziele des Einzelnen und der
Gesellschaft: Es sei „der Gang Gottes in der Welt, daß der Staat ist, sein
Grund ist die Gewalt der sich als Wille verwirklichenden Vernunft“ und für die
Einzelnen die „höchste Pflicht […], Mitglieder des Staats zu sein“ (Hegel).
Zum Staat gehört eine politische Instanz, die zur Schaffung und Wahrung von
Recht und öffentlicher Ordnung in der Gesellschaft zuständig ist und diese
mittels einer Verwaltung, dem Staatsapparat, auch durchsetzen kann (? Primat der
Politik). Entscheidende Bestandteile der heute gesetzmäßigen Begriffsdeutung
sind
• eine irgendwie geartete politische Vereinigung einer größeren Menschengruppe,
die
• in einem mehr oder weniger geschlossenen Gebiet
• unter einer mehr oder weniger einheitlichen Form der – etablierten,
durchgesetzten oder beschlossenen – Machtausübung leben.
Auszug aus der Vereinbarung vom 27./28. September 1990 zu dem Vertrag über die
Beziehung der Bundesrepublik Deutschland und den Drei
Mächten sowie zu dem Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung
entstandener Fragen: Bundesgesetzblatt 1990, Teil II, Seite 1386 ff.
Zusätzlich zur Festschreibung aus Pkt 3. zu den Bestimmungen des
Überleitungsvertrages von 1954, die in Kraft
bleiben, wird in Ziffer 4 c festgelegt, daß die in Ziffer 1
dieser »Vereinbarung« zugestandene Suspendierung der übrigen Teile des
Überleitungsvertrages deutscherseits die weitere Erfüllung bestimmter
Festlegungen »nicht beeinträchtigt«.
<= Es gelten grundsätzliche Bestimmungen des Besatzungsrechts auch weiterhin!
Siehe dazu auch die Ȇbereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf
Berlin«.
Dieser Vertrag vom 25.9.1990: Bundesgesetzblatt 1990, Teil II, Seiten 1274 ff beginnt
der fortgeltende NEUNTE TEIL, Artikel 1 mit den Worten:
»Vorbehaltlich der Bestimmungen einer Friedensregelung mit Deutschland dürfen
deutsche Staatsangehörige, die der Herrschaftsgewalt der Bundesrepublik
unterliegen, ...«
Die
Unterscheidung zwischen Bund - Staat - Landmasse
B U N D === völkerrechtlicher Verein |
Staat ------- Bundesrepublik |
Landmasse *********** Deutschland |
GG Artikel 133 [Bund als Rechtsnachfolger der Verwaltung des Vereinigten
Wirtschaftsgebietes] „Der Bund tritt in
die Rechte und Pflichten der Verwaltung
des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.“ - wird als Rechtssubjekt definiert |
ist das System öffentlicher Institutionen mit Gebietshoheit zur Regelung
von Angelegenheiten, durch ein auf Legitimität gestütztes „Herrschaftsverhältnis von Menschen über Menschen“ |
Gebiet auf der Erde, welche
von
Menschen bevölkert wird
BGB nur der Mensch ist
rechtsfähig mit seiner Geburt
|
Eine K.d.ö.R. Körperschaft
öffentlich rechtliche Rechts
hat Zwangsmitglieder
Körperschaften sind vom
gründenden Staat gemäß
hoheitlicher Befugnisse
kontrolliert. |
ein Staat hat Staatsangehörige.
Staat souveräner hoheitlicher
Kontrolleur aller von ihm
gegründeten Körperschaft |
Naturrecht
– das überpositive Recht
Nur der sich am Naturrecht
orientierende Mensch ist
souverän und bedarf keinerlei
juristischer Konstrukte.
|
Klare Unterscheidung: das Völkerrechtselement in der
Rechtsdefinition Staat ist die Bundesrepublik. Die Landmasse, auf der
sich alles abspielt, der Mensch und auch alle Sachen ( Personen ) sich bewegen
ist Deutschland.
http://de.wikibooks.org/wiki/Staatsbürgerkunde_Deutschland
hinterlegte Inof´s und Fragen ( mit Antworten ) zur Vorbereitung
auf die Einbürgerung ( - Test )
Der Name Deutschland ist zunächst ein geografischer Begriff.
Es bezeichnete etwa ab 1500 die Gebiete in Mitteleuropa, die vorwiegend von
Deutschenbewohnt wurden. In diesem Gebiet
gab es viele deutsche Länder, also selbständige Staaten.
1871 wurde das Deutsche Reich als Kaiserreich gegründet, das
die meisten deutschsprachigen Staaten umfasste.
1949 wurde als offizielle Bezeichnung für diese Staat der Begriff
Bundesrepublik Deutschland gewählt.Deutschland --- Gebiet des
Deutschen Bundes 1848 =============>
|
|
=> Verbandskörperschaft => http://www.juraforum.de/lexikon/verbandskoerperschaft
Definition: Körperschaft des öffentlichen Rechts ist eine rechtsfähige
Verwaltungseinheit, mit einer mitgliedschaftlich verfassten Organisation, die
hoheitliche Aufgaben wahrnimmt.
Es braucht für jede Körperschaft den gründenden
Staat, jemanden (idR derselbe Staat), der über hoheitliche Befugnisse originär
verfügt und diese sowie staatliche Aufgaben zuweisend überträgt.
Die Personalkörperschaft ist eine Unterform
der
Körperschaften des öffentlichen Rechts; ihre Abgrenzung richtet sich
nach der Art der Mitgliedschaft. Die Mitgliedschaft in einer
Personalkörperschaft wird pflichtig oder freiwillig begründet, wenn das
Mitglied bestimmte Merkmale vorweisen kann bzw. einer bestimmten
Berufsgruppe angehört. |
|
Die Mitglieder einer Verbandskörperschaft sind juristische Personen des
öffentlichen Rechts. Kommunale Zweckverbände.
Ich verweise erneut auf Theodor Schweisfurth, geboren 1937; Professor emeritus
für öffentliches Recht, Verfassungsrecht, und Völkerrecht -
Zitat: Ein Staat ist in erster Linie ein Personenverband. Ohne Menschen kann es
keine Herrschaft über Menschen und damit auch keinen Herrschaftsverband,
folglich auch keinen Staat ohne ein dazugehöriges Volk geben. Durch die
Zuordnung einer Vielzahl von Menschen zu einer unabhängigen, auf einem
abgegrenzten Gebiet ausgeübten Hoheitsgewalt werden diese Menschen zu
Mitgliedern der dann Staat genannten Gebietskörperschaft.. durch die rechtliche
Eigenschaft der Staatsangehörigkeit - ihre Gesamtheit bilden als Staatsbürger
das Staatsvolk - das den Staat konstituierende personelle Element.
Alle Zitate von T. Schweisfurth auf Zentralverwaltung
http://www.freiheitistselbstbestimmtesleben.de/zentralverwaltung.htm
Bund: treuhänderische Zentralverwaltung aller Heimatlosen, Staatenlose &
Flüchtlinge auf der Landmasse Deutschlands
öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaft
Bundesrepublik Deutschland |
Vereinigtes Deutschland -- ein zu errichtende Nation |
Erlöschen des Völkerrechtssubjektes Deutsches Reich am
23.5.1945; Gründung der Bundesrepublik Deutschland als Gebietskörperschaft
unter der Kontrolle
des Rechtssubjektes BUND am 23.5.1949, räumlich definiert durch den Artikel
23: BVerfGE 2 BvF 1/73 "Die Bundesrepublik beschränkt staatsrechtlich ihre
Hoheitsgewalt auf den „Geltungsbereich des GG."
D.h. Die BRD basiert auf / ist gebunden an den Überleitungsvertrag von 1954,
inkl. dessen Artikel in Kraft bleiben - ausdrücklich am 27./28. September
1990:
NEUNTE TEIL, Artikel 1: »Vorbehaltlich der Bestimmungen einer
Friedensregelung mit Deutschland dürfen deutsche Staatsangehörige, die der
Herrschaftsgewalt der Bundesrepublik unterliegen, ..«
|
Zwei-plus-Vier-Vertrag am 17. Juli 1990 in Paris
(1) Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik
Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins
umfassen.
(4) Die Regierungen .., daß die Verfassung des vereinten Deutschland
Artikel 7
(1) Die Französische Republik, das Vereinigte Königreich Großbritannien und
Nordirland, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und die
Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und
Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als
Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen
Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden
Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst.
(2) Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität
über seine inneren und äußeren Angelegenheiten. |
Vertragsbindung an die 3 Mächte (Trizone),
der von ihnen geschaffene
öffentlich - rechtliche VerwaltungseinheitHLKO Art. 43: Ruhe & Ordnung
durch eine Verwaltungsvorschrift genannt Grundgesetz - das Volk hatte nicht
zu zustimmen
> weiterhin anzuwendendes Besatzungsrecht < |
Vertragsbindung die 4 Mächte – kein Zugriff auf die K.d.ö.R.
Bundesrepublik Bedingung: Bildung eines vereinten Deutschland
Verabschiedung der Verfassung des vereinten Dtls. Verfassung: C. Schmidt –
ist der Ausdruck des freiheitlichen Willens eines souveränen Volkes. |
Wie vertraglich festgelegt ist, hat erst das vereinte Deutschland
seine volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten; solange
die Vereinigung ( dazu gehört mehr als nur die DDR, wobei diese „Vereinigung“
sowieso nur Show aber kein Fakt war ) nicht erfolgt ist, wozu eine freiheitliche
Verfassung aller Deutschen mit Suspendierung des Grundgesetzes gehört, existiert
weder Souveränität noch ein Entlassen der 4 Mächte aus ihrer Verantwortung.
Die BRD ist weder unabhängig, noch verfügt sie über echte Hoheitsgewalt, da
diese von den 3 Mächten übertragen wurde; hierbei werden aber die Ausführungen
von Schweisfurth außer Acht gelassen. Definition Personalverbände: verwalten
ihre Angelegenheiten selbst; gekennzeichnet werden sie durch die spezifischen
Zusammensetzung ihrer Mitglieder. Merkmale können beruflicher, wirtschaftlicher,
sozialer oder kultureller Art sein. Auch Personalverbände bedürfen des sie
autorisierenden, legitimierenden Staates !
Unabhängig vom 2+4-Vertrag bleiben insbesondere folgende Punkte aus
dem Überleitungsvertrag von 1954 laut BGBl 1990, Teil II, Seite 1386 ff
weiterhin gültig: (1) Die Organe der Bundesrepublik und der Länder sind gemäß
ihrer im Grundgesetz festgelegten Zuständigkeit befugt, von den
Besatzungsbehörden erlassene Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu ändern.
(3) Der in diesem Vertrag verwendete Ausdruck "Rechtsvorschriften" umfaßt
Proklamationen, Gesetze, Verordnungen, Entscheidungen (mit Ausnahme
gerichtlicher Entscheidungen), Direktiven, Durchführungsbestimmungen,
Anordnungen, Genehmigungen oder sonstige Vorschriften ähnlicher Art, die amtlich
veröffentlicht worden sind. Die Bezugnahme auf eine einzelne Rechtsvorschrift
schließt alle und jeden ihrer Teile, einschließlich der Präambel, ein, sofern
nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
(4) Die amtlichen Texte der in diesem Artikel erwähnten Rechtsvorschriften sind
diejenigen Texte, die zur Zeit des Erlasses maßgebend waren.
(5) Der Ausdruck "Besatzungsbehörden", wie er in diesem Teil verwendet
wird, bedeutet den Kontrollrat, die Alliierte Hohe Kommission, die Hohen
Kommissare der Drei Mächte, die
Militärgouverneure der Drei Mächte, die Streitkräfte der Drei Mächte in
Deutschland, sowie Organisationen und Personen, die in deren Namen Befugnisse
ausüben oder im Falle von internationalen Organisationen und Organisationen
anderer Mächte (und der Mitglieder solcher Organisationen) - mit deren
Ermächtigung handeln, schließlich die bei den Streitkräften der Drei Mächte
dienenden Hilfsverbände anderer Mächte.
ERSTER TEIL: Artikel 2, Absatz 1 (ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN)
(1)Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch
gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden
oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind
und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in
Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen
Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind
ERSTER TEIL: Artikel 5, Absätze 1 und 3 (ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN)
(1)Alle Urteile und Entscheidungen in nichtstrafrechtlichen Angelegenheiten, die
von einem Gericht oder einer gerichtlichen Behörde der
Drei Mächte oder einer derselben bisher in Deutschland erlassen
worden sind oder später erlassen werden, bleiben in jeder
Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und sind
von den deutschen Gerichten und Behörden demgemäß zu behandeln und auf Antrag
einer Partei von diesen in der gleichen Weise wie Urteile und Entscheidungen
deutscher Gerichte und Behörden zu vollstrecken.
ERSTER TEIL: Artikel 7, Absatz 1 (ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN)
(1)Alle Urteile und Entscheidungen in Strafsachen, die von einem Gericht oder
einer gerichtlichen Behörde der Drei Mächte
oder einer derselben bisher in Deutschland gefällt worden sind oder später
gefällt werden, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem
Recht rechtskräftig und rechtswirksam und sind von den deutschen
Gerichten und Behörden demgemäß zu behandeln.
der gesamte Text
Damit steht außer Zweifel: die 3 Mächte haben die BR als
Scheinstaat im Sinne einer öffentlich - rechtliche Verwaltungseinheit mit
Körperschaftsrechten er-/geschaffen, wobei auch deutsche Staatsangehörige,
dieser Herrschaftsgewalt der Bundesrepublik unterliegen.
Deutschland ist weder die Bundesrepublik <Deutschland> noch das vereinte
Deutschland, sondern das bestehende Völkerrechtssubjekt, welches nicht
erloschen ist und trotz Handlungsunfähigkeit weiterhin besteht ( nicht zu
verwechseln mit dem durch debellatio erloschenen Deutschen Reich ).
Wegen dem Mangel der Handlungsfähigkeit wurde Deutschland und damit auch allen
Deutschen der Bund als die treuhänderische Verwaltung der Bundesrepublik "vor
die Nase gesetzt" - gemäß HLKO Artikel 43:
Nachdem die gesetzmäßige Gewalt tatsächlich in die Hände des
Besetzenden übergegangen ist, hat dieser alle von ihm abhängenden Vorkehrungen
zu treffen, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das
öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten,
und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der
Landesgesetze. Für mich hat das
Ganze große Ähnlichkeit mit den Kreuzzügen: der Hausherr zog nach Jerusalem und
sein Verwalter hatte treuhänderisch das Gut zu verwalten - er handelte dann im
Namen seines (Lehns)Herrn, als ob der Herr selbst handeln würde !!
Wie Berna publizierte {das Zitat ist wiedergegeben auf zentralverwaltung.htm}:
Dr. Christian Raap, Regierungsdirektor im Bundesministerium für Verteidigung, in
seiner Abhandlung zum Truppenstationierungsrechts von 2004 - 3.
Treuhandverhältnis: Auch ein Treuhandverhältnis kann zur Stationierung von
Truppen berechtigen. Eine solche Truppenstationierung kommt in Betracht, wenn
der Treunehmer ein handlungsunfähiges Völkerrechtssubjekt oder sonst ein
unselbständiges Gebiet vor bewaffneten Angriffen anderer Staaten schützen muß.
Beispiele: Truppenstationierung der Westmächte in der Bundesrepublik Deutschland
zu Beginn der 50er Jahre des 20. Jh. … Dieses Aufenthaltsrecht ist zum
Treuhandrecht akzessorisch (wiki/Akzessorietät: ein
Rechtsbegriff, der die Abhängigkeit des Bestehens eines Rechtes von dem
Bestehen eines anderen Rechts kennzeichnet). In jedem Fall muß der
Treunehmer daher mit Ende des Treuhandverhältnisses seine Truppen abziehen,
sofern keine vertragliche Grundlage der Truppenpräsenz geschaffen wird.
Diese Abhandlung beweist neben Carlo Schmidt das Einrichten
der Treuhandverwaltung >BUND< und es ist davon auszugehen, daß es nicht beendet
wurde.
http://www.schaer-info.de/kap3/kap1vwtraeger.htm - hoheitliche
Aufgaben: die
Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben leitet sich aus dem Errichtungsgesetz und dem
dort verankerten Errichtungszweck ab; eine Abgrenzung zu Organisationsformen des
Privatrechts ist vorzunehmen ( Grundgesetz !). Bei Gebietskörperschaften ist das
maßgebliches Kriterium allein der Wohnsitz => nicht wohnhaft oder Aufenthalt !!!
(bezieht sich den Menschen) Konkret: die öffentlich-rechtlich agierende
Verwaltungstreuhand BR / BRD istein auf der HLKO basierendes Konstrukt der 3
Mächte ( Trizone ) und deshalb kein Staat (Schweisfurth). Alle registrierten
Bewohner sind entmündigt und entmenschlicht ( HRC: Zwangsmitgliedschaften sind
verboten ) und bekommen den Personalausweis wegen der Mitgliedschaft in diesem
Personalverband, da mit dem Löschen des GG Art. 23 allein die
Gebietskörperschaft gelöscht wurde – die Zugehörigkeit wird wiederum durch / vom
Grundgesetz abgeleitet Artikel 116 (1) „… wer .. in dem Gebiete des
Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.“
Am Bsp. des "Bundesknappschaft-Errichtungsgesetz vom 28. Juli 1969
(BGBl. I S. 974)" http://www.gesetze-im-internet.de/bkneg möchte ich die
Frage aufwerfen: wo finde ich zum Nachlesen das Errichtungsgesetz BUND / BR
/ BRD sei es als Gebiets-/ sei es als Personalkörperschaft für alle
natürlichen Personen mit der notwendige Verbandskörperschaft für alle
juristischen Personen, um dort den verankerten Errichtungszweck nachlesen zu
können, da sich daraus die hoheitlichen Aufgaben ableiten - mir ist kein Text
mit der Überschrift "Errichtungsgesetz" geläufig.
Resümee - unter Berücksichtigung von Professor emeritus Theodor Schweisfurth
öffentliches Recht, Verfassungsrecht, und Völkerrecht:
> Unbeschränkte, vollberechtigte Völkerrechtssubjekte sind nur die originären
Völkerrechtssubjekte (Zitat)
- für das originäre, konstituierende personelle Element bedarf es meiner Meinung
des Menschen ! (lat. constituere = einsetzen)
=> die BRD / der Bund ist dagegen ein beschränktes (handlungsfähiges)
Völkerrechtssubjekte,
da es bestimmte Aufgaben wahrnimmt und entsprechend
in seinen Funktionen, Rechte und Pflichten beschränkt ist
Prof. T. Schweisfurth beweist, daß die Bundesrepublik
Deutschland zu den
Scheinstaaten gehört (Beweis - u.a. der Überleitungsvertrag),
da sie ihre Entstehung einem
anderen Staat verdanken, von dessen Macht auch ihre Fortexistenz abhängt <>
Proklamation Nr. 2 vom 14.7.1945.
Zitat Prof. T. Schweisfurth: bei der Errichtung einer
Nichtregierungsorganisationen muß es sich
um eine völkerrechtliche Willenseinigung handeln.
Erforderlich ist, daß die Gründerstaaten ihr einen eigenständigen
Aufgabenbereich übertragen, der .. hoheitlicher Katar wäre. Aufgabenbereiche
und Zielsetzungen der IGO müssen völkerrechtlich zulässig sein. Es muß
mindestens ein Organ institutionalisiert werden, damit die IGO einen eigenen,
sich von den Willen der Gründerstaaten unterscheidenden Willen bilden und selbst
handeln kann. Dies ist der entscheidende Punkt: muß der IGO von den
Gründerstaaten Völkerrechtssubjektivität „verliehen" worden sein.
=> dies erfolgte am 23.5.1949 mit der Übertragung von hoheitlicher Gewalt auf
die BR durch die Alliierten.
Ihre Statuten - das Grundgesetz - brauchte dazu vom
deutschen Volk nicht abgenommen werden.
Denn die autorisierende Macht /
Gewalt waren und sind bis heute die 3 Mächte (
wie sollen Länder der DDR, welche erst am 14.10. gebildet wurden, am 3.10.
einer nicht mehr durch einen GG Art. 23 räumlich definierten Gebietskörperschaft
beitreten ? - Zeitreise wäre die einzige Erklärung ! )
Damit kann aber keine einzige Wahl etwas legitimieren, denn
1. das Volk war zu keinem Zeitpunkt die legitimierende Macht
2. es wurde nur ein Scheinstaat eingerichtet - daher kein GVG §15 - keine
Staatsgerichte
3. es existiert keine Verfassung und keine Gründungsurkunden, zur Erzeugung
einer Bindung
zwischen Staat & Volk => für ein originäres Völkerrechtssubjekt
- denn es war keine originäre Erschaffung, da nur eine
Rechte-Übertragung von Frankreich, England und USA (Rußland für DDR) erfolgte <=
keine KdöR Urkunden, auch nicht bei einem einzigen Landratsamt etc.
4. das Volk ist durch die vorausgegangene debellatio subjugiert und damit nicht
frei ( Voraussetzung für jede Verfassung )
- dies schließt die sog. Politiker mit ein
5. auch wenn eine Körperschaft Beamte ausloben und hoheitlich handeln und
Steuern erheben darf,
so existieren in ihr keine Politiker, welche eine
repräsentative Demokratie verkörpern - arglistige Täuschung im Rechtsverkehr
6. das Listenwahlrecht hat sowieso jede Wahl zu einer illegalen Veranstaltung
gemacht - auch gemäß GG Art. 28 und 38.
7. wenn die Körperschaft BRD Gesetze erlassen kann, dann muß dies auf Grund
"einer gesetzlichen Ermächtigung" (durch die3 Mächte) erfolgen
- diese wurde den ihrer Hoheitsgewalt Unterworfenen zumindest
nicht so vorgelegt, daß sie einfach als solches erkennbar ist
8. in wie weit ist die "Rechtsmäßigkeit" von Handlungen - im Besonderen
der Meldeämter!
- unter Beachtung des informationellen Selbstbestimmungsrechts
gegeben ?
9. gemäß den Menschenrechtskonventionen ist jede Zwangsmitgliedschaft ebenso wie
ein Haftbefehl zur Abgabe des EV illegal
Menschenrechten und Völkerrecht => "Haftbefehle dürfen nur im
Strafrecht angewandt werden"
Am bsp. Steuerpflicht - das Grundgesetz kennt keine
Steuerpflicht und die AO ist eine Ordnung und kein Gesetz.
Das Grundgesetz Art. 25 wandelt die Menschenrechte in
nationales "Bundes"Recht.
Jedoch: weder ein subjugiertes Volk, noch entmenschlichte Personen, ebenso wenig
Zwangsmitglieder einer (Gebiets-/Personal)Körperschaft fallen unter
Menschen- oder Völkerrecht
Der Beweis der debellatio finden wir auch im Protokoll der Dreimächtekonferenz
von Berlin Potsdam, 2. August 1945 bestehend aus Sowjetunion, Vereinigtes
Königreich, Vereinigte Staaten --- III. Deutschland A. Politische Grundsätze
1. Entsprechend der Übereinkunft über das Kontrollsystem in Deutschland wird
die höchste Regierungsgewalt in Deutschland
durch die Oberbefehlshaber der Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika,
des Vereinigten Königreichs, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und
der Französischen Republik .. ausgeübt, ... also durch die Dreimächte ausgeübt
-- und die Dreimächte kann nur dann die höchste
Regierungsgewalt ausüben, wenn die staatlichen und
verwaltungstechnischen Strukturen inkl. Staatsgewalt vernichtet sind -
erloschenes Völkerrechtssubjekt: debellatio => Folge Subjugation.
wiki/KdöR: Trotz der organisatorischen Auslagerung aus dem staatlichen Bereich
sind die Träger dieser Selbstverwaltungsaufgaben Teil der öffentlichen Gewalt
und wie die übrige Verwaltung gemäß
Art. 20 Abs. 3
Grundgesetz (GG) an Recht und Gesetz gebunden. Dienstherrenfähigkeit (d. h.,
sie können Beamte ernennen), Satzungshoheit (Rechtsetzungsbefugnisse für die
ihrer Hoheitsgewalt Unterworfenen), Abgabenhoheit (sie können
öffentlich-rechtliche Steuern, Beiträge und Gebühren erheben) usw.
Körperschaften können im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechts insbesondere
Gesetze im materiellen Sinne erlassen. Dies geschieht auf Grund einer
gesetzlichen Ermächtigung zum Erlass von
Satzungen, welche auch in
Grundrechte der Unterworfenen eingreifen können. So bestimmen beispielsweise
die Bürger selbst über die Geschicke der Gemeinde.
Was wäre wenn .......
Was wäre wenn die Bewohner des Bundesgebietes ( ... wodurch definiert ?) in
ihren Gemeinden, Landratsämtern und Innenministerien um eine beglaubigte
Abschrift der Urkunden bitten würden, welche ihnen irgendeine Befugnis
übertragen haben, sei es, daß die Urkunden
- sie als KdöR mit hoheitlichem Auftrag von den Alliierten ausweisen
- sie als Staat nach Völkerrecht mit der Befugnis Gesetze gemäß demokratischen
Richtlinien zu erlassen
- sie berechtigt Steuern zu erheben, im Sinne einer vom Volk autorisierten
Vertretung
- .......
Zitat aus wiki/Deutscher_Bundestag: "Das Volk als Souverän konzentriert
damit die personellen und gestaltenden Aufgaben der Staatsgewalt auf die
gewählte Volksvertretung. Andere Organe des Bundes werden nicht vom Volk
gewählt, plebiszitäre Abstimmungen in Sachfragen sind zwar in Art. 20 GG
vorgesehen, jedoch ist eine Volksabstimmung nur bei der Neugliederung von
Bundesländern vorgeschrieben. Das Parlament ist damit das einzig unmittelbar
gewählte Staatsorgan. Demokratie wird vor allem als zeitlich begrenzte
Machtausübung angesehen; Art. 20 und Art. 39 GG haben in diesem Zusammenhang
eine normative Dimension. Das Parlament wählt die Spitze der anderen
Staatsorgane bzw. wirkt an deren Bestimmung mit. Auf untergeordneter Ebene
vermitteln die obersten Staatsorgane nachgeordneten Organen nach diesem Prinzip
ebenfalls demokratische Legitimation."
Wenn im Sinne von offenkundigen Tatsachen dem Volk vermittelt wird, es ist
der Souverän ( wobei nur das Parlament wählbar ist, die Legitimation aller
nachgeordneten Organen sich davon ableiten - dann belegt diese Aussage durch das
Listenwahlrecht inkl. dem Verstoß gegen Art 28 & 38 sowie dem bestätigenden
BVerfGE vom 25.7.2012 die fehlende Legitimation aller Bereiche seit bald 60
Jahren ) - Tatsache jedoch ist, daß die Autorisierung der BR / BRD als
Körperschaft allein von den Alliierten kommt, steht alles unter dem Fakt der
arglistigen Täuschung mit der Folge NICHTIGKEIT ex tunc.
Europäisches Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit Datum: 6.
November 1997
Kapitel I: Allgemeines Artikel 2
Begriffsbestimmungen Für
die Zwecke dieses Übereinkommens:
a. bedeutet "Staatsangehörigkeit" das rechtliche Band zwischen einer Person und
einem Staat und weist nicht auf die Volkszugehörigkeit einer Person hin; ..
=> Umkehrschluß: wo keine Staatsangehörigkeit, da kein rechtliches Band
zwischen Person und (s)einem Staat !
Dazu einige kopierte Zeilen aus 2008er Palandt zum EG BGB 5:
die pers LebensVerhe anwendb
Rechts gehen im Bereich des Personen-, Familien- u ErbR, vom
StaatsangehörigkGrds aus:
Personalstatut ist danach grdsätzl das HeimatR
des Betroffenen. Nur wo das StaatsangehörigkPrinzip versagt, wird
ersatzw an den gewöhnl Aufenth angeknüpft; vgl dazu Rn 19 vor Art 3. Das
StaatsangehörigkPrinzip liegt auch dem IPR der meisten kontinentaleurop
ROrdngen zugrunde; dagg wird vor allem im angloamerikan RKreis an den Wohns („domicile“)
angeknüpft. b)
Welche Staatsangehörigk jmd
besitzt, entsch allein das
Staatsangehörigkeitsrecht
des betr Staates, Rn 30 vor Art 3. Bei Mehrstaatlern
Handelt es sich
dabei
nur
um
ausländische
Staatsangehörigken, so ist für die Anknüpfg nach Abs 1
Satz 1
diejenige maßg, mit
welcher er am engsten verbunden ist. Bei der Feststellg dieser sog
effektiven Staatsangehörigkeit
ist in erster Linie, aber nicht notw allein, auf den gewöhnl Aufenth, vgl dazu
Rn 10, zum maßgden Ztpkt abzustellen, sofern sich dieser in einem der
Heimatstaaten
befindet.
Besitzt der Betroffene neben einer ausl
auch
die
deutsche Staatsangehörigkeit
od
ist er auch
Dtscher iS des GG vgl Anh Rn 6-13, so
ist diese RStellg nach Abs 1
Satz 2
bei der Anknüpfg
allein maßg, auch dann, wenn die Beziehg
zu einem ausl Heimatstaat wesentl enger ist.
Der Vorrang der dtschen Staatsangehörigk gilt auch bei Erwerb dch Geburt im
Inl nach StAG 4 III
. Die dch den Vertr von
Maastricht eingeführte
Unionsbürgerschaft
gern Art 17 EGV ist für die
kollr Anknüpfg im dtsch IPR nicht relevant (v
Hoff- mann/Thorn IPR § 5 Rn 58).
Die Anknüpfg an
die Staatsangehörigk versagt bei Personen, die keine Staatsangehörigk besitzen
(Staatenlosen).
Nach Abs 2 tritt bei diesen an die Stelle der Staatsangehörigk ihr
gewöhnlicher Aufenthalt,
vgl dazu Rn 10, bei Fehlen eines solchen ihr schlichter Aufenth, als
Anknüpfgspunkt ihres Personalstatuts. Das gleiche gilt bei Personen, deren
Staatsangehörigk
nicht festgestellt
werden kann
I.
Übereinkommen über
die Rechtsstellung der Staatenlosen -
Vom 28. 9. 1954, BGBl
1976
II 474 - Art 5 II wird weitg verdrängt dch das
Übk über die RStellg der Staatenlosen v 28. 9. 54. In Art 12 I wird das
Personalstatut
der Staatenlosen, dh alle RVerhe, die nach dtschem
IPR dem HeimatR einer Pers unterstellt sind, an den
Wohns angeknüpft; die nach dem fr
Personalstatut erworbenen Rechte bleiben bestehen, Art 12 II.
Diese Regelg entspr Art 12 der Flüchtlingskonvention, vgl dort Rn 26; der Begr
des
Wohnsitzes
ist auch hier iS des
gewöhnlichen Aufenthalts
zu
verstehen, vgl dazu Rn 24, sowie Begründg BT-Drucks 10/504 S 41. Im Erg stimmt
damit die Anknüpfg des Personalstatuts in Art 12 mit Art 5 II EG bzw Art 29 EG
aF überein; ein
Statutenwechsel
für Staatenlose wurde also dch das Inkrafttr des Übk
in Dtschland
nicht
bewirkt. Im pers Anwendgsbereich überschneidet sich
das Übk weitgehend mit der Genfer Flüchtlingskonvention, da viele Flüchtlinge
staatenl sind. Wg der identischen Anknüpfg des Personalstatuts nach beiden Abk
braucht aber die Frage ihrer Abgrenzg kollr nicht entsch zu werden. Die
Flucht
dtscher Staatsangehör
aus der DDR
in
die BRep war kollrechtl nicht bes geregelt (Ausn: Anh z EG 15 Rn 2); sie
führte mit der Begründg des gewöhnl Aufenth in der BRep zu einem
Statutenwechsel
Klare Aussage im Palandt BGB von 2008:
1. das
Personalstatut ist
grundsätzlich das HeimatRecht
das
Personalstatut
der Staatenlosen, die nach deutschem
IPR dem HeimatRecht einer Person unterstellt sind, an den
Wohnsitz angeknüpft
2.
hat er die
deutsche Staatsangehörigkeit
oder
ist er auch
Deutscher, so ist diese Rechtsstellung
allein maßgeblich
<<< es wird zwischen
deutscher Staatsangehörigkeit {evtl.
durch Heirat} und
Deutscher
{ab Geburt ..} zu sein, unterschieden
3.
Unionsbürgerschaft
gem Art 17 EGV
- Vertrag von Maastricht -
ist im
deutschen IPR nicht relevant
Daß die These: bestehende Verantwortlichkeit der Alliierten zutrifft, beweisen
das 1., 2. und 3. Gesetz ( 2006 -2010 ) über die Bereinigung von Bundesrecht im
Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz (2. BMJBBG) 23.11.2007
BGBl. I S. 2614 (Nr. 59); zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 05.12.2008
BGBl. I S. 2346; Geltung ab 30.11.2007
http://www.buzer.de/gesetz/7965/index.htm die ohne Bundestag-/ratbeschluß
Gesetzeskraft erlangten !
die Besatzungsmächte haben in den Jahren 2006, 2007 und 2010 insgesamt drei
Bereinigungsgesetze verfügt. Das bedeutet, daß diese Bereinigungsgesetze weder
im sogenannten "Bundestag", noch im sogenannten "Bundesrat" diskutiert oder
beschlossen worden sind. Sie wurden lediglich im sogenannten
"Bundesgesetzblatt (BGBl)" veröffentlicht. Die Besatzungsmächte haben in
diesen Bereinigungsgesetzen mehrere hundert Gesetze aufgehoben. Dabei handelte
es sich unter anderem auch um zahlreiche Einführungsgesetze, in denen
regelhaft der territoriale, zeitliche und personelle Geltungsbereich eines
jeden Gesetzeswerkes definiert wird. Es gibt dazu zahlreiche Spekulationen,
eine mögliche Erklärung ist, daß der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte (EGMR) im Jahre 2006 klar festgestellt hat, daß die BRD kein
Staat ist, und daß im BRD-System grundlegend gegen die Art. 6 und Art. 13 der
Menschenrechtskonvention verstoßen wird. Insbesondere wurde festgestellt, daß
ein wirksames Rechtsmittel gegen Rechtsmißbrauch und Billigkeitsrecht für die
Einhaltung des Rechtes auf ein rechtsstaatliches Verfahren in der BRD nicht
gegeben ist.
Somit hätte jeder, der im "BRD"-System einen Prozeß verloren hat, die
Möglichkeit gehabt, vor alliierten Gerichten (beispielsweise in den USA,
Großbritannien oder Frankreich) direkt auf Schadenersatz zu klagen. Die
Steuerzahler dieser Länder hätten dann automatisch die Haftung übernehmen
müssen. Eine solche Klage würde vor den Gerichten der Alliierten automatisch
gewonnen werden, da ja die Rechtsgrundlage vor dem Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte in besagten Urteil des EGMR bereits festgestellt worden
ist. Es hätte dann nur noch um die Höhe der Entschädigung verhandelt werden
können, nicht jedoch mehr um den grundlegenden Anspruch. Damit die Alliierten
sich dieser Haftung entziehen können, haben Sie die Bereinigungsgesetze
verfügt. Allgemein gesagt, haben die Alliierten dem Konstrukt "BRD" sämtliche
Gesetze entzogen, die im weitesten Sinne hoheitliche Befugnisse verkörperten.
Diese Kuriosität zeigt sich beispielsweise im sogenannten "Ordnungswidrigkeitengesetz
(OWiG)": gemäß §5 des sogenannten "Ordnungswidrigkeitengesetzes" können:
"…..nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen
Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses Geltungsbereichs auf
einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist,
die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik
Deutschland zu führen". (vgl.: Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
neugefaßt durch B. v. 19.02.1987 BGBl. I S. 602; zuletzt geändert durch
Artikel 2 G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2353; Geltung ab 01.01.1975) Nachdem das
Einführungsgesetz zum sogenannten "Ordnungswidrigkeitengesetz" durch das
sogenannte "Zweite Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im
Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz“ ("2. BMJBBG“) vom
23.11.2007, Art. 57 aufgehoben worden ist, (siehe G. v. 23.11.2007 BGBl. I S.
2614 (Nr. 59); zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 05.12.2008 BGBl. I S.
2346; Geltung ab 30.11.2007) ist ein räumlicher Geltungsbereich dieses
sogenannten "Ordnungswidrigkeitengesetzes" nunmehr weder im sogenannten "Ordnungswidrigkeitengesetz",
noch anderenorts definiert. Insbesondere ist auch im Grundgesetz für die
Bundesrepublik Deutschland keine Definition eines territorialen
Geltungsbereiches gegeben (eine Präambel ist niemals Bestandteil eines
Gesetzes – niemand wurde jemals nach einer Präambel verurteilt oder
freigesprochen!). Dies bedeutet, daß auch nach den Regeln der "BRD" die
Verhängung von Bußgeldern oder ähnlichem aufgrund von "Ordnungswidrgkeiten"
ohne jede Rechtsgrundlage erfolgt. Aber auch die Gültigkeit des
"Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG)", der "Zivilprozessordnung (ZPO)", der "Strafprozeßordnung
(StPO)" etc. ist mit den Bereinigungsgesetzen beendet worden.
Quelle: friedensvertrag.org/index.php/lexikon/57-7-die-sogenannten-bereinigungsgesetze
Nachdem also im "Alltag" die Plünderung, Erpressung, Piraterie, ... der BR
Schergen weitergeht, sind die Alliierten aus ihrer Verantwortung nicht entlassen
- zumindest bzgl. den Inhabern eines Staatsangehörigenausweises ! - da ihre
Maßnahmen gegenüber dem Scheinstaat nicht gegriffen haben.
Zitat Prof. T. Schweisfurth (ISBN-10: 3825283399/ISBN-13: 978-3825283391): Die Ausübung von Macht über Land und Leute in einem Herrschaftsverband muß
Regeln folgen, die die Macht ordnen, die sie „verfassen“. Deshalb gehört zur
Organisiertheit eine Verfassung. ..die Ausübung der Staatsgewalt muß
demokratisch legitimiert sein
< das Fehlen der die Macht ordnenden Regeln über eine Verfassung und die
durch Wahlen eben nicht demokratisch legitimierte Gewalt, belegt die
Illegalität der bundesrepublikanischen Handlungen. Gerade wenn man ungefragt
einer Hoheitsgewalt unterworfen wird, ist die Frage der Legitimierung
elementar, um das heutige Gebilde vom NS Regime abzugrenzen ... sofern dies
überhaupt möglich wäre.
Wir wissen: USA hatte das Versailler Diktat nicht unterschrieben -
die USA verfaßte ein eigenes Vertragswerk 1921; damit ist der Versailler Vertrag
ebenfalls nur ein Waffenstillstandsabkommen - ebenso wie das Potsdamer Abkommen
( und seine Fortführung der 2+4 Vertrag !! - denn dieser knüpft direkt daran an
)
Alle Maßnahmen - auch die der Körperschaftsgründung BRD bedürfen zur
völkerrechtlichen Legitimierung der Angriffslüge des alleinigen Kriegsaggressors Deutschland
( DR / WR ), was nicht nur die Balkonrede widerlegt. Damit sind alle
Gegebenheiten mindestens auf dem 31.7.1914 zurück zu stellen !
Es besteht sowieso kein Zweifel, daß die Bundesrepublik
Deutschland nicht identisch mit dem entstehenden, zukünftigen vereinigten Deutschland
ist.
Wir wissen …...... schließlich und endlich: nur Menschen haben
Rechte !
Die Entrechtung beginnt bei der Entmenschlichung und
Umwandlung in Personen.
Wenn die Bewohner des Bundesgebietes entmündigt sind, dann sind
dies auch alle Beamte, Politiker, … und nicht nur die Flüchtlinge im eigenen
Land. Als Mündel der 3 Staaten / Mächte, welche die BR installiert haben, sind
diese ebenso wenig frei, wie alle anderen - wie soll also ein unfreies 3 Mächte
- Mündel { inkl. Richter, Staatsanwalt, .. } Entscheidungsbefugnis besitzen
können ? - in keinem Gerichtsverfahren ist dies gegeben.
Auch kann so jemand keinem irgendetwas mit Rechtskraft bescheinigen / beeiden,
da ja entmündigt und unfrei ! - Tja: die Welt ist zu einem einzigen min. 7
Milliarden - Insassen großen Irrenhaus gemacht worden.
Unter Hinweis auf die supreme authority der 3 Mächte sollte man die US
Verfassungszusatzartikel in Anwendung bringen:
- 4 - Das Recht des Volkes auf Sicherheit der Person und der Wohnung, der
Urkunden und des Eigentums vor willkürlicher Durchsuchung, Festnahme und
Beschlagnahme darf nicht verletzt werden, und Haussuchungs- und Haftbefehle
dürfen nur bei Vorliegen eines eidlich oder eidesstattlich erhärteten
Rechtsgrundes ausgestellt werden und müssen die zu durchsuchende Örtlichkeit und
die in Gewahrsam zu nehmenden Personen oder Gegenstände genau bezeichnen.
- 5 - Niemand darf wegen eines Kapitalverbrechens oder eines sonstigen
schimpflichen Verbrechens zur Verantwortung gezogen werden, es sei denn auf
Grund eines Antrages oder einer Anklage durch ein Großes Geschworenengericht.
Niemand darf in einem Strafverfahren zur Aussage gegen sich selbst gezwungen
noch des Lebens, der Freiheit oder des Eigentums ohne vorheriges ordentliches
Gerichtsverfahren nach Recht und Gesetz beraubt werden.
Wobei wie zuvor erwähnt, bereits der 4. Verfassungszusatzartikel führt zur
Unmöglichkeit der Handlung eines BRD Bediensteten, da Entmündigte nichts beeiden
können, in der BRD es weder ein Großes Geschworenengericht noch ein ordentliches
Gericht(sverfahren) gibt nach dem 5. Verfassungszusatzartikel.
Neben vielen anderen Gründen, ist der einfachste Nachweis die fehlende
Gewaltenteilung, weshalb es kein ordentliches Gericht gibt: Grundgesetz
Artikel 60 [Ernennungen und Entlassungen; Begnadigungsrecht im Einzelfall;
Immunität] (1) Der Bundespräsident ernennt und entläßt die Bundesrichter, die
Bundesbeamten, die Offiziere und Unteroffiziere, soweit gesetzlich nichts
anderes bestimmt ist.
Der Bundespräsident gehört i.d.R. einer Partei an, welche durch GG Verstoß
allesamt illegal sind: §37 PartG in Verbindung mit §54 BGB { Nichtanwendbarkeit
einer Vorschrift des Bürgerlichen Gesetzbuchs § 54 Satz 2 des Bürgerlichen
Gesetzbuchs wird bei Parteien nicht angewandt } führt zum einseitigen Ausschluß
jeglicher Verantwortung durch einen Politiker - die BRD wird von
entmenschlichten, unmündigen und verantwortungslosen Personen durch Lug und Trug
mittels repräsentative Demokratie regiert, die laut wiki/Repräsentative_Demokratie:
politische Sachentscheidungen werden nicht unmittelbar durch das Volk selbst,
sondern durch Volksvertreter getroffen. Die Volksvertreter werden gewählt und
entscheiden eigenverantwortlich.
Wie soll es sich vereinbaren lassen, daß nicht GG konform gewählte
Volksvertreter mit Annahme der Wahl verpflichtet haben, eigenverantwortlich zu
entscheiden, wenn auf der andere Seite, dieselben per Parteien G. jede
Verantwortung ausgeschlossen haben ? - dies ist wenigstens sittenwidrig und
damit alles nichtig. Damit gibt es keine einzige rechtswirksame
Gesetzesverabschiedung in der BRD, da niemals ein Parlament gesetzeskonform / GG
konform zustande kam und Sittenwidrigkeit immer zu Nichtigkeit führt.
PS: Bundesverfassung_der_Schweizerischen_Eidgenossenschaft
Hinweis an unsere Schweizerischen Freunde: ich bin überzeugt, daß nur deshalb am
18. April 1999 (abgekürzt BV, SR 101) die erste Bundesverfassung vom 12.
September 1848 aufgehoben wurde, damit der Weg frei wurde zur Unterzeichnung der
bilateralen Abkommen Schweiz-EU I in Luxemburg am 21.06.1999 !! Bilaterale II
kam 2004 dazu; seitdem ist es ohne Belang, was in der Direkten Demokratie der
Schweiz das Volk entscheidet - umgesetzt wird von den Schweizer Politikern, was
die EU fordert - siehe dazu u.a. bereits umgesetzte Frühsexualisierung sowie das
Verbot von Kräutern. Faktisch wurde mit der Bundesverfassung vom 18. April 1999
die Direkte Demokratie suspendiert und die Schweiz der EU hinzugefügt …......
oder das Schweizer Volk wurde durch seine Politiker im April 1999 oder
spätestens 2004 entmenschlicht und entmündigt !!
Fortsetzung folgt
als PDF |
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ZIP Datei
mit Info´s zur Personalkörperschaft / -Verband |
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Gerichtsentscheidung zur Legitimationsprüfung AO - 154 als txt |
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